AI-Bilder: Was du wissen solltest.

AI-Bilder sind legal. Ich mache nichts Verbotenes. Ich bin der Urheber und gebe Lizenzrechte weiter. Wieso sollte ich meine AI-Werke als AI kennzeichnen? Das geht nur meine Kunden etwas an.

Solche Äußerungen und Aussagen ähnlicher Art finden sich der Tage zu Hauf, wenn man gewisse Coverdesigner, Illustratoren u. a. – in der Fachsprache werden sie auch AI-Artists genannt – anspricht, auf deren Seiten man Werke findet, die einem schon von weitem ins Gesicht schreien, dass sie nicht von Menschenhand stammen – mittels Pinsel, Stift, Grafikprogramm oder Grafiktablet – aber nicht als solche gekennzeichnet wurden.

Aber ist wirklich alles so legal, wie es auf den ersten Blick scheint?

Der Frage gehen wir heute auf den Grund und führen einen kleinen Exkurs in rechtliche Gefilde einerseits und künstlerische Gefilde andererseits.

In meinem Blogbeitrag Kunst und die KI habe ich bereits ein paar Hintergründe und auch Geschädigte der AI-Szene offengelegt. Dennoch möchte ich kurz eine kleine Zusammenfassung loswerden. KI-Programme basieren auf einem Datensatz – inzwischen existiert die vierte oder sogar fünfte Generation vom sog. LAION Datensatz – der mit Werken gespeist ist, deren Urheber nicht einmal die Chance bekamen zu entscheiden, ob ihre Werke für das Training von KIs genutzt werden dürfen oder nicht. Die Verantwortlichen für diesen Prozess haben also alles in der Internetlandschaft regelrecht abgegrast, darunter auch so große Plattformen wie DevianArt.

Diese Fremdbestimmung und quasi rechtliche Enteignung hat die betroffenen Künstler zurecht sauer gemacht. Resultat dieser zutiefst unverfrorenen und unmoralischen Herangehensweise sind mindestens drei Klagen in den USA gegen Microsoft – genauer gesagt gegen GitHub und OpenAI (https://t3n.de/news/ki-klage-github-copilot-microsoft-openai-1511768) – und Stability AI, Midjourney und DeviantArt. Im Internet ist sogar die Klageschrift gegen letztgenannte Institutionen einsehbar.

Ups, gegen DevianArt richtet sich eine Klage? Wie kann das denn sein, wenn das doch eine Künstlerplattform ist, deren Künstler betroffen sind?

Created with GIMP

Tja, liebe Leute. DevianArt hängt in dieser Sache tief mit drinnen. Es hat die Bilder sozusagen freiwillig an die KI-Techniker weitergegeben. Das Vorgehen wurde seitens der dort ansässigen Künstler auch entsprechend öffentlich sichtbar gebrandmarkt. Sie luden aus Protest letzten Jahres massenweise Bilder hoch, die mit dem Schriftzug No-AI und einem roten Keis versehen waren, ähnlich der deutschen Verkehrsschilder. Diese Bilder sind auch heute noch als Hinweis des Protestes im Umlauf.

Unter anderem gab und gibt es noch ein Crowdfunding, mit weiterführenden Informationen zum Stand der Dinge, um sich gerichtlich zur Wehr zu setzen, was ja nun auch eingetreten ist. Ziel dieser Gegenwehr ist es mitunter zu erstreiten, in Zukunft gefragt zu werden, ob die eigenen Werke in Datensätze wie LAION verarbeitet werden und diese Rechtsprechung auf alle Urheber auszuweiten. Denn nicht nur Bilder werden in KIs eingespeist, sondern auch Texte jeglicher Art. Dazu zählt die Belletristik genauso wie Computercodes. Aus letztgenanntem Grund muss sich Microsoft verklagen lassen, nur mal so nebenbei erwähnt.

Dabei wäre alles nur halb so wild, wenn nur gemeinfreie Werke fürs Training der KIs herangezogen oder die Urheber vorher gefragt worden wären und man sich dann auch an die Entscheidung gehalten hätte. Hat man nicht und nun folgt der Backlash.

Urheberrecht und die Regelung zum unlauteren Wettbewerb in Deutschland

Anhand der Klagen sieht man sehr schön, dass die Nutzung von AI-Bildern sehr wohl mit rechtlichen Fallstricken versehen ist. Das haben auch verschiedene andere Kunstplattformen erkannt und reagiert. Einige Plattformen wie Getty Images verbieten AI-Bilder konsequent und andere wie Adobe erlauben sie, aber mit expliziter Auszeichnung, die auch in deren Nutzungsbedingungen geregelt ist.

Hier ein Auszug in dt. Übersetzung aus den Bedingungen für AI-Bilder seitens Adobe:

Do: Betiteln und taggen Sie Ihre Inhalte mit den Schlüsselwörtern „Generative AI“ sowie „Generative“ und „AI“, um die Moderation zu beschleunigen und Kunden zu helfen, die richtigen Inhalte zu finden.

Don’t: Kennzeichnen Sie generierte Bilder mit ungenauen oder vagen Beschreibungen wie „3D-Darstellung“, „Hintergrundbild“ oder „Neuronales Netzwerk“, es sei denn, sie entsprechen dem Inhaltsthema oder -stil.

Dazu gibt es noch weitere Anforderungen, z. B. müssen die Bilder frei von Fehlern sein, also sog. Glitches, wie sie von Bildgeneratoren immer wieder produziert werden. Kurz gesagt müssen AI-Bilder den gleichen qualitativen Standards genügen wie von einem erfahrenen Künstler oder Fotografen hergestellt.

Hier ein Auszug in dt. Übersetzung aus den Bedingungen für AI-Bilder seitens Adobe:

Do: Lesen Sie die Geschäftsbedingungen für generative KI-Tools, die Sie verwenden, um sicherzustellen, dass Sie das Recht haben, alle generativen KI-Inhalte zu lizenzieren, die Sie unter den Bedingungen für Anbieter an Adobe Stock senden . Beispielsweise können Sie keine Inhalte einreichen, wenn Sie diese nicht für kommerzielle Zwecke lizenzieren dürfen.

Don’t: Verwenden Sie generative KI-Tools, von denen bekannt oder anerkannt ist, dass sie schwerwiegende Mängel in ihrem Design oder ihren Ergebnissen aufweisen (z. B. Tools, die identifizierbare Personen oder Eigentum aus generischen Eingabeaufforderungen generieren).

Don’t: Reichen Sie Arbeiten ein, die reale Orte, identifizierbares Eigentum (z. B. berühmte Persönlichkeiten oder Logos) oder bemerkenswerte Personen (ob fotorealistisch oder – sogar Karikaturen) darstellen.

Am Vorgehen dieser beiden Plattformen, insbesondere dem von Adobe, sieht man sehr schön, dass die Rechtslage hinsichtlich der AI-Bilder nicht so klar ist, wie allgemeinhin behauptet wird. Sonst gäbe es keinen Grund, sich mit einem strikten Verbot oder expliziter Kennzeichnung abzusichern. Da fragt man sich automatisch: Wenn die Großen sich schon rechtlich absichern müssen, warum drücken sich die Kleinen, z. B. Coverdesigner und Illustratoren, regelrecht um eine explizite Kennzeichnung, wenn Teile ihrer Produkte oder das ganze Produkt aus achso legaler AI-Art besteht? Immerhin tragen deren Kunden das Risiko und im Zweifel können Coverdesigner und Illustratoren deswegen eine Schadensersatzklage kassieren. Es verhält sich hier ähnlich wie mit Stockfotos.

Werden Stockfotos widerrechtlich verkauft oder zum Erzeugen weiterer Kunstwerke benutzt, ist das strafbar. Betroffen sind im Falle einer Weiterveräußerung nicht nur der Coverdesigner/Illustrator, sondern auch derjenige, der das Erzeugnis gekauft hat und für seine Zwecke einsetzt. Autoren wissen das oder sollten es zumindest wissen und wert darauf legen. Diese Rückkopplung ist auch bei AI-Bildern zu erwarten, je nach Einsatzzweck und weiterführenden Nutzungsbedingungen und Co.

Ist also für einen potenziellen Kunden von vorneherein nicht ersichtlich, um was es sich bei dem Kauf handelt, dann kann das weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem driftet das – in Deutschland zumindest – bereits in den Bereich von irreführender Werbung ab, sobald mit AI-Covern geworben wird, ohne sie als solches zu kennzeichnen.

Auszug aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb:

(3) Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn

1. sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft

https://dejure.org/gesetze/UWG/5.html

Es gibt noch immer viel zu viele Autoren und andere Menschen, die den Unterschied nicht erkennen oder nicht daran denken oder glauben, der Künstler hat selbst gezeichnet. (Im Übrigen geben das auch gerne Coverdesigner bzw. Illustratoren vor, die entsprechende Bilder einkaufen. Ob das stimmt, sei mal dahingestellt.) Das ist eine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Entstehung des Covers. Es gibt genug Autoren und kunstliebende Menschen, die diese sog. Kunst nicht unterstützen oder nicht das Haftungsrisiko tragen wollen, von dem ich bereits gesprochen habe. Wie sollen sie die Entscheidung fällen, wenn sie darüber in der entsprechenden Werbung (Artikel, Website, Spot usw.) im Unklaren gelassen werden?

Amazon ist z. B. so ein Distributor, der unverhofft auf einen Autor zugeht und Nachweise zu Lizenzrechten für das jeweilige Cover erfragt. Das ist rechtens und spätestens hier landen wir bestenfalls in einer rechtlichen Grauzone. Denn der Coverdesigner, der mit AI-Art spielt, ist faktisch gesehen kein Urheber der AI-Bilder. Er tippt sog. Prompts – Eingaben in Textform – in die KI-Programme ein. Produziert hat die KI, nicht der Coverdesigner. Laut Urheberrecht (https://www.urheberrecht.de/) sind auch Coverdesigner Urheber, sofern sie „von produktiver und kreativer Arbeit ein Werk geschaffen haben“. Ein paar Phrasen in eine Eingabeaufforderung einzutippen, kann jedoch kaum als schöpferischer Akt bezeichnet werden. Da aber eine KI produziert, scheidet auch sie als Urheber aus, denn:

Beim Urheber muss es sich um eine natürliche Person handeln. Weil Pflanzen, Tieren, Maschinen, Computern sowie Computerprogrammen die Grundlage zur persönlich geistigen Schöpfung fehlt, fallen deren Erzeugnisse nicht unter das Urheberrecht.

https://www.urheberrecht.de/

Zudem gibt es vier Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Werk unter das Urheberrecht fällt:

  • Das Werk muss das Ergebnis menschlichen Schaffens sein.
  • Das Werk muss durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar sein. Dabei ist es nicht notwendig, eine dauerhafte Form zu wählen.
  • Das Werk muss eine kreative Leistung darstellen.
  • Das Werk muss durch den Urheber und seine Persönlichkeit geprägt sein.
https://www.urheberrecht.de/

Unterstützt wird diese Aussage von der Anwaltskanzlei Sieling. Sie sagt dazu folgendes:

In Deutschland gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von KI-Bildgeneratoren. Allerdings gelten die gleichen gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen auch für diese Technologie. Die Diskussion ist allerdings auch nicht ganz neu. Bereits zu Zeiten des Mathematikers Benoît Mandelbrot, der bereits in den 70ern Mathematik und Kunst vereinte, wurde diskutiert, ob Fraktale (als Ergebnis eines Algorithmus) urheberrechtlich geschützte Werke seien, was jedoch überwiegend verneint wurde.

Das Urheberrecht an Bildern steht grundsätzlich demjenigen zu, der sie erstellt hat – im Rahmen der KI, kommen hier mehrere Berechtigte in Frage, die KI selbst, der Betreiber (Entwickler) des KI-Bildgenerators oder der Nutzer, der den Input und die Vorgaben macht, so dass die KI nur Werkzeug des Nutzers oder auch Betreibers ist. Fest steht – die KI kann selbst und isoliert betrachtet keine urheberrechtlich geschützten Werken hervorbringen.  Das Urheberrecht sieht als Voraussetzung für den Schutz vor, dass das Werk eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist, also von einer natürlichen Person geschaffen wurde.

Es kommt also – wie so häufig in der Juristerei – auf den konkreten Einzelfall an. Wenn Sie ein Bild, das von einem KI-Bildgenerator erstellt wurde, verwenden möchten, sollten Sie deshalb immer vorher die Rechte an den Ergebnissen klären. Beachten Sie jedoch, dass viele Anbieter ihre Produkte bislang nur für den privaten Gebrauch freigeben – eine kommerzielle Nutzung ist oft nicht gestattet. 

https://www.kanzlei-sieling.de/2022/09/06/rechtliche-aspekte-bei-der-verwendung-von-ki-bildgeneratoren/

Ebenso das hier:

In Deutschland gilt das Urheberrecht nach dem Gesetz für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (UrhG) als schutzwürdig. Danach ist jede „geistige Schöpfung“ urheberrechtlich geschützt, sobald sie fixiert und damit „gewissermaßen niedergelegt“ wurde. Dazu können auch Bilder gehören, die mit Hilfe eines KI-Bildgenerators erstellt wurden. Allerdings ist zu diskutieren, ob ein solches Bild überhaupt als „geistige Schöpfung“ im Sinne des UrhG anzusehen ist. Das besagt, dass die geistige Schöpfung durch einen Menschen hervorgebracht werden muss.

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Rechtslage in Zukunft entwickeln wird. Bis dahin sollten Unternehmen, die KI-Bildgeneratoren einsetzen, eher vorsichtig sein.

https://www.kanzlei-sieling.de/2022/09/06/rechtliche-aspekte-bei-der-verwendung-von-ki-bildgeneratoren/

Ein AI-Bild ist ein Erzeugnis eines KI-Programms und das ist nicht menschlich. Eine KI ist auch kein bloßes Werkzeug. Ein Werkzeug wird aktiv von einem Menschen benutzt und geführt. Eine KI nimmt einem aber alle Arbeiten ab. Das ist selbstständiges Handeln der KI nach Arbeitsanweisung. Das findet sich aber auch von Chef zu Angestellten in jedem x-beliebigen Unternehmen. Und der Angestellte ist nicht das Werkzeug seines Chefs. Alleine dieser Punkt widerspricht daher der Rechtfertigung, der Urheber könnte z. B. der Coverdesigner sein, der die KI bedient, um ein Cover oder Teile davon zu entwerfen. Auch der deutsche Bundestag hat sich hinsichtlich des Urheberrechtes geäußert.

Mag auch die KI oder der Algorithmus selbst auf einem geistigen Schaffensprozess beruhen, so ist das hierdurch entstandene Ergebnis nur mittelbar auf einen menschlichen Schaffensprozess zurückzuführen. Es reicht also für den Urheberrechtsschutz
nicht aus, dass der Mensch zwar die Maschine beherrscht, den unmittelbaren Umsetzungsprozess innerhalb und durch die Maschine aber nicht mehr beeinflussen kann.

https://www.bundestag.de/resource/blob/592106/74cd41f0bd7bc5684f6defaade176515/WD-10-067-18-pdf-data.pdf?fbclid=IwAR1Dz1tXFIKCTxzpXmqX0VvvGnbDSkpLX6Pf8QY1WgrhrJVI5uNttTYACfc

Hierzu hat auch die USCO (United States Copyright Office) bereits ein jünstes Urteil verhängt und das Urheberrecht an KI erstellten Bildern eines bereits publizierten Comic-Buches nebst Illustrationen aufgehoben. Das war Ende Dezember 2022 der Fall. Es gab eine Berufungsfrist von 30 Tagen. Die Zeit ist rum und das Comic-Buch dürfte jetzt gemein sein. Gehört habe ich bis dato (03.02.2023) nichts gegenteiliges.

Aufgrund all dieser Ausführungen könnte der Coverdesigner höchstens von dem jeweiligen KI-Unternehmen ein Nutzungsrecht erlangen und das vielleicht an Kunden weitergeben, wobei anzumerken ist, dass nur ein Urheber solche Rechte vergeben kann. Details regelt hoffentlich der jeweilige Vertrag zwischen KI-Unternehmen und dessen Kunden also dem Coverdesigner in unserem Beispiel. Allerdings raten Anwälte wie die Kanzlei Sieling von der kommerziellen Nutzung ab, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist. Hinzu kommt, dass die meisten KI-Unternehmen die kommerzielle Nutzung dieser Bilder nicht erlauben. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber es sind Ausnahmen und auf jeden Fall Gegenstand einer Urheberrechtsprüfung.

Darüber hinaus gibt es noch ein Phänomen, das ein sog. KI-Plagiat ermöglicht. Gehen zwei User hin und tippen jeweils die gleichen Phasen in die Eingabeaufforderung ein, wird die KI jeweils ein identisches Bild ausspucken. Das haben Eigenexperimente verschiedener Nutzer bereits ergeben. So etwas lässt sich leicht testen. Auch dieser Punkt wurde von der Kanzlei Sieling herangeführt, zu lesen in einem der obigen Zitate.

Die Frage nach dem Urheber stellt sich hier also eigentlich nicht. Die Frage ist eher: Wer hat hier also das Nutzungsrecht? User 1 oder User 2? Und wie verhält es sich dann z. B. mit einem Autor/Illustrator/Coverdesigner, der von User 1 gekauft hat und das Bild für seine Zwecke verwendet, aber User 2 damit nicht einverstanden ist?

Ihr seht, da hängt ein ganzer Rattenschwanz an möglichen Konsequenzen hinten an. Aus genau all diesen Gründen und ungeklärten Rechtsfragen ist es für die entsprechenden Berufler, Plattformen und Unternehmen umso wichtiger zu kennzeichnen, wann man AI-Bilder benutzt hat oder zulässt.

AI-Bilder von Bildern aus Menschenhand unterscheiden lernen

Ja, das geht. Dazu braucht man ein geübtes Auge und das Wissen darum, wo man diese Information noch so findet. Hierzu verlinke ich zu einem Video auf Youtube. Es trägt den schönen Titel Real oder AI und ist auf Englisch, aber auch mit nicht ausgefeilten Englischkenntnissen, kann man verstehen, worum es geht.

Ich gebe zu, manche AI-Bilder sind schwer von den Bildern aus Menschenhand zu unterscheiden, und so mancher Coverdesigner und Illustrator kann die Herkunft, wenn sie nicht öffentlich sichtbar deklariert ist, durchaus übersehen. Aber es gibt einen Weg diese Bilder zu entlarven. Dazu müsste man nur in die Metadaten des eingekauften Bildes schauen. Im Video ist aufgezeigt, worauf man achten soll. Also kann sich wirklich niemand damit herausreden, nicht zu wissen, was man da verarbeitet in seinen Covern oder Illustrationen.

Für jene, die nicht auf Metadaten zurückgreifen können, gibt es anderen Hinweise. Angefangen über sog. Glitches, Fehler in der Darstellung bis hin zum immer gleich erscheinenden Stil ohne Abweichungen. Zu den Glitches zählen Deformationen im Gesicht oder anderen Körperteilen – es wirkt auf den Betrachter meist nur sehr seltsam im Sinne von: Irgendwas stimmt doch hier nicht – oder auch überzähligen Körperteilen, unsteten Proportionen usw. Ein öffentliches Beispiel ist ein Kinderbuchautor, der seine Illustrationen selbst mit einer KI erstellt hat. Er gibt auf Twitter sogar öffentlich diese Glitches zu.

Fazit!

Liebe Autoren und jene, die mit Künstlern jeglicher Art zusammenarbeiten, seit wirklich vorsichtig. Nicht jeder Künstler bedient sich der AI, aber diejenigen, die es machen, können euch mehr schaden als nützen, wenn die Fallstricke in diesem Bereich nicht beachtet werden. Es ist ein Akt der Ehrlichkeit und Transparenz dem Kunden gegenüber und allen anderen, die diese Werke zu Gesicht bekommen, wenn eindeutig und auf den ersten Blick ersichtlich ist, um was es sich da handelt.

Ich persönlich verteufle diese Technik nicht, wohl aber die Art und Weise wie sie entstanden ist und auf welche Weise mit ihr in manchen Bereichen umgegangen wird. Das ist ein sehr großer Unterschied.

Ich danke fürs Lesen dieses doch umfangreichen und höchstwahrscheinlich polarisierenden Artikels.

Eure Rike

PS: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die erhaltet ihr ausschließlich bei einem Fachanwalt eurer Wahl.

PPS: Es gab ein kleines Update hinsichtlich einiger weiterführender Informationen. Das betrifft die Erwähnung des deutschen Bundestages, die Kanzlei Sieling und den Fall aus den USA mit der USCO. (Stand 03.02.2023)

Ersetzen Testleser den Lektor und Korrektor?

Diese Frage treibt so manchen Autor um, besonders wenn ein Auge laufend auf den zu erwartenden Kosten für einen professionellen Lektor oder Korrektor ruht. Denn gute Profis kosten, das ist nun einmal so.

Erwartungshaltung an Testleser

Die Erwartungen, die Autoren nicht selten an Testleser stellen, sind ähnliche wie an einen Profi selbst. Sie sollen treffsicher Fehler aufspüren, sprachgewandt sein und Ahnung von der Romanstruktur haben. Das umreißt die drei großen Eckpfeiler sehr gut. All diese Fertigkeiten in nur einem Testleser zu suchen, wäre utopisch, außer die Person hat eine entsprechend fachliche Ausbildung und kein Interesse damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Denn Testleser werden mit einer Rohfassung konfrontiert, oft genug mit einer, der sich nicht jeder Lektor oder Korrektor annehmen würde, ehe nicht der Autor selbst die eine oder andere Überarbeitung vorgenommen hat. Das hat seine Gründe. Einen kleinen Abstecher in dieses Thema bietet mein Blogbeitrag „Wann ist es Zeit für ein Lektorat?“.

Woher kommen Testleser?

Da das Testlesen nicht unbedingt etwas mit Spaß zu tun hat, sondern in Arbeit ausarten kann, wenn man es ernsthaft betreibt und nicht nur ein Buch weit vor einer möglichen Veröffentlichung abgreifen will – davon gibt es auch genug Leute – wird sich ein Autor in seiner Familie, Freunden/Bekannten und bei seinen Fans, falls schon vorhanden, umhören. Manchmal sind Testleser auch unter wildfremden Personen über Gruppen der sozialen Medien oder Autorenforen zu finden.

Was leisten Testleser wirklich?

Die Leistung von Testlesern ist äußerst unterschiedlich. Es gibt sehr fähige und weniger fähige Testleser. Wenn keine fachliche Ausbildung zu deren Fähigkeiten zählt, verfügen sie über ihr Schul- und Allgemeinwissen und sind in den Genres, in denen sie tätig sind, belesen und kennen sich darin zuweilen ziemlich gut aus. Dabei sollten Autoren beachten, dass Testleser Schwerpunkte in ihren Fähigkeiten haben und es daher ratsam ist, sich mehrere zuzulegen, deren Fähigkeiten sich ergänzen.

Generell können Testleser Logikfehler aufdecken, einmalig auftretende genauso wie jene, die sich fortführen. Zudem können sie die Wirkung eines Textes gut einschätzen, besonders dann, wenn sie der eigentlichen Zielgruppe entspringen. Dieses Wissen ist für den Autor überaus kostbar.

Allerdings dürften Testleser nie alle notwendigen Bereiche abdecken und damit den Profi entbehrlich machen.

Problematische Bereiche dürften sein:

  • Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik – es gibt so viele Regeln und Zweifelsfälle und regionale Unterschiede, dass sogar Profis mit ihrem geschulten Auge immer mal wieder nachschlagen müssen.
  • Einhaltung von Erzählperspektiven – Grobe Abweichungen fallen meist auch Testlesern auf, minimale Abweichungen, die unterschwellig das Leseempfinden tangieren, eher selten.
  • Spannungsbogen – es gibt mehrere verschiedene Romanstrukturen, die den Spannungsbogen individuell beeinflussen. Ein Profi ist hierfür auf jeden Fall die bessere Wahl.
  • Stilmittel – Profis verfügen meist über mehr Erfahrung und Feingefühl hinsichtlich der passenden Stilmittel der verschiedensten Genres. Besonders bei den immer häufiger auftauchende Genremixes ist das wertvoll.
  • Befangenheit – Während Testleser, die einem auch privat nahe stehen (z. B. Familienmitglieder oder Freunde), oft dazu neigen, einem nicht immer alles an Kritik zu sagen, ist das bei professionellen Lektoren und Korrektoren anders. Sie werden schließlich für ihre schonungslose Ehrlichkeit bezahlt. Schonungslos ist aber nicht gleichbedeutend mit fehlendem Fingerspitzengefühl.

Fazit

Gut ausgewählt können Testleser eine hervorragende Möglichkeit sein, das eigene Werk vorab so zu schleifen, dass die Kosten bei einem Profi möglichst gering ausfallen. Aber sie werden nie einen Profi komplett ersetzen können. Autoren machen hier gerne Abstriche. Inwiefern das sinnvoll ist, muss jeder selber wissen. Was für einen reinen Hobby-Autor, der nur zum Spaß schreibt und veröffentlicht, nachvollziehbar und legitim wirkt, ist für den (semi-)professionellen Autor weniger ratsam. Das Risiko, sich die Leser durch zu viele Fehler und Unstimmigkeiten zu vergrätzen, ist deutlich größer und kann im Zweifel schlechte Rezessionen und Absatzminderungen nach sich ziehen. Meine Empfehlung geht dahin, eine Kombination aus Testleser und professionellem Lektor/Korrektor zu nutzen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Freiberuf oder Gewerbe

Seit ein paar Jahren bin ich schon als Lektorin & Korrektorin unterwegs. Mir ist schon viel begegnet. Ungefähr die Hälfte dessen handelt von Unwissenheit und Beratungsresistenz. Während man Unwissenheit durch Aufklärung ausmerzen kann, ist das bei der Beratungsresistenz leider nicht so. Blöd ist es, wenn beides brüderlich Hand in Hand geht.

Normalerweise meide ich solche negativ Potentiale in der Medienlandschaft. Hin und wieder stolpere ich allerdings doch hinein. Es ist also nicht schwer zu erraten, was mich zu diesem Blog-Artikel bewogen hat, in dem ich einige Punkte für all diejenigen klarstelle, die als Korrektor tätig sein möchten, sei es hauptberuflich oder neben dem Angestelltenverhältnis, oder weil sie sich nur darüber informieren möchten.

Der Einstieg

Lektor oder Korrektor wird man nicht über einen Lehrberuf. Meist kommt man als Quereinsteiger oder durch ein Germanistik-Studium mit diesem Arbeitsumfeld in Verbindung. Letzteres war neben dem Volontariat die Einstiegsmöglichkeit bei Verlagen, um sich in dem Tätigkeitsfeld zu etablieren. Heute ist das eher selten geworden, weil das Outsourcen von Fachkräften günstiger für Unternehmen ist. Verlage bilden da keine Ausnahme.

Wie gesagt fällt der Beruf des Lektors oder Korrektors nicht in den Bereich der Lehrberufe. Daher kann man sich ungestraft ganz einfach so bezeichnen, ohne einen Abschluss vorweisen zu müssen. Das kommt vor allem den Quereinsteigern zugute. Quereinsteiger haben meist auf individuellem Weg ihre Qualifikationen erlangt. Ich setze das jetzt einfach mal voraus und blende die vielen schwarzen Schafe aus, die es aufgrund der Bezeichnungsfreiheit leider auch gibt.

Für beide Berufswege – über den Verlag oder als Quereinsteiger – gibt es jetzt nur die Möglichkeit der Festanstellung oder der Selbstständigkeit. Somit stellt sich die Frage: Bin ich jetzt Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Die Selbstständigkeit!

Es gibt als Selbstständiger genau zwei Möglichkeiten. Entweder man ist Gewerbetreibender oder Freiberufler.


Merksatz:
Ist man nicht das eine, so ist man automatisch das andere.


Das Problem besteht also darin, das eine zumindest auszuschließen, was bei Berufen, die keiner anerkannten Lehre entspringen, zuweilen problematisch sein kann. Am einfachsten ist es, sich die Freiberufe anzusehen. Dieses Feld der Selbstständigkeit ist bedeutend leichter zu überblicken. Der Ansatzpunkt sollte die Gesetzeslage sein. Hierzu gibt es § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Darin steht:

„Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;“

(https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html)

All die hier aufgeführten Berufszweige sind sog. Katalogberufe und zeichnen sich durch eine persönliche, hohe schöpferische, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen aus. Wer sich näher mit dem entsprechenden Paragraphen (§ 1 Abs. 2 PartGG) beschäftigen will, geht bitte einmal hier entlang. (https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html)

Halten wir die Katalogberufe noch einmal übersichtlich fest. Da hätten wir:

  • Ärzte, Zahnärzte. Tierärzte,
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte,
  • Notare,
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure,
  • Architekten,
  • Handelschemiker,
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, beratende Volks-und Betriebswirte,
  • Heilpraktiker,
  • Dentisten,
  • Krankengymnasten,
  • Journalisten,
  • Bildberichterstatter,
  • Dolmetscher,
  • Übersetzer,
  • Lotsen

Neben den Katalogberufen gibt es weitere Berufe, die laut dem Bundesfinanzhof als Freiberufe gewertet werden. Zu denen gehören:

  • Tätigkeit als Diplom-Informatiker oder Diplom- Mathematiker,
  • Fleischbeschauer,
  • Hebamme, Entbindungspfleger, Diätassistenten,
  • Patentberichterstatter mit wertender Tätigkeit,
  • Prozessagenten,
  • Zahnpraktiker,
  • Gutachter,
  • Altenpfleger, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt,
  • Ergotherapeuten,
  • Krankenpfleger/Krankenschwestern, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt,
  • Logopäden,
  • Staatlich geprüfte Masseure, Heilmasseure, soweit diese nicht lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen,
  • Medizinische Bademeister, soweit diese auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig werden oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornehmen,
  • Medizinisch-technische Assistenten,
  • Orthopisten,
  • Psychologische Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche,
  • Podologen,
  • Rettungsassistenten

Aber das ist noch nicht alles. Es gibt noch die sonstigen Selbstständigen, die keine Gewerbetreibenden sind und ebenfalls in die Kategorie Freiberuf fallen. Das wären dann:

  • Testamentsvollstrecker,
  • Vermögens-, Insolvenz-, Vergleichs- oder Zwangsverwalter,
  • Aufsichtsratsmitglied,
  • Schiedsmann,
  • Berufsmäßiger rechtlicher Betreuer,
  • Tagesmutter,
  • Ehrenamtliches Mitglied kommunaler Vertretungen (z.B. Ortsbürgermeister, Landrat, Kreistagsabgeordneter),
  • Einnehmer einer staatlichen Lotterie (wenn diese nicht ausnahmsweise gewerblich sind).

(Quelle der kompletten Auflistung: https://www.buhl.de/steuernsparen/beruf-aus-dem-katalog)

So nun kennen wir die Rahmenbedingungen und wissen, welche Selbstständigen sich als Freiberufler bezeichnen dürfen. Eines fällt sofort auf, die Auflistung kann nicht vollständig sein. Der Korrektor ist dort genauso wenig aufgeführt wie der Lektor oder sogar der Autor. Letztgenannte gelten aufgrund ihres hohen künstlerischen Potentials definitiv als Freiberufler und sind damit eigentlich kein Streitfall (mehr dazu weiter unten), obwohl sich da so manches Finanzamt am Anfang auch gerne einmal querstellt. Denn bei denen wird man sich früher oder später sowieso melden müssen. Selbstständigkeit ist in jedem Fall anmeldepflichtig und dann muss man auch angeben, ob es sich bei der anzumeldenden Tätigkeit um ein Gewerbe oder Freiberuf handelt. Notfalls wird auch eine Erklärung fällig, warum die Anmeldung als Freiberufler erfolgt, wenn die Angabe von der Meinung des Finanzamtes abweicht.

So selten kommt das nicht vor. Dem Finanzamt liegt ja auch die Auflistung der Katalogberufe (siehe oben) vor, die leider nicht zu 100% vollständig ist. Die Beweisführung dürfte einem reinen Korrektor sehr schwer fallen, weil er nicht über die gleiche Kompetenz verfügt wie jemand, der in einem wissenschaftlichen oder pädagogischen Beruf arbeitet. Seine Tätigkeit bezieht sich auf das Auffinden von Rechtschreib-, Zeichensetzungs- und Grammatikfehlern, also alles, was zu den formellen Textschwächen zählt. Hinzu gesellen sich oft auch Formatierungsfehler. Das ist keine wissenschaftliche, keine künstlerische, keine schriftstellerische (weil man nicht selbst schreibt), keine unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Hierbei handelt es sich um reines Handwerk, auch wenn es digital abläuft, und das ist eindeutig gewerblich einzustufen. Wenn man dem Finanzamt also keine stichhaltige Begründung gemäß der gesetzlichen Definition des Freiberufes liefern kann, warum man dennoch kein Gewerbetreibender ist, dann sollte man sich dieses Drama lieber ersparen und ein Gewerbe anmelden.

Aber diese Stellenanzeigen bei Google …!

Den Einwand lese ich in dieser oder ähnlicher Form immer wieder und es wird Zeit, damit einmal aufzuräumen. Suchen wir mittels Google nach Korrektoren, dann erhalten wir Ergebnisse wie nachstehend zitierte Textauszüge:

  • „Ein Korrektor arbeitet in der Regel freiberuflich. Nur noch in wenigen Verlagen sind fest angestellte Korrektoren zu finden – und die Zahl der Stellen wird weiter abgebaut.“
  • „Selbständiger – bzw. freiberuflicher – Korrektor werden ist somit die ideale Alternative zu einem ohnehin rar gesäten Job in einem Verlag.“
  • „Korrektor auf freiberuflicher Basis im Homeoffice (derzeit keine Stelle frei).„

All das wird gerne als Begründung herangezogen, dass der Beruf des Korrektors doch ein Freiberuf ist. Das ist allerdings falsch. Warum erkläre ich gerne. Die Begriffe „Freiberuf“ und „freiberuflich“ sind hier zwei verschiedene Paar Schuhe, werden aber gerne als Synonyme füreinander gebraucht. So kommt es zum Irrglauben, der Korrektor sei ein Freiberuf. In den von mir zitierten Google-Ergebnissen bedeutet der Begriff „freiberuflich“ nichts anderes, als dass es sich nicht um eine feste Anstellung handelt.


Wir erinnern uns: Wer nicht fest angestellt ist, ist selbstständig, und wer darüber hinaus nicht die Anforderungen für einen Freiberuf erfüllt, ist Gewerbetreibender.


Natürlich sollte man in zweiter Instanz fragen, was der Korrektor über sein eigentliches Tätigkeitsfeld noch leistet. Je nach Gewichtung und Sachlage, kann es Ausnahmen von der Einstufung des Gewerbetreibenden geben. Aber das ist dann ein Einzelfall und mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Eine weitere Anlaufstelle für derlei haarspalterische Fragen kann in diesem Fall auch die KSK (Künstlersozialkasse: https://www.kuenstlersozialkasse.de) sein. Sie sorgt dafür, dass Künstler und Publizisten einen ähnlichen gesetzlichen Sozialversicherungsstandard genießen wie Arbeitnehmer. Korrektoren werden dort nicht aufgenommen, weil Korrektoren keine Freiberufler sind. Lektoren werden bei der KSK jedoch genauso wie Autoren ohne Probleme versichert. Bei Lektoren wird der schöpferische Anteil am schriftlichen Werk ausreichend hoch bewertet, weshalb sie schlussendlich zu den Freiberuflern zählen.

Warum erwähne ich das so explizit? Nun, mir ist schon oft untergekommen, dass so mancher Korrektor behauptet hat, eine künstlerische Eigenleistung an dem Werk seines Kunden erbracht zu haben, nur weil hier und da ein paar stilistische Ausbesserungen vorgenommen worden sind, die in Wahrheit aber in den Bereich der formalen Fehlerquelle (Grammatik) gelegen haben. Ein paar überschaubare grammatikalische oder stilistische Eingriffe machen aus einem Korrektor aber keinen Lektor. Die KSK erfragt vorab definitiv Nachweise über die anzumeldende und zugleich zu versichernde Tätigkeit. So trennt sich dann meist schon die Spreu vom Weizen.

Wer also mit dem Gedanken spielt, sich in Zukunft als Lektor oder nur als Korrektor, weil das von vielen Anwärtern als weniger arbeitsintensiv angesehen wird – das ist übrigens ein Trugschluss – sein monatliches Einkommen aufzubessern oder gleich ganz davon leben zu wollen, sollte sich also als erstes dieser Fragestellung widmen. Im Zweifelsfall muss man sich mit dem Gewerberecht vertraut machen. Scheitert man alleine schon daran oder möchte das aus irgendwelchen Gründen nicht, sollte man die Finger von diesem Berufsstart lassen. Denn als Selbstständiger, egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, hat man noch mit ganz anderen rechtlichen Passagen zu kämpfen, allen voran das Vertrags- und Finanzrecht.

Zwei mögliche Publikationswege: Verlag und Selfpublishing

Gratulation! Du hast dein erstes Buch geschrieben. Du kannst dir auf die Schulter klopfen und stolz darauf sein. Ich meine das ernst. Das schafft nicht jeder. Schreiben ist Handwerk und ein Schreibprojekt zu beenden, erfordert auf jeden Fall Disziplin.

Aber wie geht es nun weiter? Es geht doch weiter, oder? Du hast ja nicht nur für dich selbst geschrieben.

Nö, ich möchte schon gerne veröffentlichen.

Wusste ich es doch. An dieser Stelle sei gewarnt. Es gibt viele Stolpersteine. Und welche das sein werden, liegt an deiner Entscheidung, auf welchem Weg du veröffentlichen willst. Grundsätzlich gibt es für dich zwei Möglichkeiten: Verlag und Selfpublishing.

Verlag

Der klassische Weg zur Buchveröffentlichung führt über einen Verlag und ist somit auch der bequemste, aber leider auch der langatmigste. Als Autor schreibt man sein Buch und gibt die Arbeit danach an andere weiter und kassiert seine Tantiemen. So sieht die Vorstellung noch heute bei sehr vielen aus und sie stimmt zum großen Teil ja auch. Das Ding ist nur, dass es mit dem Schreiben und Weggeben nicht ganz so simpel ist.

Erst einmal musst du den für dein Werk passenden Verlag finden. Verlage führen ein sog. Verlagssortiment, das nach Genre unterteilt ist, und nehmen daher auch nur solche Manuskripte an, die in diese Auswahl fallen. Eingeschränkt wird das jedoch vom wirtschaftlichen Denken des Verlages. Verspricht ein Manuskript wenig bis keinen Umsatz zu generieren, winkt eine Ablehnung, wenn du Glück hast bekommst du sogar eine schriftliche Begründung. Damit würde ich aber nicht rechnen, Verlage werden jährlich mit Bewerbungen für ihr Sortiment überschwemmt. Eine Bewerbung ist dennoch einen Versuch wert.

Dazu musst du auf der Website des von dir ausgesuchten Verlages nach den Kontaktdaten und Einsendebedingungen schauen, vermutlich sogar via eMail erfragen. Da ein Verlag auf den Verkauf von Büchern ausgelegt ist, wird dich diese Information nicht gleich auf der ersten Seite anspringen. Darauf solltest du achten. Es kann passieren, dass von dir verlangt wird, dein Manuskript vorab nach Vorgabe zu formatieren: Schriftart, -größe usw.

Wieso muss ich das machen? Ich kann doch einfach auch so alles hinschicken.

Klar, könntest du das. Aber es gibt einen Grund für solche Anforderungen, die von Verlag zu Verlag unterschiedlich sein können. Auf diese Weise haben alle Einsendungen die gleiche Norm und sind einfach zu handhaben, aber sie geben auch Aufschluss darüber, wie gut du darin bist, Anweisungen zu befolgen, die während der Bearbeitungsphasen (Lektorat/Korrektorat) auf dich warten (können). Wenn du hier schon eigenbrödlerisch daherkommst, sieht es für deine Bewerbung nicht gut aus.

Das ist mir zu viel Aufwand. Dann gehe ich lieber zu einem Verlag, der mich auch so nimmt. Es gibt welche, die fordern einen Autor sichtbar dazu auf, sein Manuskript einzusenden und haben keine großen Anforder…

STOP! Wovon du da redest ist ein DKZV (Druckkostenzuschussverlag), ein schwarzes Schaf in der Buchbranche. Offenbar ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über Folgendes zu reden:

Druckkostenzuschussverlag

Du erkennst einen DKZV (Druckkostenzuschussverlag) daran, dass sie für ihr Versprechen, dein Manuskript ohne großes Wenn und Aber auf den Buchmarkt (ISBN inklusive) zu bringen, Geld verlangen. Ein Verlag nimmt niemals Geld von dir und finanziert alle nötigen Leistungen wie Lektorat, Korrektorat, Coverdesign, Buchsatz, Vertrieb, Lagerung und Marketing aus eigener Tasche. Wenn Geld fließt, dann nur zu dir, niemals von dir weg. Merke dir das gut.

In der Vergangenheit sind viele DKZV’s auf öffentliche Listen gerutscht, die sie als das benennen, was sie sind: schwarze Schafe der Buchbranche. Tja, daraus haben auch sie gelernt und tarnen sich immer besser, z. B. hinter vermeintlich seriösen Websites und elegantem Geschäftsgebaren. Es ist nicht mehr so leicht wie früher, sie zu erkennen, außer sie haben in der Gestaltung ihrer Websites richtig danebengegriffen. Besonders der verführerische Aufruf zum Einsenden jeglicher Manuskripte, weil der Verlag ja händeringend danach sucht, ist von der Hauptseite irgendwo auf eine Unterseite gerutscht und ist bei weitem nicht mehr so auffällig gestaltet. Das Gleiche gilt für die Kosten, die dich dort totsicher erwarten.

Siehst du dich aufmerksam auf solchen Websites um, stößt du spätestens auf einer der Unterseiten auf Sachen wie nachstehend aufgelistet:

„Haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht jedes Manuskript veröffentlichen können, das uns erreicht.“

„Wir prüfen Ihr eingereichtes Manuskript und machen Ihnen daraufhin ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.“

Das sind jetzt genau zwei Beispiele, die mir noch gut in Erinnerung geblieben sind, als ein DKZV an meine Tür geklopft hat und meine Dienste in Anspruch nehmen wollte. Nach eingehender Prüfung habe ich dankend abgelehnt, weil ich so eine Geldmacherei nicht unterstütze und auch nicht sicher sein kann, ob das mit der Bezahlung an mich so reibungslos verläuft.

Eine solche Wortwahl wie in meinen angeführten Beispielen ist entlarvend, obwohl sie elegant erscheint, richtig professionell eben. Es handelt sich aber um den berühmten Wolf im Schafspelz. Jemand der sich in der kaufmännischen Kommunikation nicht auskennt, wird jetzt vielleicht nicht verstehen, was ich meine. Daher erkläre ich es gerne einmal.

Satz 1:
„Haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht jedes Manuskript veröffentlichen können, das uns erreicht.“

Hierbei handelt es sich um eine indirekte Aufforderung zum Einsenden deines Manuskriptes und enthält zugleich das Versprechen eine hohe Chance, genommen zu werden. Die Schlüsselwörter sind hier „nicht jedes Manuskript“, was im Umkehrschluss heißt wie: Die meisten Manuskripte nehmen wir aber doch. Eine nähere Erläuterung fehlt fast immer und auch das Sortiment gibt selten Aufschluss, welche Genres unerwünscht sind. Wozu auch? Jedes Manuskript ist eine potentielle Geldquelle.

Satz 2:
„Wir prüfen Ihr eingereichtes Manuskript und machen Ihnen daraufhin ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.“

Mit absoluter Sicherheit wird ein Angebot kommen, nämlich ein Angebot, bei dem der Autor zur Kasse gebeten wird. Denn das bedeutet dieses Wort. Ein Angebot kann auch als Offerte bezeichnet werden. Es beinhaltet stets eine Leistung zu einem gewissen Gegenwert und ist überdies verbindlich für denjenigen, der es ausspricht. Sobald es angenommen wird, kommt ein Vertrag zustanden, nur mal so als Randbemerkung.

Fazit: Du wirst hier auf jeden Fall dein Geld los. Die Qualität des Gegenwertes (deine Veröffentlichung) ist dagegen fraglich.

Ein DKZV hat keinerlei Interesse, dein Buch zu pimpen und in den Medien zu pushen. Ein DKZV verdient an DIR, nicht am Buchverkauf. Das ist ein netter, aber vernachlässigbarer Nebeneffekt, wenn er denn eintrifft.

Erinnerst du dich, was ich weiter oben bei den Verlagen geschrieben habe? Deren Websites sind so aufgebaut, dass sie ihre Bücher anpreisen, weil sie sie verkaufen wollen. Ruf dir mal die Seite von Verlagen wie Heyne, Cornelsen, Bastei Lübbe auf und dann einen wie du ihn erwähnen wolltest. Was fällt dir im Vergleich auf? Die Aufmachung und Ansprache sind komplett unterschiedlich. Gut das sind nun die großen Verlage, aber auch Kleinverlage sind darauf aus, ihre Bücher zu verkaufen, sie haben noch weniger Geld, um all die vielen Autoren, die jährlich auf den Markt drängen, unter Vertrag zu nehmen. Achte also bei Verlagsseiten, die dir nicht bekannt sind, auf genau solche Merkmale.

Seriöse Verlage legen nie den Schwerpunkt darauf, Autoren zu gewinnen, sondern darauf Bücher zu verkaufen!

Bist du dennoch an einen DKZV geraten und kommst irgendwann auf die Idee, deine Veröffentlichung zurückziehen zu wollen und woanders zu veröffentlichen, werden große Probleme auf dich zukommen. Ein DKZV gibt ungerne und vor allem nicht freiwillig seine Rechte an dem Manuskript an dich zurück. Das endet nicht selten mit der Hilfe eines Anwaltes, dauert lange, kostet Nerven und Geld, DEIN Geld. Es gibt genug Autoren, die darauf reingefallen sind und ein Lied davon singen können.

Abgesehen davon endet eine Veröffentlichung über einen DKZV – viele sind bei den Profis der Buchbranche als solche leicht erkennbar – auch mit einem Image-Schaden für dich. Ein seriöser Verlag wird dein Manuskript danach vermutlich nicht mehr in sein Sortiment aufnehmen wollen, sollte das noch immer dein Ziel sein. Außerdem gelangt dein Buch nicht in den stationären Buchhandel. Bücher von DKZV’s findest du dort nicht. Rate mal wieso?

Selfpublishing

Die einzig denkbare Alternative zur Verlagsveröffentlichung ist das Selfpublishing. Und ja, das kostet Geld, dein Geld, und das darf es auch. Selfpublishing oder kurz SP genannt ist nichts anderes als die Eigenpublikation. Umgangssprachlich wird es auch als Selbst- oder Eigenverlag bezeichnet. Wobei das Wort Verlag sehr irreführend ist. Es steckt in der Regel nämlich kein Unternehmen dahinter, sondern du als Autor höchstpersönlich. Wenn du dich also nicht gerade mit einem eigens gegründeten Verlag – das beinhaltet eine Firmengründung – selbstständig gemacht hast, dann ist diese Übersetzung nicht zutreffend.

Aber gut, zurück zum Wesentlichen. Im Selfpublishing kümmerst du dich selbst um all die Prozesse, die normalerweise ein Verlag übernimmt. Somit obliegen auch dir alle anfallenden Kosten. Guck mich nicht so zerknirscht von der Seite an. DAS ist die Aufgabe eines Verlages.

Aber ich habe gehört, dass Selfpublisher schlechte Autoren sind und minderwertige Bücher produzieren.

Das Vorurteil hält sich leider hartnäckig. Noch immer hat das SP einen durchwachsenen Ruf, aber er verbessert sich stetig. Das liegt an den vielen professionellen und seriösen Dienstleistern, die mit hochmotivierten Autoren zusammenarbeiten, um ein möglichst qualitativ hochwertiges Buch auf den Markt zu bringen. Hier hast du – obwohl die Kosten auf deiner Seite liegen – die volle Kontrolle. Du alleine entscheidest, mit wem du zusammenarbeitest und kontrollierst auf diese Weise den Kostenfaktor UND Qualitätsfaktor. Wenn also im SP Schund auf den Markt geworfen wird, dann liegt die Ursache irgendwo auf dem Weg vom Schreiben bis zur Veröffentlichung, sprich an dir und/oder an einem Dienstleister.

Beachte: Niemand wird als Profi geboren und auch Dienstleister können nur mit dem arbeiten, was sie bekommen. Wenn du also gute Arbeit ablieferst, dann können sie daraus viel machen. Voraussetzung ist, sie beherrschen ihr Handwerk so wie du deines.

Den negativ behafteten Ruf hat das Selfpublishing also meist den Autoren zu verdanken, die sich nicht angemessen um die Qualität ihrer Werke kümmern. Besonders zu Anfang war das ein Problem, denn Dienstleister waren Mangelware. Heute ist das zum Glück anders und niemand kann sich herausreden, keine Hilfe bekommen zu haben, weil es keine gibt.

Die Finanzierung dieser Hilfe ist jedoch weiterhin ein Streitthema. Natürlich kostet die Hilfe eines Lektors, Korrektors, Buchsetzers oder Coverdesigners Geld. Würdest du umsonst arbeiten und wüsstest später nicht, wie du Miete, Strom, Versicherung, Essen und all die anderen Ausgaben in deinem Leben bezahlen kannst? Wohl kaum.

Habe ich denn auch Vorteile auf meiner Seite, wenn ich schon alle Kosten tragen muss?

Aber sicher. Dir alleine gehören alle Rechte am Manuskript und die Nutzungsrechte, die du mit den engagierten Dienstleistern vereinbart hast. Darunter fallen die Leistung des Lektorates, Korrektorates, Coverdesigns und Buchsatzes. Die behältst du auch, wenn du dein Werk zwecks Veröffentlichung an einen Distributor (Vertriebler) überstellst.

Stellst du all die Kosten aus dem SP, die du bis hierhin zu tragen hast, denen eines DKZV’s gegenüber, wirst du schnell erkennen, dass das günstiger ist als deren horrende Angebote. Wenn es schon dein Geld kosten soll, dann sei clever.

Ja, das klingt einleuchtend. Und die Dienstleister sind auch alle vertrauenswürdig?

Nicht alle. Leider gibt es auch unter ihnen schwarze Schafe. Damit du gewappnet bist im Dienstleistervergleich, empfehle ich dir meinen Blogartikel mit dem Titel Seriöse von unseriösen Dienstleistern unterscheiden. Dort erkläre ich dir, worauf du auf jeden Fall achten solltest.

Fazit

Generell kann ich das Selfpublishing sehr empfehlen. Du bist frei in deinen Entscheidungen, stehst aber auch überall in der Pflicht, dich selbst zu kümmern. Davor schrecken viele Autoren im ersten Moment zurück und der vermeintlich schlechte Ruf erledigt den Rest. Lass dich von beidem nicht abhalten, wenn es bei einem Verlag nicht klappen sollte.

Ein anständiger SPler beweist, dass er sich auf dem Spielfeld der Publikation behaupten kann, wenn er sich mit den richtigen Dienstleistern zusammentut. Ein SPler macht in dem Moment das Gleiche wie ein Verlag und ist damit ein Konkurrent. Und was macht man mit Konkurrenten? Zum Beispiel diskreditieren.

Nebenbei ist eines auch Fakt: Viele (nicht alle!) Verlage outsourcen selbst. Sie holen sich die Dienstleister (Lektoren, Korrektoren, Coverdesigner usw.) von außen dazu, statt sie intern dauerhaft anzustellen. Es ist kostengünstiger und daher nur logisch für ein Wirtschaftsunternehmen, das seine internen Kosten (Gehalt/Lohn) verringert bzw. niedrig halten will.

Und da sollen die mit Dienstleistern arbeitenden SPler schlechter als Verlage sein, die das Gleiche machen? Klingt nicht einleuchtend, oder? Siehste. Sie sind nicht schlechter, sie sind nur Konkurrenten oder wie man im Kaufmännischen auch gerne sagt „Mitbewerber“ und die kann man in der eigenen Nische selten gebrauchen.

Wie du siehst, steht dir der Weg frei, wie du dein Buch veröffentlichst. Es ist deine Entscheidung, was es werden soll: Verlag oder Selfpublishing.

Seriöse von unseriösen Dienstleistern unterscheiden

Seit das Selfpublishing aus den Kinderschuhen herausgewachsen ist, boomt der Dienstleistungssektor an allen Ecken und Enden. Die Arbeiten, die normalerweise ein Verlag übernimmt – Lektorat, Korrektorat, Buchsatz, eBook-Erstellung, Coverdesign, Vertrieb und Marketing – obliegen im Selfpublishing den Autoren. Natürlich ist niemand ein Multitalent. Es bleibt also die Wahl, jemanden dafür zu engagieren und damit regulär in Vorkasse zu treten, so wie Verlage es machen, oder das eigene Werk mit vermutlich übermäßig vielen Schwächen zu veröffentlichen. Letzteres zieht häufig und vor allem schnell eine negative Reaktion nach sich. Es empfiehlt sich also nicht.

Outsourcende Autoren stehen nun vor der Frage: Woran erkenne ich einen seriösen Dienstleister?

Diese Frage sollte sich wirklich jeder stellen und nicht leichtfertig außer Acht lassen, denn man kann im Zeitalter des Internets sehr schnell auf schwarze Schafe hereinfallen. Erst kürzlich musste ich lesen, wie wieder jemand auf einen sog. Lektoren-Kollegen hereingefallen ist.

Geld weg. Keine Leistung.

Übler kann eine Auftragserteilung gar nicht laufen, denkt ihr? Oh doch.

Geld weg. Keine Leistung UND keine Kontaktdaten!

Somit sind natürlich auch Ansprüche schwer durchzusetzen. Wie will man jemanden anmahnen, den Fall an ein Inkasso-Unternehmen übergeben oder gar zivilrechtlich verklagen, wenn man absolut nichts in der Hand hat? Ja, solche Fälle sind möglich.

Damit euch das nicht passiert, gebe ich euch eine ausführliche Hilfestellung. Für den einen oder anderen sind die nachstehenden Erläuterungen Alltag, aber für manche eben nicht. Und vielleicht ist selbst für erfahrene Autoren noch ein Stück neues Wissen dabei.

Hürde 1

Bei der Suche nach Lektoren und Co. werdet ihr recht schnell fündig. Anfragen und Gesuche z. B. bei Facebook und Instagram bleiben nie unbeantwortet. Legt euch eine Liste dieser Ergebnisse an. Sie sollte für den Anfang folgende Punkte enthalten:

  • Namen
  • Account (FB und/oder Instagram)
  • Website

Anhand dieser Punkte könnt ihr bereits aussieben. Viele Autoren gehen hin und treffen ihre Vorentscheidung aufgrund von Preisvorstellungen. Das ist mitunter eine der ersten Fragen. Leistung darf möglichst wenig kosten. Ich kann das bis zu einem gewissen Punkt auch verstehen, aber dieses Kriterium solltet ihr euch besser für sehr viel später aufheben. Im Vorfeld ist etwas anderes wichtig.

Ein seriöser Dienstleister sorgt für grundlegende Transparenz und das fängt beim Namen und Account bzw. Fanpage an. Wenn ihr hier kein Impressum oder einen Fantasienamen vorfindet: Finger weg! Ausgenommen sind Künstlernamen, die können sogar im Personalausweis eingetragen sein und sind rechtlich anerkannt. Damit dürfen sogar Verträge abgeschlossen werden. Achtet dennoch auf Quellen zu bürgerlichen Namen.

Gleiches gilt, wenn die Chronik auf Facebook nicht einsehbar ist, weil man nicht befreundet ist. Einzige Ausnahme, diesen Dienstleister nicht sofort zu ignorieren, wäre hier ein Link zu dessen beruflicher Website. Diese solltet ihr auf jeden Fall auf folgende Punkte prüfen:

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Transportverschlüsselung

Mir ist klar, dass besonders die Datenschutzerklärung jeden Website-Betreiber vor eine große Herausforderung stellt, aber wer mit seiner Tätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten will und dafür eine Website benötigt, wird diese gesetzliche Hürde nehmen müssen. Außerdem gibt es im Internet Anbieter, die einem kostenlos ein Grundgerüst bereitstellen. Für alles andere muss ein Anwalt konsultiert werden, wenn man selbst nicht durchsteigt und auf Nummer sicher gehen will. So ist das Geschäftsleben und seriöse Dienstleister sind halt Geschäftsleute.

Gleiches gilt doppelt und dreifach für das Impressum. Es muss rechtsgültig angelegt sein. Mehr dazu findet ihr bei der IHK. Seid ihr der Annahme, dass es sich um die Adresse eines Impressum-Services handelt, seid vorsichtig. Wer hier nicht mit offenen Karten spielt, aber alle nötigen Daten zur Auftragsbearbeitung seiner Kunden verlangt, handelt mindestens zweifelhaft und im schlimmsten Fall unseriös.

Achtet auch auf die Transportverschlüsselung (https) in der Eingabezeile eures Browsers, besonders, wenn auf der Website via Formulare Daten übermittelt werden. Steht vor dem www nur ein http können beim Senden eure Daten von Dritten abgegriffen werden. Datenklau will wohl niemand.

Hürde 2

Nach dieser Aussiebung gibt es sicher noch einige potentielle Bewerber. Aber auch jetzt ist die Preisfrage noch nicht relevant. Viel mehr solltet ihr euer Augenmerk nun auf folgende Punkte richten:

  • Referenzen
  • Qualifikationen
  • Offensichtliche Fehler
  • Angebote

Referenzen zeigen einem, ob bereits ähnliche Werke wie das eigene bearbeitet worden sind. Sie lassen sich im Internet auch ausfindig machen. Der berühmte Blick ins Buch offeriert einem zudem das Impressum. Für gewöhnlich werden alle Mitwirkenden hier neben dem Autor genannt. Solche Nachweise verschaffen Sicherheit und Vertrauen und sind ein wichtiger Fingerzeig, ob der Dienstleister seriös ist.


Kurzer Ausflug in Sachen Impressum von Büchern:

Natürlich gibt es in der Praxis auch immer wieder Fälle, wo Mitwirkende nicht im Impressum genannt werden wollen oder das Impressum nicht vorne im Buch auftaucht, sondern hinten. Beides ist rechtlich gestattet. Es besteht keine Pflicht zur Nennung von Mitwirkenden im Impressum und auch keine, die das Impressum vorne in das Buch zwingt. Es muss nur leicht aufzufinden sein und das ist sowohl vorne als auch am Ende des Buches der Fall. Was jedoch zu den Pflichtangaben bei Impressen in Büchern zählt sind die postalische Anschrift des Herausgebers, im Selfpublishing sind damit Autoren gemeint, und noch Druckerei bzw. Vertrieb. Letztere sind Bestandteil einer separaten Vertragsfrage.


Start-Ups verfügen hingegen selten über Referenzen. Hier helfen die Qualifikationen oder Arbeitsproben weiter. Letzteres fällt unter die Rubrik „Angebote“ und stellt keine Pflicht dar. Wenn ein Lektor oder Korrektor keine Arbeitsprobe anfertigen möchte, besteht darauf kein Anspruch.

Aber Achtung: Arbeitsproben müssen nicht kostenlos erfolgen! Fragt vorher nach, wenn auf der Website dazu nichts steht.

Noch etwas fällt in die Rubrik Angebot, nämlich die Auflistung der Inhalte. Seit vorsichtig, wenn z. B. großzügig von Lektorat und Korrektorat gesprochen wird, aber nicht aufgelistet ist, was für eine Leistung euch erwartet. Die Berufsbezeichnung ist nämlich nicht das einzige, was hier nicht geschützt ist. Auch die Inhalte solcher Angebote variieren. Ähnliches gilt für alle anderen Dienstleistungen. Macht euch vor Auftragserteilung schlau und lasst euch das schriftlich geben. Kommt es später zu Problemen im Bereich Leistungserbringung und Bezahlung, dann habt ihr etwas in der Hand.

Springen euch beim Durchstöbern der Website schon auffällig viele Fehler und andere Ungereimtheiten an, dann ist das kein gutes Zeichen. Anbieter mit Schwerpunkt auf Korrektorate sollten sorgfältiger vorgehen. Hier wäre ich vorsichtig und es muss die Frage erlaubt sein, ob der Anbieter sein Handwerk versteht, denn die Website ist dessen Aushängeschild, dessen Visitenkarte. Das Gleiche gilt übrigens für das Verfassen von Werbebeiträgen bei Facebook, Instagram und Co. Wer für sich und seine Angebote wirbt, sollte nicht über so etwas Banales wie Fehler in der Rechtschreibung, Grammatik oder Zeichensetzung stolpern.

Hürde 3

Jetzt kommen wir zum Nadelöhr der Auswahl. Es ist äußerst wichtig, um am Ende nicht doch noch auf unseriöse Anbieter hereinzufallen. Eine Website die über keine Preislisten verfügt, ist erst einmal nicht auffällig. Preise lassen sich erfragen, ebenso wie Zahlungsmodalitäten. Außerdem solltet ihr die Bearbeitungsmethoden erfragen und welches Format das eingereichte Manuskript haben soll.

Im Bereich des Lektorates und Korrektorates lassen Autoren gerne im Vorfeld eine Arbeitsprobe anfertigen, um die Art und Weise kennenzulernen, wie der jeweilige Lektor oder Korrektor arbeitet. Für diesen wiederum ist sie wichtig, um den Arbeitsaufwand abzuschätzen, der sein Honorar bestimmt. Bei so einer Anfrage, die übrigens unverbindlich ist, solltet ihr darauf bestehen, mit der Arbeitsprobe einen ordentlich ausgestellten Kostenvoranschlag zu bekommen.

Ein Vorteil des Kostenvoranschlages ist die damit einhergehende Verbindlichkeit, wenn der Autor aufgrund dessen den Auftrag erteilt. Der vereinbarte Preis darf höchstens um 15 % von der Rechnungssumme abweichen, ohne Rechtsfolgen auszulösen. Weiterführende Informationen findet ihr übrigens bei der IHK.

Noch ein Vorteil ist, ihr habt (nochmals) die Kontaktdaten eures möglichen Vertragspartners in den Händen. Ohne die könnte es im schlimmsten Fall – den sich niemand wünscht – eng werden. Schwarze Schafe neigen nicht dazu, ordentliche Kostenvoranschläge oder gar Rechnungen auszustellen. Übrigens gehören folgende Punkte in eine ordentlich ausgestellte Rechnung und auch in Kostenvoranschläge:

  • Anschrift vom Dienstleister und potentiellen Auftraggeber
  • Datum
  • Steuernummer (Dienstleister)
  • Rechnungs- bzw. Auftragsnummer (nur auf Rechnungen)
  • Inhalte der Dienstleistung
  • Der zu erwartende Preis inkl. Berechnungsgrundlage
  • Information zur Umsatzsteuerpflicht oder der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG
  • Zahlungsmodalitäten nebst Fristen

Eine feste Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wird von allen Unternehmen in Gestalt eines DIN normierten Geschäftsbriefes benutzt. So auch bei mir. Schaut euch nur mal die letzte Rechnung eures DSL Anbieters genau an. Bei Lektoren, Korrektoren und Co. könnt ihr hingegen auf eine formlose Variante stoßen. Das ist in Ordnung, allerdings muss sie die oben aufgeführten Punkte beinhalten. Weiterführende Informationen zum Thema Rechnungen gibt es bei der IHK.

Wenn ihr bis hierhin ausgesiebt habt, könnt ihr die Preisfrage entscheiden lassen. Denn ab hier ist die Wahrscheinlichkeit gering, an den falschen Dienstleister geraten zu sein.

Zusammenfassung

Es gibt also 3 Hürden, die ein Dienstleister im Bereich Selfpublishing meistern sollte. Damit verbunden ist eine Menge Input. Damit ihr bei Bedarf den ganzen Artikel nicht noch einmal durchscrollen müsst, stelle ich euch die wichtigsten Eckpunkte zusammen. Eure Checkliste sollte folgende Punkte umfassen:

  • Namen
  • Account (FB und/oder Instagram)
  • Website
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Sicherheitszertifikat (https – Verschlüsselung)
    • Referenzen
    • Qualifikationen
    • Offensichtliche Fehler
    • Angebote
  • Geschäftlicher Schriftverkehr
    • Anschrift vom Dienstleister und potentiellen Auftraggeber
    • Datum
    • Steuernummer (Dienstleister)
    • Rechnungs- bzw. Auftragsnummer
    • Inhalte der Dienstleistung
    • Der zu erwartende Preis inkl. Berechnungsgrundlage
    • Information zur Umsatzsteuerpflicht oder der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG
    • Zahlungsmodalitäten nebst Fristen

Wenn ihr die von mir aufgeführten und erläuterten Punkte beherzigt, dürftet ihr vor sehr vielen unschönen Erfahrungen geschützt sein. Ausnahmen betätigen natürlich immer die Regel, aber mit dieser Checkliste steht ihr gut da.

Und jetzt wünsche ich euch viel Erfolg bei der Suche nach einem Dienstleister, der euren Ansprüchen gerecht wird und seriös ist.

Was ist Mainstream?

Diese Frage werden sich vermutlich schon einige von euch gestellt haben. Immerhin bezeichne ich meine Bücher, meine Geschichten, als non-Mainstream. Eine wortwörtliche Übersetzung, der Begriff entstammt dem Englischen, hilft leider nicht weiter. Mit „Hauptströmung“ lässt sich in der Bücherwelt wenig anfangen, wenngleich es schon ein kleiner Fingerzeig ist. Mainstream ist vielmehr als kultureller Geschmack einer breiten Masse zu verstehen oder kurz gesagt Massenkultur.

Woran erkennt man Mainstream?

Gute Frage und zugleich eine sehr wichtige. Es gibt eine Reihe an Punkten, die einem helfen, ein Werk als Mainstream oder non-Mainstream einzuordnen. Geschichten sind allgemeinhin in Genre und Subgenre unterteilt. Einige Genre sind bei der breiten Masse richtig gefragt, während andere nur wenig gelesen werden. Das ist schon einmal ein guter Indikator dafür, es mit einem Mainstreamwerk zu tun zu haben, aber noch längst kein Beweis. Es lohnt sich daher, genauer hinzusehen.

Massentaugliche Geschichten besitzen ähnliche Erzählstrukturen, Abläufe, Handlungen, Charakterprofile und Charakterkombinationen. Es gibt also ein Schema F, nach dem sog. Mainstream-Autoren schreiben, weil diese Art der Geschichte gut bei den Lesern ankommt. Es wird also der Lesegeschmack einer breiten Masse bedient. Anders als bei einem kurzfristigen (Mode) Trend kann sich der Mainstream in der Bücherwelt lange konsequent halten.

Sehr oft bereitet ein Hype einem Werk den Weg in den Mainstream. Spätestens wenn andere Autoren ähnliche Werke veröffentlichen, weil das Ursprungswerk eingeschlagen hat wie eine Bombe, ist das ein sicheres Zeichen für den Mainstream. Handlung, Ablauf der Geschichte und die Charaktere variieren zwar, aber nur im engen Rahmen und besitzen eine unverkennbare wiederkehrende Ähnlichkeit, die die breite Masse an Lesern anzieht, sogar genreübergreifend.

Was unterscheidet den Mainstream vom non-Mainstream?

Individualität findet sich im Mainstream so gut wie nie und wenn dann in so geringen Mengen, dass es nicht zum Alleinstellungsmerkmal taugt, um sich von der breiten Masse abzuheben. Das aber wäre nötig, um die Grenze zu durchbrechen. Wenige Autoren gehen gerne das Risiko einer zu starken Abwandlung oder gar einer kompletten Neukreation ein. Leser sind Gewohnheitsmenschen, das muss man sich eingestehen und akzeptieren. Nicht umsonst haben es neue Genre oder gar Genremischungen schwer am Buchmarkt Fuß zu fassen. Leser von etwas Neuem zu überzeugen, ist schwer. Wenn das aber gelingt, kann daraus eine gut belesene Nische werden oder sogar mehr. Da steckt man nicht drinnen. Ein großes Hindernis ist natürlich der Lesegeschmack. Sind die Vorlieben der breiten Masse in einer Neukreation zwar bedient, aber zusätzlich mit Elementen verknüpft, die sie nicht oder kaum annehmen, kann ein Autor oder die Werbung zum Werk noch so grandios sein. Das Buch wird es schwer haben und nicht zum Mainstream zählen.

Gibt es Autoren, die bewusst non-Mainstream schreiben?

Ja, natürlich. Dafür gibt es unterschiedliche Motive. Für mich war das eine bewusste Entscheidung. Ich wollte mit meinen Geschichten und dem Setting dahinter hervorstechen, nicht gewöhnlich sein und etwas Neues bieten, zeigen, dass es mehr gibt, als auf dem Buchmarkt existiert. Fantasy ist ein so wunderbares Genre, grenzenlos an Möglichkeiten, ein riesiges Gebiet, um sich als Autor auszutoben, seiner Vorstellungskraft freien Lauf zu lassen. Ich wollte nie in einer kleinen und exakt abgesteckten Bubble sitzen.

Außerdem kann ich nicht nach dem Geschmack anderer Leute schreiben. Ich schreibe, was mich interessiert, wie ich Geschichten liebe. Das fühlt sich für mich viel besser an, als wenn ich mich verbiegen müsste. So erreiche ich sicher nicht viele Leser, aber die, die ich erreiche, bei denen kann ich zu 90% sicher sein, den gleichen Lesegeschmack getroffen zu haben. Es gibt nämlich nicht wenige Leser, die nach einer gewissen Zeit gesättigt sind vom Mainstream und dann nach Abwechslung suchen, entweder zeitweilig oder auf Dauer. Einige davon finden ihren Weg zu mir. Ihr esst auch nicht jeden Tag das gleiche Gericht, oder?

Was ist nun besser: Mainstream oder Non-Mainstream?

Das kann ich beim besten Willen nicht sagen, da mit der Entscheidung immer der persönliche Lesegeschmack einhergeht. Ich empfinde Mainstream als langweilig und vorhersehbar, weil Mainstream – siehe weiter oben – einen schematischen Aufbau besitzt. Ich möchte aber Überraschungen, Spannung, Neues erleben und entdecken. Dabei darf es gerne auch eine Liebesbeziehung geben, ich komme aber auch gut ohne klar und oftmals ist mir das sogar lieber, weil Liebesgeschichten als überaus mainstreamig (fast) überall eingebaut werden. Gut, ich habe auch eine in meinen Geschichten eingebaut, doch die kommt nur am Rande vor und dient meinen Protagonisten als zusätzlicher Motivationsschub, hat also eine richtige Funktion in meinem Plot. Außerdem ist der Rest vom Setting so sehr abseits vom Mainstream, dass ich mir diesen Luxus einfach gegönnt habe.

Zum Abschluss meines Artikels möchte ich noch ein Beispiel hervorkramen, das jeder kennt:
Harry Potter.

Als damals Harry Potter rauskam, habe ich die Bücher gerne gelesen. Heute zählt Harry Potter tatsächlich zum Mainstream. Das sieht man daran, dass Autoren mit ähnlich gestrickten Werken nachgezogen sind und die sich relativ gut verkauft haben und es teilweise noch tun. Aber sie reichen meiner Meinung nicht an das Original heran. So ist das übrigens mit vielen „Nacheiferern“ und anhand dieses Beispiels sieht man sehr schön, dass ein kreatives Werk, das zuvor niemand wollte, mit der Zeit einen neuen Mainstream begründen kann und von Kopien unerreicht bleibt. Insofern denke ich, lohnt es sich nur bedingt, auf den fahrenden Zug aufzuspringen, und ist wohl nur für diejenigen lukrativ, die gewisse Vorgaben beim Schreiben brauchen und im Jahr eine gewisse Anzahl an Werken abliefern müssen. Für wahre Kreativbomben unter den Autoren ist Mainstream eher weniger geeignet.

Wann ist es Zeit für das Lektorat?

Die Frage stellen sich wohl so einige Autoren. Tatsächlich ist sie aber nicht ganz so leicht zu beantworten. Für gewöhnlich sagt man: Sobald das Manuskript fertig geschrieben ist. Allerdings existiert ein riesengroßer Unterschied zwischen einfach heruntergeschrieben und korrigiert geschrieben.

Jeder Autor arbeitet anders. Einige nutzen ihren Flow und sind innerhalb weniger Wochen mit einem 300 Seiten Taschenbuch fertig, während andere deutlich langsamer sind, immer mal wieder das bisher Geschriebene gegenlesen und korrigieren. 

Fakt ist: Beim gewöhnlichen Herunterschreiben ist ein Manuskript gespickt von Fehlern aller Art. Da kann der Autor noch so aufgepasst haben. Genau diese Manuskripte gehören jetzt noch nicht ins Lektorat.

Wieso denn nicht? Wozu sind Lektoren und Korrektoren sonst da?

Nun, Lektoren und auch Korrektoren sind zwar dafür da, Texte rundzuschleifen und Fehler auszumerzen. Aber je mehr Arbeit auf sie zukommt, umso höher sind Zeit- und Arbeitsaufwand, was sich später in den Kosten niederschlägt. Jeder Autor ist daher gut beraten, selbst sattelfest in Rechtschreibung, Grammatik und Co. zu sein.

Wozu braucht es dann noch einen Lektor/Korrektor? Da kann ich es auch gleich selber machen!

Das ist zu einfach gedacht. Nach einer gewissen Zeit wird man textblind. Sogar Lektoren/Korrektoren passiert das nach dem x. ten Mal Durchlesen desselben Manuskripts. Schuld ist die Funktionsweise unseres Gehirns, das man hin und wieder zwar mit ein paar Kniffen austricksen kann, jedoch nicht immer und überall. Unser Gehirn hat eine sog. Autokorrektur, die sich auf das Auge überträgt. Unwillentlich überlesen wir daher Fehler oder können sogar einen Text mit haufenweise verdrehten Buchstaben noch entziffern, solange bestimmte Schlüsselpositionen unverändert mit dem richtigen Buchstaben besetzt sind. Natürlich leidet dann der Lesefluss, das Lesen ermüdet und nervt auf jeden Fall mit der Zeit. Aus diesen und anderen Gründen ist es daher angeraten, Texte so fehlerfrei wie nur möglich zu gestalten. Das gilt für inhaltliche und formelle Fehler.

Daher ist es auch für Autoren unerlässlich, so sauber zu arbeiten, wie es für sie machbar ist. Vor Textblindheit ist keine Seite geschützt, aber ein hohes Maß an Sorgfalt beim Schreiben ist einer der Grundsteine für ein gutes Werk. Abgesehen davon wird sich sauberes Schreiben auch am Geldbeutel bemerkbar machen.

Zudem erleichtert es die Arbeit des Lektors ungemein, wenn er nicht an jedem 2. Satz wegen irgendwelchen Unstimmigkeiten oder Fehlern hängenbleibt. Manuskripte, die von Anfang an fehlerfreier sind als andere, kosten nicht nur weniger, sie sind auch bei weitem schneller abgearbeitet. Und das – liebe Autoren – erlaubt es euch, eine Veröffentlichung vielleicht vorzuziehen oder auch kurzfristig beim Lektor eures Vertrauens anzufragen, ob er/sie denn Zeit für euch hat.

In jedem Fall gilt aber: Lasst vorher eine Probearbeit machen, egal ob für ein Lektorat oder Korrektorat.