Seriöse und unseriöse Dienstleister

Seit das Selfpublishing aus den Kinderschuhen herausgewachsen ist, boomt der Dienstleistungssektor und bringt seriöse und unseriöse Dienstleister hervor. Die Arbeiten, die normalerweise ein Verlag übernimmt – Lektorat, Korrektorat, Buchsatz, eBook-Erstellung, Coverdesign, Vertrieb und Marketing – obliegen im Selfpublishing den Autoren. Natürlich ist niemand ein 100%iges Multitalent. Es bleibt also die Wahl, jemanden für gewisse Dienstleistungen zu engagieren und damit regulär in Vorkasse zu treten, so wie Verlage es machen, oder das eigene Werk mit vermutlich übermäßig vielen Schwächen zu veröffentlichen. Letzteres zieht häufig und vor allem schnell eine negative Reaktion seitens der Leserschaft nach sich. Es empfiehlt sich also nicht.

Outsourcende Autoren stehen nun vor der Frage: Woran erkenne ich seriöse und unseriöse Dienstleister?

Diese Frage sollte sich wirklich jeder stellen und nicht leichtfertig außer Acht lassen, denn man kann im Zeitalter des Internets sehr schnell auf schwarze Schafe hereinfallen. Erst kürzlich musste ich lesen, wie wieder jemand auf einen sog. Lektoren-Kollegen hereingefallen ist.

Geld weg. Keine Leistung.

Übler kann eine Auftragserteilung gar nicht laufen, denkt ihr? O doch.

Geld weg. Keine Leistung UND keine Kontaktdaten!

Somit sind natürlich auch Ansprüche schwer durchzusetzen. Wie will man jemanden anmahnen, den Fall an ein Inkasso-Unternehmen übergeben oder gar zivilrechtlich verklagen, wenn man absolut nichts in der Hand hat? Ja, solche Fälle sind möglich.

Damit euch das nicht passiert, gebe ich euch eine ausführliche Hilfestellung. Für den einen oder anderen sind die nachstehenden Erläuterungen Alltag, aber für manche eben nicht. Und vielleicht ist selbst für erfahrene Autoren noch ein Stück neues Wissen dabei.

Seriöse und unseriöse Dienstleister: Hürde 1

Bei der Suche nach Lektoren und Co. werdet ihr recht schnell fündig. Anfragen und Gesuche z. B. bei Facebook und Instagram bleiben nie unbeantwortet. Legt euch eine Liste dieser Ergebnisse an. Sie sollte für den Anfang folgende Punkte enthalten:

  • Namen
  • Account (FB und/oder Instagram)
  • Website

Anhand dieser Punkte könnt ihr bereits aussieben. Viele Autoren gehen hin und treffen ihre Vorentscheidung alleine aufgrund von Preisvorstellungen. Das ist mitunter eine der ersten Fragen. Leistung soll möglichst wenig kosten. Ich kann das bis zu einem gewissen Punkt auch verstehen, aber dieses Kriterium solltet ihr euch besser für sehr viel später aufheben. Im Vorfeld ist etwas anderes wichtig.

Ein seriöser Dienstleister sorgt für grundlegende Transparenz und das fängt in den sozialen Medien bereits beim Namen und Account bzw. Fanpage an. Wenn ihr hier kein Impressum oder einen Fantasienamen vorfindet: Finger weg! Ausgenommen sind Künstlernamen, die können sogar im Personalausweis eingetragen sein und sind rechtlich anerkannt. Damit dürfen sogar Verträge abgeschlossen werden. Achtet dennoch auf Quellen zu bürgerlichen Namen.

Gleiches gilt, wenn die Chronik auf Facebook nicht einsehbar ist, weil man nicht befreundet ist. Einzige Ausnahme, diesen Dienstleister nicht sofort zu ignorieren, wäre hier ein Link zu dessen beruflicher Website. Diese solltet ihr auf jeden Fall auf folgende Punkte prüfen:

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Transportverschlüsselung

Mir ist klar, dass besonders die Datenschutzerklärung jeden Website-Betreiber vor eine große Herausforderung stellt, aber wer mit seiner Tätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten will und dafür eine Website benötigt, wird diese gesetzliche Hürde nehmen müssen. Außerdem gibt es im Internet Anbieter, die einem kostenlos ein Grundgerüst bereitstellen. Für alles andere muss ein Anwalt konsultiert werden, wenn man selbst nicht durchsteigt und auf Nummer sicher gehen will. So ist das Geschäftsleben und seriöse Dienstleister sind halt Geschäftsleute.

Gleiches gilt doppelt und dreifach für das Impressum. Es muss rechtsgültig angelegt sein. Mehr dazu findet ihr bei der IHK. Seid ihr der Annahme, dass es sich um die Adresse eines Impressum-Services handelt, seid vorsichtig. Dieser Dienst ist zwar rechtlich erlaubt, hinterlässt aber einen faden Nachgeschmack, da der Kunde für eine Auftragsbearbeitung all die dafür notwendigen Daten offenlegen muss.

Achtet auch auf die Transportverschlüsselung (https) in der Eingabezeile eures Browsers, besonders, wenn auf der Website via Formulare Daten übermittelt werden. Steht vor dem www nur ein http können beim Senden eure Daten von Dritten abgegriffen werden. Datenklau will wohl niemand.

Seriöse und unseriöse Dienstleister: Hürde 2

Nach dieser Aussiebung gibt es sicher noch einige potentielle Bewerber. Aber auch jetzt ist die Preisfrage noch nicht relevant. Viel mehr solltet ihr euer Augenmerk nun auf folgende Punkte richten:

  • Referenzen
  • Qualifikationen
  • Offensichtliche Fehler
  • Angebote

Referenzen zeigen einem, ob bereits ähnliche Werke wie das eigene bearbeitet worden sind. Sie lassen sich im Internet auch ausfindig machen. Der berühmte Blick ins Buch offeriert einem zudem das Impressum. Für gewöhnlich werden alle Mitwirkenden hier neben dem Autor genannt, sofern dafür das Einverständnis vorlag und der Autor die Mitwirkenden auch nennen will. Eine Verpflichtung dafür existiert übrigens nicht. Die Nennung im Impressum eines Buches verschafft jedoch Sicherheit und Vertrauen und ist ein wichtiger Fingerzeig, ob der Dienstleister seriös ist.


Kurzer Ausflug in Sachen Impressum von Büchern:

Natürlich gibt es in der Praxis auch immer wieder Fälle, wo Mitwirkende nicht im Impressum genannt werden wollen oder das Impressum nicht vorne im Buch auftaucht, sondern hinten. Beides ist rechtlich gestattet. Es besteht keine Pflicht zur Nennung von Mitwirkenden im Impressum und auch keine, die das Impressum vorne in das Buch zwingt. Es muss nur leicht aufzufinden sein und das ist sowohl vorne als auch am Ende des Buches der Fall. Was jedoch zu den Pflichtangaben bei Impressen in Büchern zählt sind die postalische Anschrift des Herausgebers, im Selfpublishing sind damit Autoren gemeint, und noch Druckerei bzw. Vertrieb. Letztere sind Bestandteil einer separaten Vertragsfrage.


Start-Ups verfügen hingegen selten über Referenzen. Hier helfen die Qualifikationen oder Arbeitsproben weiter. Letzteres fällt unter die Rubrik „Angebote“ und stellt keine Pflicht dar. Wenn ein Lektor oder Korrektor keine Arbeitsprobe anfertigen möchte, besteht darauf kein Anspruch.

Aber Achtung: Arbeitsproben müssen nicht kostenlos erfolgen! Fragt vorher nach, wenn auf der Website dazu nichts steht.

Noch etwas fällt in die Rubrik Angebot, nämlich die Auflistung der Inhalte. Seit vorsichtig, wenn z. B. großzügig von Lektorat und Korrektorat gesprochen wird, aber nicht aufgelistet ist, was für eine Leistung euch erwartet. Die Berufsbezeichnung ist nämlich nicht das einzige, was hier nicht geschützt ist. Auch die Inhalte solcher Angebote variieren. Ähnliches gilt für alle anderen Dienstleistungen. Macht euch vor Auftragserteilung schlau und lasst euch das schriftlich geben. Kommt es später zu Problemen im Bereich Leistungserbringung und Bezahlung, dann habt ihr etwas in der Hand.

Springen euch beim Durchstöbern der Website schon auffällig viele Fehler und andere Ungereimtheiten an, dann ist das kein gutes Zeichen. Anbieter mit Schwerpunkt auf Korrektorate sollten sorgfältiger vorgehen. Hier wäre ich vorsichtig und es muss die Frage erlaubt sein, ob der Anbieter sein Handwerk versteht, denn die Website ist dessen Aushängeschild, dessen Visitenkarte. Das Gleiche gilt übrigens für das Verfassen von Werbebeiträgen bei Facebook, Instagram und Co. Wer für sich und seine Angebote wirbt, sollte nicht über so etwas Banales wie Fehler in der Rechtschreibung, Grammatik oder Zeichensetzung stolpern.

Seriöse und unseriöse Dienstleister: Hürde 3

Jetzt kommen wir zum Nadelöhr der Auswahl. Es ist äußerst wichtig, um am Ende nicht doch noch auf unseriöse Anbieter hereinzufallen. Eine Website die über keine Preise verfügt, ist erst einmal nicht auffällig. Preise lassen sich erfragen, ebenso wie Zahlungsmodalitäten. Außerdem solltet ihr die Bearbeitungsmethoden erfragen und welches Format das eingereichte Manuskript haben soll.

Im Bereich des Lektorates und Korrektorates lassen Autoren gerne im Vorfeld eine Arbeitsprobe anfertigen, um die Art und Weise kennenzulernen, wie der jeweilige Lektor oder Korrektor arbeitet. Für diesen wiederum ist sie wichtig, um den Arbeitsaufwand abzuschätzen, der sein Honorar maßgeblich mitbestimmt. Bei so einer Anfrage, die übrigens unverbindlich ist, solltet ihr darauf bestehen, mit der Arbeitsprobe einen ordentlich ausgestellten Kostenvoranschlag zu bekommen.

Ein Vorteil des Kostenvoranschlages ist die damit einhergehende Verbindlichkeit, wenn der Autor aufgrund dessen den Auftrag erteilt. Der vereinbarte Preis darf höchstens um 15 % von der Rechnungssumme abweichen, ohne Rechtsfolgen auszulösen. Weiterführende Informationen findet ihr übrigens bei der IHK.

Noch ein Vorteil ist, ihr habt (nochmals) die Kontaktdaten eures möglichen Vertragspartners in den Händen. Ohne die könnte es im schlimmsten Fall – den sich niemand wünscht – eng werden. Schwarze Schafe neigen nicht dazu, ordentliche Kostenvoranschläge oder gar Rechnungen auszustellen. Übrigens gehören folgende Punkte in eine ordentlich ausgestellte Rechnung und auch in Kostenvoranschläge:

  • Anschrift vom Dienstleister und potentiellen Auftraggeber
  • Datum
  • Steuernummer (Dienstleister)
  • Rechnungs- bzw. Auftragsnummer (nur auf Rechnungen)
  • Inhalte der Dienstleistung
  • Der zu erwartende Preis inkl. Berechnungsgrundlage
  • Information zur Umsatzsteuerpflicht oder der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG
  • Zahlungsmodalitäten nebst Fristen

Eine feste Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wird von allen Unternehmen in Gestalt eines DIN normierten Geschäftsbriefes benutzt. So auch bei mir. Schaut euch nur mal die letzte Rechnung eures DSL Anbieters genau an. Bei Lektoren, Korrektoren und Co. könnt ihr hingegen auf eine formlose Variante stoßen. Das ist in Ordnung, allerdings muss sie die oben aufgeführten Punkte beinhalten. Weiterführende Informationen zum Thema Rechnungen gibt es bei der IHK.

Wenn ihr bis hierhin ausgesiebt habt, könnt ihr die Preisfrage entscheiden lassen. Denn ab hier ist die Wahrscheinlichkeit gering, an den falschen Dienstleister geraten zu sein.

Zusammenfassung

Es gibt also 3 Hürden, die ein Dienstleister im Bereich Selfpublishing meistern sollte. Damit verbunden ist eine Menge Input. Damit ihr bei Bedarf den ganzen Artikel nicht noch einmal durchscrollen müsst, stelle ich euch die wichtigsten Eckpunkte zusammen. Eure Checkliste sollte folgende Punkte umfassen:

  • Namen
  • Account (FB und/oder Instagram)
  • Website
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Sicherheitszertifikat (https – Verschlüsselung)
    • Referenzen
    • Qualifikationen
    • Offensichtliche Fehler
    • Angebote
  • Geschäftlicher Schriftverkehr
    • Anschrift vom Dienstleister und potentiellen Auftraggeber
    • Datum
    • Steuernummer (Dienstleister)
    • Rechnungs- bzw. Auftragsnummer
    • Inhalte der Dienstleistung
    • Der zu erwartende Preis inkl. Berechnungsgrundlage
    • Information zur Umsatzsteuerpflicht oder der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG
    • Zahlungsmodalitäten nebst Fristen

Wenn ihr die von mir aufgeführten und erläuterten Punkte beherzigt, dürftet ihr vor sehr vielen unschönen Erfahrungen geschützt sein und seriöse und unseriöse Dienstleister voneinander trennen können. Ausnahmen betätigen natürlich immer die Regel, aber mit dieser Checkliste steht ihr gut da.

Und jetzt wünsche ich euch viel Erfolg bei der Suche nach einem Dienstleister, der euren Ansprüchen gerecht wird und seriös ist.

Eine Antwort zu „Seriöse und unseriöse Dienstleister“

  1. Zwei mögliche Publikationswege: Verlag und Selfpublishing – Lektorat Moor

    […] du gewappnet bist im Dienstleistervergleich, empfehle ich dir meinen Blogartikel mit dem Titel Seriöse von unseriösen Dienstleistern unterscheiden. Dort erkläre ich dir, worauf du auf jeden Fall achten […]

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