AI-Romane fluten Amazon

Es ist passiert, was seit letztem Jahr von verschiedenen Institutionen und Autoren vorhergesagt wurde, aber die Verfechter von AI-Systemen und deren User immer wieder fleißig dementiert oder zumindest kleingeredet haben. Anfang dieser Woche (Montag, der 26.06.2023) wurde Amazon von einer Welle an AI-Romanen erfasst, die es bis in die Bestsellterlisten schaffte und damit den Großteil Menschenhand geschriebener Werke unsichtbar machte.

„Autoren und Kunden waren am Montagmorgen schockiert, als sie feststellten, dass von 100 Büchern auf Amazons Bestsellerliste „Teen & Young Adult Contemporary Romance eBooks“ nur 19 „legitime“ Bücher waren, die von echten menschlichen Autoren geschrieben wurden. AI produzierte die anderen 81 Bücher.“

https://www.extremetech.com/computing/amazon-is-full-of-ai-written-novels-that-dont-make-sense

Angefangen haben diese Vorfälle aber schon Monate vorher, wie man einem Artikel aus Future Zone Ende Februar 2023 entnehmen kann.

Inzwischen sollen sich in der Amazon Kindle-Bibliothek über 200 Werke mit ChatGPT als Autor oder Co-Autor befinden. Inzwischen gibt es sogar eine Unterkategorie, die nur Bücher geschrieben durch ChatGPT aufführt. Hier finden sich Kinderbücher, Gedichtbände und vieles mehr.“

https://www.futurezone.de/produkte/article432735/amazon-verkauft-buecher-von-ki-experten-sind-besorgt.html

Weiter heißt es:

„Nicht jeder zeigt sich von dieser Entwicklung begeistert. Hinzu kommt, dass nicht alle Amazon eBooks, die von der KI geschrieben sind, von den Autoren als solche markiert werden. Die Dunkelziffer der generierten Geschichten könnte also noch weitaus höher sein.

Dabei sind auch Plagiate bereits bestehender Werke nicht ausgeschlossen. Das zeigte unter anderem ein Experiment von CNET. KI-genierte Berichte wiesen einen hohen Anteil an bereits vorhandenen Content anderer Autoren auf. Die Authors Gild, eine Berufsorganisation für Schriftsteller, zeigt sich entsprechend besorgt. So erklärt die Geschäftsführerin Mary Rasenberger: „Das ist etwas, worüber wir uns wirklich Sorgen machen müssen, diese Bücher werden den Markt überschwemmen und viele Autoren werden arbeitslos sein.“

https://www.futurezone.de/produkte/article432735/amazon-verkauft-buecher-von-ki-experten-sind-besorgt.html

Tja, und genau dazu ist es jetzt nachweislich auf Amazon gekommen.

Konsequenzen: Ja oder Nein?

Autoren und Kunden gleichermaßen dürften sich nun fragen, ob es hieraus Konsequenzen geben wird. Jeder normal denkende Mensch würde die Frage dazu mit einem Ja beantworten. Aber beginnen wir die Betrachtung einmal von vorne und arbeiten uns nach hinten durch.

  • Wie konnte das passieren?
  • Wir wurde das erkannt?
  • Was gedenkt Amazon dagegen zu unternehmen?
  • Was sollten Verlage, Distributoren oder Shops in Zukunft unternehmen?

Klar ist nach dem Vorfall auf Amazon, dass etwas geschehen muss. Denn die Qualität dieser Romane ist einfach unterirdisch schlecht. Schuld ist die Gier der Menschen durch möglichst wenig Zeitaufwand und Können, schnell Geld verdienen zu wollen. Autoren, die sich – mit Verlaub – den Arsch mit Talent und Handwerk aufreißen, werden durch dieses Vorgehen enorm geschädigt. Die Kunden gleich mit, weil sie mit Müll umworben werden, den laut Reuters eh kaum jemand kauft, (https://www.heise.de/news/ChatGPT-Hunderte-E-Books-von-KI-bei-Amazon-Problem-fuer-Literaturmagazine-7523281.html), der aber mit einem Ranking in Bestsellerlisten „echten“ Autoren die Sichtbarkeit klaut.

Hier ein Satz aus einem dieser KI-Bestseller:

„Dieser Schwager ist wirklich zu ehrgeizig, diese Person ist der Meister des Schattendämonenpalastes, jeder Sektenmeister hat eine äußerst schreckliche Stärke, wenn nicht, wie kann ich dann auf der Position des Oberhauptes der Sekte sitzen?“

https://www.extremetech.com/computing/amazon-is-full-of-ai-written-novels-that-dont-make-sense und https://t3n.de/news/ki-generierte-romane-amazon-chatgpt-problem-1562169/

Unter diesem Beispielsatz findet sich im verlinkten Beitrag zu extremtech.com eine Abbildung der entsprechenden AI-Werke. Die Abbildung ist nicht gerade hochauflösend, aber man erkennt, dass die Umschreibung „lieblos zusammengeschustert“ noch wohlwollend ausgedrückt ist. Dass das auch Kunden sauer aufstößt, dürfte verständlich sein. Kunden, und damit Leser, erwarten weit mehr als das.

Damit wäre zumindest erklärt, wie diese Flut an AI-Unfällen aufgefallen ist. Aber wie zum Henker kam dieser lieblos erstellte Müll in die Bestsellerlisten? Vermutlich durch Bots, gesichert ist die Annahme aber nicht.

„Es scheint etwas los zu sein, bei dem Bots Bücher von Bots lesen, um die Charts zu manipulieren.“ (Clare Pollard, eine Romanautorin und Dichterin)

https://www.extremetech.com/computing/amazon-is-full-of-ai-written-novels-that-dont-make-sense und https://t3n.de/news/ki-generierte-romane-amazon-chatgpt-problem-1562169/

Die Konsequenz bei Amazon

Die ist nicht absehbar bis eher verhalten. Gestützt auf einen Artikel von Reuters ist zu befürchten, dass Amazon nichts machen wird, bis irgendetwas nicht deren Richtlinien entspricht. Aktuell ist es halt nicht so, dass Autoren kennzeichnen müssen, wenn etwas AI ist. Fertig. Bei einem künstlichen Push, wie es jetzt der Tage passiert ist, sieht es anders aus. Dann wird korrigierend eingegriffen. Aber der Müll bleibt nach wie vor bei Amazon erhalten.

Hier der Auszug aus dem Reuters Artikel:

Ein Autor namens Frank White zeigte in einem YouTube-Video, wie er in weniger als einem Tag eine 119-seitige Novelle mit dem Titel „Galactic Pimp: Vol. 1“ über außerirdische Fraktionen in einer fernen Galaxie, die um ein mit Menschen besetztes Bordell streiten. Das Buch ist für nur 1 US-Dollar im Kindle-E-Book-Shop von Amazon erhältlich. In dem Video sagt White, dass jeder, der über die nötigen Mittel und die Zeit verfügt, 300 solcher Bücher pro Jahr erstellen könnte, alle mithilfe von KI.

Viele Autoren wie White fühlen sich nicht verpflichtet, im Kindle-Shop offenzulegen, dass ihr großer amerikanischer Roman vollständig von einem Computer geschrieben wurde, auch weil die Richtlinien von Amazon dies nicht vorschreiben.

Als Amazon von Reuters um einen Kommentar gebeten wurde, ging es nicht darauf ein, ob es Pläne habe, seine Kindle-Shop-Richtlinien hinsichtlich der Verwendung von KI oder anderen automatisierten Schreibtools durch Autoren zu ändern oder zu überprüfen. „Alle Bücher im Laden müssen unseren Inhaltsrichtlinien entsprechen, einschließlich der Einhaltung geistiger Eigentumsrechte und aller anderen geltenden Gesetze“, sagte Amazon-Sprecherin Lindsay Hamilton per E-Mail.

Eine Sprecherin des ChatGPT-Entwicklers OpenAI lehnte eine Stellungnahme ab.

https://www.reuters.com/technology/chatgpt-launches-boom-ai-written-e-books-amazon-2023-02-21/

Die Konsequenz für das Selfpublishing und die Verlage

Der Vorfall bei Amazon reißt den Ruf des Selfpublishings enorm in den Keller. Nicht nur, dass dieser Ruf von Anfang an nie besonders gut war, weil nicht jeder Autor Wert auf ein ordentliches Lektorat, Korrektorat, Coverdesign und Buchsatz legt – ist klar, weil es teure Dienstleistungen sind – nein, nun versauen auch noch KI-User den Ruf des SPs mit ihrer Gier nach schnellem Geld in Kombination mit unterirdischer Qualität zusätzlich. Eine Publikation ist schließlich als Selfpublisher so leicht wie nirgendwo sonst. Dagegen ist eine Regulierung weitaus schwerer, weil eine einheitliche Qualitätskontrolle deutlich schwerer durchzusetzen ist, aber sie wäre möglich.

Verlage haben hier eine bessere Stellung, wenn sie denn AI gestützte Werke (in Bild und Text) regulieren wollen, weil sie nur für sich agieren müssen. Dass jeder Verlag gut beraten wären, dies zu tun, wenn ein gewisser Qualitätsstandart erhalten bleiben soll, steht hoffentlich nicht zur Debatte. Denn seit dem Jahreswechsel werden Verlage egal ob groß oder klein auch mit AI-Manuskripten geflutet.

In einem Bericht des Golem steht dazu:

„Nach einem Bericht von PCMag hat die Science-Fiction-Zeitschrift Clarkesworld Magazine die Einreichung von Kurzgeschichten vorübergehend gestoppt, weil es Zweifel gab, ob die kürzlich eingesandten Werke von Menschen erstellt wurden. Clarkesworld verbietet die Einsendung jeglicher „Geschichten, die von KI geschrieben, mitgeschrieben oder unterstützt wurden“.

Der Reuters-Bericht kommt zu dem Schluss, dass KI-generierte Bücher das Potenzial besitzen, die Geschäftsmodelle traditioneller Verlage und Autoren zu beeinflussen. Es wird erwartet, dass die Verlage sich stärker auf die Entwicklung von Talenten und qualitativ hochwertigen Inhalten konzentrieren werden, um sich von den von KI-generierten Büchern abzuheben.“

https://www.golem.de/news/kuenstliche-intelligenz-chatgpt-macht-autoren-karriere-bei-amazon-2302-172092.html

Dass sich nicht alle Verlage auf dieser Linie einfinden werden, ist naturgemäß zu erwarten und aktuell schon zu beobachten. Bereits jetzt experimentieren einige Verlage unverhohlen mit AI-Covern, so z. B. der Blitz-Verlag. Es ist also nur ein kleiner Schritt, bis auch hier AI-Texte Einzug halten.

Das Cover wurde mit dem KI-Detektor von Hive Motion geprüft.

Schlusswort

Selfpublishing und Verlage leiden gleichermaßen an einer neuen Krankheit: AI-User, die sich für Autoren bzw. Künstler halten. Solange es keine Kontrollmöglichkeiten gibt, ist das die bittere Wahrheit. Und bei all den bisherigen Einflüssen aus der Ecke der AI-Erzeugnisse müssen die Distributoren des Selfpublishings und die Verlage sich gleichermaßen mit ihren Konzepten auseinandersetzen. Daran führt kein Weg mehr vorbei. Die einzige Möglichkeit, Kunden genauso wie „echte“ Autoren vor einer chaotischen Flut an AI-Erzeugnissen im Buchsektor zu schützen, wären Qualitätskontrollen an geeigneter Stelle.

Gatekeeper wie Amazon, Tolino Media, BOD, Tredition usw. stünden genauso in der Pflicht wie jeder Verlag, denn die kleinen Shops können das nicht leisten. Es bräuchte also eine Kennzeichnungspflicht und darüber hinaus eine eigene Kategorie bis in die kleinsten Shops hinein, damit AI-Titel nicht zwischen manmade-Titeln stehen, um von menschenhand geschaffenen Werken ihre Sichtbarkeit zu gewährleisten.

Wer welche Entscheidung fällt, dürfte in Zukunft einen entscheidenen Einfluss auf die Leserschaft einerseits haben und auf die Autorenschaft andererseits. Jetzt werden Distributoren und Verlage ihren Ruf neu schmieden können. Mal sehen, wofür sie sich entscheiden: Für Qualität und Fariness oder Schrott?

Eure Rike

Anmerkung: Manche Zitate sind dt. Browserübersetzungen, weil es sich um englischsprachige Quellen handelt.

AI-Bilder auf der Buchmesse

Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde, egal ob zum Guten oder zum Schlechten. Da wundert es nicht, wenn plötzlich AI-Bilder auf der Leibziger Buchmesse auftauchen. Also stelle ich jetzt die Preisfrage schlechthin: Wer hat darauf geachtet und ist vielleicht sogar fündig geworden?

Es ist kein Geheimnis mehr, dass Coverdesigner sich der künstlichen Intelligenz immer häufiger für ihre Arbeit bedienen. Das geht immerhin schnell und spart Zeit und Geld. Es kommt aber auch immer häufiger vor, dass Autoren den Coverdesigner gleich ganz streichen und mittels AI-Kunst ersetzen. Egal in welcher Konstellation diese AI-Bilder präsentiert werden, eines haben sie oft gemein: Sie werden fast immer nicht als solche ausgezeichnet.

Ebenfalls gemein ist ihnen, dass sie sich dramatischer Farben und Kontraste bedienen. Sie nutzen Stereotype, die sich bewehrt haben: wehendes Haar, mystischer Hintergrund, fauchende Drachen – alles, was richtig reinknallt und einem beim ersten Blick den Atem nehmen kann, egal ob pompös oder so niedlich, dass man davon Karies auf den Zähnen bekommt. Darin sind AI-Bilder ganz weit vorne mit dabei. Diese immer wieder zielsicher ausgespielten Stärken der AI-Bilder sind der Grund, dass die meisten Betrachter die Natur der Bilder nicht aus Anhieb erkennen oder drüber hinwegsehen. Sie sind geradezu geflasht. Daher gehe ich auch jede Wette ein, dass kaum ein Besucher der Leibziger Buchmesse das gleich vorgestellte Bild als AI entlarvt hat.

Für den aufmerksamen Betrachter, der sich hingegen nicht beirren lässt, ist AI aber durchaus zu erkennen. Wer kein Auge dafür hat, dem steht ein treffsicheres Tool zur Seite, das ich in diesem Artikel noch vorstellen werden. Außerdem präsentiere ich zum besseren Verständnis eine Lineart einer befreundeten schweizerischen Kunstlehrerin, die mit gestalterischer Kunst ihren Lebensunterhalt verdient. Auf meine Bitte hin hat sie sich des von mir herausgepickten Beispiels von der Leipziger Buchmesse angenommen.

AI im Fiabesco-Verlag

Zu finden war der Fiabesco-Verlag bei den Ständen der Phantastik-Literatur. Ausgestellt waren lediglich Bücher der Autorin Gina Chiabudini. Eine kurze Internetrecherche ergab, dass der Verlag bislang ausschließlich Bücher dieser einen Autorin verlegt. Zumindest ist im verlagseigenen Shop kein anderer Autor gelistet. Das Impressum unterstreicht den Eindruck einer One-Man-Show. Aber das ist reine Vermutung. Fakt ist jedoch, dass der Verlag sich auf jeden Fall für die neueste Veröffentlichung von Gina Chiabudini – ein Fantasyroman mit dem Titel „Erynion – Die Legende von Elysion“ – eines Bild-Generators bedient hat. Das Erzeugnis wurde als Cover vermutlich ohne größere Nachberarbeitung verwendet und diente auf der Messe als großes Aushängeschild, weshalb es jedem Standbesucher sofort ins Auge gesprungen sein muss. Es bedient übrigens die eingangs erwähnten Stereotypen mit dem sog. BÄM-Effekt.

Im Internet kursieren einige Bilder dieses Plakates mitsamt Stand, und auf Facebook konnte ich zumindest unter Freunden der Phantastik nur lobende Worte finden. Kein einziger Fan hat die offensichtlichen Mängel im Bild gesehen oder wollte sie sehen. Woran das liegen kann, habe ich ja schon erläutert. Dem aufmerksamen Betrachter, der auch gewillt ist, genau hinzusehen, fallen jedoch sofort mehrere Glitches auf, sog. Bildfehler. Um diese besser zu erkennen, habe ich mir die 3D-Buchdarstellung von der Website des Verlages gezogen und die Glitches rot markiert.

Hier stimmen am bilddominierenden Element des Drachen weder die Körperproportionen an sich noch sind die fehlerhaften Darstellungen an den Klauen und den Flügeln zu übersehen. Eine Klaue sieht sogar sehr verkümmert aus und die Flügel wirken gleich so gebrechlich, dass sie unmöglich ein so gewaltiges Monstrum tragen können würden. Ein versierter Zeichner hätte diese Darstellung eines Drachen erstens nie angefertigt und zweitens nie für eine Veröffentlichung freigegeben. Da drängt sich dann schon die Frage nach der verlagsinternen Qualitätssicherung auf. Gab es überhaupt eine? Wohl kaum.

Lineart von Barbara Brosowski Utzinger

Wenn Glitches so offenkundig vorliegen, ist eine aufwendige Nachbearbeitung durch einen versierten Coverdesigner oder Zeichner nahezu ausgeschlossen. Vermutlich kamen hier höchstens ein paar Filter zum Einsatz, ehe im letzten Schritt die Schrift auf das Cover gesetzt wurde. Laut Anwalt Mathias Schwenke und seines Podcasts unterliegt ein AI-Bild mit solch geringer bildlicher Aufbereitung (wie von mir vermutet) auch keinem Urheberrecht in Deutschland. Es ist also gemeinfrei und kann von allen frei genutzt werden.

Um meine oben aufgeführten Beobachtungen zu verifizieren, habe ich die professionell agierende Kunstlehrerin Barbara Brosowski Utzinger gebeten mir ein Lineart dieses Bildes anzufertigen. Sie verfügt noch einmal über einen ganz anderen Blick, weil sie nicht nur mit gestalterischer Kunst täglich zu tun hat, sondern Drachen hier hauseigenes Ressort sind. Sie entwirft nicht nur am Rechner 3D Skulpturen, sondern fertigt sie auch in Lebensgröße selbst an. Ihre fachliche Meinung war mir in dieser Sache Gold wert.

Bevor wir nun zur Lineart kommen, möchte ich noch kurz den Background zur Lineart erörtern. Früher war es in Kunstforen üblich, sog. Redlines von Kunstwerken anzufertigen, um Fehler in der Bilddarstellung sichtbar zu machen. Auf dieser Basis konnten sich die Künstler verbessern und lernen. Das Lineart heute dient der Demonstration, was der verwendete Bildgenerator alles (noch) nicht schafft.

Das Lineart für den Drachen in unserem Beispiel sieht übrigens so aus:

Das fehlerbehaftete Original ist in grün dargestellt, während die violette Zeichnung die richtigen Proportionen wiedergibt. Man sieht also sehr schön, wie schwer sich der verwendete Bildgenerator bei der Erzeugung dieses Bildes getan hat. Es ist alles andere als professionell und gut umgesetzt.

Tool zur Erkennung von KI-Erzeugnissen

Nicht nur das aufmerksame menschliche Auge lässt sich nicht unbedingt betrügen. Auch der AI-Detektor aus dem Hause HIVE Moderation entlarvt das Cover als zu 99,8% AI-generiert. Die Bedienung ist denkbar einfach. Man kopiert den zu prüfenden Text in das Textfeld oder lädt die zu überprüfende Bilddatei hoch und startet den Prüfprozess bei HIVE Moderation.

Um die Zuverlässigkeit des AI-Detektors zu überprüfen, habe ich drei Versionen des Coverbildes testen lassen. Zum einen das Bild mit dem Plakat und dem Stand auf der Messe, dann nur den Ausschnitt mit dem Plakat und dann das 3D Cover von der Verlagsseite. Herauskamen diese drei wundervollen Ergebnisse, anhand derer man sehr gut sehen kann, dass das von einem Menschen gemachte Foto nicht als AI-Bild eingestuft wird, obwohl es unter anderem ein AI-Erzeugnis beherbergt. Die anderen Bilder wurden als überaus treffsicher als AI-Erzeugnis identifiziert. Bei der Handhabe des AI-Detektors ist also auf das Ausgangsmaterial zu achten, wenn man eine fundierte Aussage über die Herkunft haben möchte.

Fazit

Es mag rein rechtlich erlaubt sein, AI-Bilder zu erstellen und privat zu benutzen. Aus kommerzieller Sicht ist das allerdings eine ziemliche Gratwanderung. Da gäbe es die damit zu veräußernde Qualität, die in dem hier vorliegenden Fall ja alles andere als überzeugend ist. Denn offensichtlich verstand die verantwortliche Person nichts von Grafikdesign, ansonsten lässt sich dieses Ergebnis nicht erklären. Nebenbei existieren allerlei rechtliche Fallstricke. Die Ausführungen würden zu weit führen, daher verweise ich an dieser Stelle zu den beiden hervorragenden Podcasts von Anwalt Thomas Schwenke. Sie behandeln die Themenschwerpunkte Urheberrecht und Deepfakes und Datenschutz.

Letztlich ist es aber auch eine moralisch verwerfliche Komponente. Denn das Outsourcing ist schon seit Jahren gang und gäbe bei Unternehmen aller Art. Es bedeutet nichts anderes, als Arbeitskräfte nicht fest, sondern zeitweise mit Arbeitsverträgen an sich zu binden. Man könnte es auch als Mitarbeiter-Leasing bezeichnen. Nun können solche Stellen nach und nach durch den Einsatz der KI gleich ganz gestrichen werden, denn wie man an der fehlerhaften Darstellung im Cover und Plakat sieht, gab es keine grafische Nachbearbeitung durch einen Zeichner oder Coverdesigner. Der Arbeitsplatz wurde zugunsten der KI gestrichen.

Bei so einem Vorgehen und der offenen und noch nicht einmal deklarierten Nutzung einer KI stellt sich bei manchem vielleicht auch unweigerlich die Frage: Wenn das Cover schon AI ist, stammt der Inhalt dann auch von einer KI? Und wie viele Verlage werden noch auf den AI-Zug aufspringen und es verheimlichen?

Bereits jetzt gibt es die ersten KI-erzeugten Bücher (in Bild und Schrift) auf dem Buchmarkt. Eine Kennzeichnungspflicht wäre daher das Mindeste an Verantwortung den Lesern gegenüber. Denn wer KI-erzeugte Literatur und Kunst erwirbt, unterstützt damit gleichzeitig auch den Abbau von Arbeitsplätzen und trägt so seinen Teil zur Vernichtung von Existenzen bei. Nebenbei werden die Preise bei anderen Coverdesignern, Zeichnern und Co., die nicht auf Text- und Bildgeneratoren umsatteln, teurer, weil die Auftragslage schwieriger wird, bis sie am Ende ganz zusammenbricht. Ein Teufelskreis entsteht.

Daher wäre mein Aufruf: Kennzeichnet von euch auf freiwilliger Basis, wenn ihr schon KIs nutzt. Denn dann kann jeder frei entscheiden, was oder wen er unterstützen mag. Das wäre Fair Play in einem ansonsten unfairen Spiel. Und hütet euch davor, KI-Erzeugnisse als alleinig von Menschenhand gestaltet anzupreisen oder herumzudrucksen bzw. mit schönen Worten zu umschreiben, um die Realität nicht benennen zu müssen. Das fiele dann nämlich unter den Punkt des unlauteren Wettbewerbs und der ist in Deutschland strafbar.

Eure Rike.

Aufbau von Manuskripten

Für Autoren ist die richtige Handhabe von Schreibprogrammen und das Wissen um den Aufbau von Manuskripten essenziell. Der Aufbau ist nämlich das Grundgerüst des späteren Gewandes und das sollte von Anfang an ordentlich sitzen. Vorwiegend haben Neuautoren damit so ihre Probleme und Unmengen an Fragen, was verständlich ist, denn das liegt in der Natur der Sache. Niemand wird allwissend oder alleskönnend geboren. Aber hin und wieder treffe ich auch auf alte Hasen in der Belletristik, die nach etlichen Veröffentlichungen immer noch Nachholbedarf haben. Sie haben es schlichtweg nie gelernt, weshalb auch immer.

Für alle Neuautoren und alten Hasen gibt es heute einen kleinen Grundkurs in Sachen Aufbau von Manuskripten in der Belletristik, dargestellt an Blindtexten. Verwendet wurde der Blindtextgenerator Lorem ipsum. Interessierst du dich mehr für die Gestaltung des Buchinnenlayouts, empfehle ich dir meinen Blogartikel „Was versteht man unter Buchsatz?“.

Grundstruktur

Jeder, der schon einmal einen Text in ein Schreibprogramm eingetippt hat, weiß, dass der Text sich gliedern lässt. Man unterscheidet hier zwischen Kapitelanfängen und dem eigentlichen Textkörper. Kapitelanfänge können simple Zahlen oder ausformulierte Überschriften sein. Sie dienen als Orientierungshilfe, denn eine Geschichte ist in verschiedene Handlungsabschnitte unterteilt und die wiederum in Kapitel, die einen Teil der Handlung wiedergeben. Meist besitzen Kapitelanfänge und der restliche Text auch unterschiedliche Fonts also Schriften. Aber das ist zu Beginn des Schreibens eher unwichtig. Erlaubt ist, was gefällt. Worauf aber geachtet werden sollte, ist der Abstand zwischen den Kapitelanfängen und dem Textkörper. Dieser sollte vorhanden sein und nicht zu gering, aber auch nicht zu groß ausfallen.

Absätze

Kapitelanfänge sind schnell erstellt und man muss kaum etwas beachten. Beim restlichen Textkörper, dem sog. Fließtext, ist das anders. Denn der zieht sich über viele Seiten, so viele, wie das Kapitel lang ist. Entsprechend ist eine gewisse Struktur nötig, um die Lesbarkeit zu wahren. Das einfachste Mittel hierzu sind Absätze. Sie werden ganz einfach mit der Entertaste gesetzt, aber nicht willkürlich, wenn der Text irgendwann wie eine Wand aussieht, sondern müssen mit Sinn und Verstand eingesetzt werden, also zur Handlung passen. Absätze sind nämlich gleichbedeutend mit einer Lesepause, ähnlich wie das Ende eines Satzes, nur eben gewichtiger.

Ein gutes Beispiel für die Sinnhaftigkeit von Absätzen ist die optische Strukturierung von Fließtext zur wörtlichen Rede. Sobald ein Dialog beginnt, beginnt automatisch ein neuer Absatz. Das Gleiche gilt, wenn der Sprecher wechselt. Nun kann die Figur, während sie spricht, noch eine geringe Handlung vollführen. Hier gilt: Solange es keinen Sprecherwechsel gibt und der Absatz nicht zu groß wird, kann all das in einem Absatz stehen.

In Ausnahmefälle kann die wörtliche Rede – auch ohne Handlungseinschub – das Ausmaß einer Seite annehmen. In so einem Fall müssen Absätze gesetzt werden, um den Text gut lesbar zu halten. Die deutschen Anführungszeichen oder französischen Guillements (auch Chevrons genannt) werden allerdings nur zu Beginn und Ende der gleichen wörtlichen Rede gesetzt, nicht wenn diese bei einem Absatzwechsel zwischendurch umgebrochen wird.

Erstzeileneinzug

Ein weiteres Strukturelement des Fließtextes ist die Einrückung der ersten Zeile eines Absatzes – auch Erstzeileneinzug genannt. Ein Absatz besteht aus mehreren Zeilen. Wechselt dieser, sieht man das meist am Ende der letzten Zeile, weil die nicht immer bis zum Ende vollgeschrieben ist. Der Erstzeileneinzug ist nun das optische Gegenstück gleich zu Beginn eines neuen Absatzes, weil der Abstand zwischen den Absätzen in belletristischen Texten bis auf wenige Ausnahmen immer der Höhe des Zeilenabstandes entspricht. Was das ist, erkläre ich später noch.

Zur Verdeutlichung habe ich hier zwei Darstellungen, einmal mit und einmal ohne Erstzeileneinzug.

Wie man in beiden Darstellungen sieht, besitzt der erste Absatz keinen Erstzeileneinzug. Das ist die Ausnahme dieses Strukturelementes. Die erste Zeile des ersten Absatzes in einem neuen Kapitel wird nicht eingezogen. Das Gleiche gilt für jeden Absatz, der nach einer Leerzeile startet. Leerzeilen werden innerhalb von Kapiteln nur gesetzt, wenn es eine besondere Relevanz dafür gibt. Je nach Geschichte können das Ortswechsel sein, Zeitsprünge, Rückblenden oder die handelnde Figur wird durch eine andere abgelöst. Gemeint sind bei letzterem aber ausdrücklich keine Dialoge. In manchen Romanen werden auch gerne kleine Schriftwechsel dargestellt, also ein Brief. Vor und nach solch einer Darstellung erfolgt eine Leerzeile, manchmal auch mehrere je nach Optik. Auch sie wird mit der Entertaste eingefügt und nicht beschrieben. Insofern ist die Leerzeile nichts andere als ein unbeschriebener Absatz.

Unbeschrieben ist aber nicht gleichbedeutend mir leer. Man kann grafische Zierelemente einsetzen, sog. Ornamente, die aber genug Absatz zum Text davor und danach haben sollten, damit das gesamte Schriftbild nicht zu gequetscht aussieht. Je nach Einstellungsmöglichkeiten im Programm besteht dieser Zwischenraum aus mehreren Leerzeilen. Ob Zierelemente für das reine Niederschreiben nötig sind, muss jeder selbst entscheiden. Wenn diese Variante zum Einsatz kommt, sind die Abstände zwischen den Absätzen auf jeden Fall zu wahren.

Zeilenabstand

Wie der Name schon sagt, ist das der Absatz zwischen den Zeilen eines Absatzes. Der darf nicht zu groß und nicht zu klein gewählt werden und ist je nach ausgewählter Schriftart und Schriftgröße anzupassen. Der Text soll ja lesbar bleiben. Er ist überdies für jeden Absatz separat einstellbar. Allerdings macht es in den meisten Werken keinen Sinn, ihn von Absatz zu Absatz zu ändern, weshalb er für den gesamten Fließtext, abgestimmt auf die verwendete Schriftart, auf einen festen Wert eingestellt wird.

Blocktext oder Flattersatz

Zuletzt sei noch die Ausrichtung des Fließtextes als Ganzes erwähnt. Ein Text kann linksbündig, rechtsbündig, zentriert oder im Block dargestellt werden. In der Belletristik hat sich der sog. Blocksatz durchgesetzt. Diese Textausrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Text bündig nach links und rechts innerhalb eines Absatzes abschließt – mit Ausnahme beim Erstzeileneinzug und der letzten Zeile. Zuweilen kann es zu großen Lücken innerhalb des Textes kommen. Grund hierfür sind zu viele lange Wörter in einer Zeile in Kombination mit nicht durchgeführter Silbentrennung. Passt ein Wort nicht mehr in die Zeile, wird es in die nächste verschoben. Da der Blocksatz bündig nach links und rechts abschließt, erhält man so unschöne Lücken. Automatische oder manuelle Silbentrennung hilft in den meisten Fällen, das Problem in den Griff zu bekommen, denn zu große Lücken können den einen oder anderen Autor während des Niederschreibens durchaus irritieren.

Für das reine Schreiben, und um derlei Ablenkung zu entgehen, ist der Flattersatz besser geeignet. Charakteristisch hieran ist die linksbündige Ausrichtung eines Textes und gekennzeichnet dadurch, dass die Zeilen am rechten Rand wie angefressen aussehen. Der Effekt fällt in der Regel aber nicht so stark aus wie die Lücken in einem Blocktext bzw. wirken weniger ablenkend. Aber auch das ist bei der reinen Niederschrift Geschmackssache. Für den späteren Druck wird jedoch der Blocksatz genutzt.

Schlusswort

Wie ihr seht, gibt es schon während des Schreibens einiges zu beachten. Die hier aufgeführten und erklärten Stichpunkte sind aber nicht alles. Neben dem Aufbau von Manuskripten gibt es noch allerhand mehr, was man falsch machen kann und sich gar nicht erst antrainieren sollte. Doch das ist Stoff für einen anderen Artikel.

Eure Rike.

Schreiben ist ein Privileg, oder?

Betrachtet man sich die Kosten, die bei einer Veröffentlichung anfallen, könnte man durchaus auf den Gedanken kommen Schreiben ist ein Privileg oder Autoren sind privilegiert. Denn wie soll man all das Geld bei den gestiegenen Preisen noch aufbringen? So eine Veröffentlichung ohne laufende Marketingkosten kann je nach Projekt schnell mehrere 1000 € kosten. Ich kann diesen Gedankengang also nachvollziehen, wenn den jemand hegt. Und ja, es gibt definitiv Leute, die so denken. Ich bin ihnen schon selbst über den Weg gelaufen. Aber sie erliegen einem Trugschluss. Schreiben ist entgegen jeder Annahme kein Privileg, allerhöchstens ein Luxus. Die Bedeutung des Wortes Privileg lautet übrigens: ein Vorrecht, das eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen innehat.

Schreiben ist nicht gleich veröffentlichen!

Schreiben wird oftmals mit der kommerziellen Veröffentlichung gleichgesetzt. Darin liegt der eigentliche Fehler. Schreiben kann wirklich jeder. Dazu benötigt man nicht viel mehr als einen Stift, eine ausreichende Menge an Papier, Zeit, Sprachverständnis, Fantasie und Recherche. Das sind die Hauptzutaten fürs Schreiben. Möchte man Stift und Papier gegen digitale Varianten eintauschen, so muss man dank der Freeware auf dem Markt heutzutage auch kein Millionär sein. Alles, was man dann zahlen muss, ist der Strom für seinen PC, Laptop oder Tablet und selbigen natürlich und die Gebühr für die PC-Sicherheit und das Internet (Recherche und so), um digital arbeiten zu können. Nur wer ausgefeilte Programme wie Papyrus und Co. mit Zusatzfunktionen haben möchte, muss dann halt gewisse Anschaffungskosten oder sogar laufende Kosten berücksichtigen. Die sind jedoch variabel und geknüpft an die eigenen Erwartungen, aber nicht an das Schreiben generell.

Der Blick von außen auf Autoren und das Schreiben!

Wer also schreiben will, kann das mit sehr geringen Mitteln leicht realisieren. Das ist kein Privileg. Vielmehr wird das Schreiben und die Tätigkeit des Autors von der Außenwelt durch diese doch sehr leichte Zugänglichkeit als Hobby bzw. Freizeitvergnügen gesehen. Selbst viele Autoren bezeichnen sich als Hobbyautoren und ihre Schreiberei als Hobby. Da drängt sich unweigerlich die Frage auf: Was nun, Hobby oder Privileg?

Eine mögliche Antwort für die Sichtweise dieser Hobbyautoren findet sich vielleicht in einem Satz, den jeder Autor schon mindestens einmal in seinem Leben gehört hat. „Sobald ich Zeit habe, schreibe ich auch mal ein Buch.“ Hier könnte also wirklich der Eindruck entstehen, man wäre als Autor privilegiert oder das Schreiben ist ein Privileg, weil man ja sehr viel Zeit hat, um sich dieser zeitaufwändigen Tätigkeit zu widmen, während andere (körperlich) hart als Angestellte malochen müssen. Aber auch hier gibt es einen Denkfehler!

Was das Schreiben wirklich ist!

Arbeit. Verdammt viel Arbeit. Es bedeutet Planung, Recherche und Sprachgeschick. Gewürzt wird alles mit viel Ausdauer, Geduld und auch Liebe zur Sache. Man muss für das Schreiben brennen, sonst macht es kaum Sinn, sich dem zu widmen. Diese Gesamtkomposition bedingt auch, dass man viel Zeit dafür aufbringen muss. Zeit, die man nicht bezahlt bekommt. Meist hat man nebenher noch einen Brotjob, um das eigene Leben zu finanzieren, und opfert seine Freizeit. Von dieser Perspektive betrachtet kann der Eindruck entstehen, das Schreiben handle sich um ein Hobby. Verstärkt wird dieser Eindruck noch dadurch, dass Autoren an dieser Tätigkeit zuweilen auch noch Spaß haben. Spaß und Arbeit sind aber zwei sehr konträre Dinge in unserer Gesellschaft. Spaß hat oftmals nichts mit Arbeit zu tun oder darf damit nichts zu tun haben und Spaß soll möglichst wenig Kosten. So kommt es zu einem Dilemma.

Auf der einen Seite ist man als Autor aus der Sicht anderer also privilegiert, weil man genug Zeit zum Schreiben und auch noch Spaß daran hat und zum anderen ist man offenkundig privilegiert, weil man sich das Schreiben leisten kann. Obendrein muss man angeblich privilegiert sein, um sich eine Veröffentlichung leisten zu können.

Die Veröffentlichung!

Der Gedanke Schreiben ist ein Privileg ist, wie wir gesehen haben, nicht haltbar. Vielmehr sind die aufgedeckten Denkfehler bei vielen – oft auch Autoren selbst – der Auslöser für diese Fehlannahme. Durch die leichte Zugänglichkeit zum Schreiben steigt die Erwartung, dass es sich bei der Veröffentlichung genauso verhalten muss. Das stimmt aber nicht. Schreiben kann durchaus ein Freizeitvergnügen sein, aber der Akt der Veröffentlichung, insbesondere der kommerziellen, ist der Schritt in die Marktwirtschaft und damit in ein knallhartes Milieu. Mit der Überschreitung dieser Grenze verlässt man das Hobby und betritt das berufliche Umfeld. Hier ist alles von der finanziellen Basis abhängig.

Wer veröffentlicht, will auch gelesen werden. Ansonsten bräuchte es diesen Schritt nicht und entlarvt Ausreden wie „Ich schreibe nur so zum Spaß“ oder „Ich schreibe nur für mich“. Aber Leser haben ihre eigenen Ansprüche. Das betrifft nicht nur die Geschichte, nein, es ist auch die inhaltliche und formelle Qualität selbiger und die der Optik. Ignoriert man diese qualitätssichernden Maßnahmen, kann es schnell zu bösen Reaktion der Leser kommen und das erfreut keinen Autor – absolut nicht. Um also die Qualität einer veröffentlichten Geschichte so gut als möglich zu sichern, summieren sich zwangsweise die Kosten für Lektorat, Korrektorat, Buchsatz bzw. eBook-Formatierung und Coverdesign.

Spätestens jetzt dämmert es so manchem Autor, dass Spaß und Vergnügen, die in den Vordergrund geschoben wurden, unzureichend sind. Hier zählt das Geld. Eine kommerzielle Veröffentlichung kann finanziell die luxuriösen Höhen erklimmen. Aber damit sind wir noch immer weit davon entfernt, sagen zu können, Autoren seien privilegiert. Denn wir erinnern uns an die Bedeutung des Wortes Privileg: ein Vorrecht, das eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen innehat.

Beim Schreiben und Veröffentlichen gibt es allerdings kein Vorrecht. Jeder, absolut jeder, kann schreiben. Es ist eines der am leichtesten zugänglichen Dinge unserer Gesellschaft. Sogar der Weg in die Veröffentlichung ist dank des Selfpublishings so leicht wie noch nie. Die finanzielle Hürde ändert daran nichts. Sie ist Ausdruck der Professionalität, die mit dem Buchmarkt nun einmal Hand in Hand geht. Und selbst die Kosten kann man auf vielfältige Weise in den Griff bekommen. Entweder man eignet sich weitere Eigenschaften an. Hierfür bietet sich die Erlernung des Buchsatzes und der eBook-Formatierung genauso an wie das breite Spektrum des Coverdesigns, was natürlich wieder Arbeit bedeutet, weil man sich neues Wissen aneignen muss. Außerdem könnte dieser Punkt mit minimal zusätzlichen Kosten verbunden sein, wenn man sich die richtigen Programme anschaffen will. Oder man bedient sich der anderen, weniger zeit- und kostenintensive Variante und nutzt die vielfältigen Möglichkeiten des Crowdfundings.

Schlusswort

Wie ihr sehen könnt, kann das reine Schreiben ein Hobby sein, aber niemals ein Privileg. Wer schreiben will, soll das machen. Es ist eine erfüllende Tätigkeit. Aber man sollte die Arbeit, die für gewöhnlich dahintersteckt, nicht unterschätzen. Eine Geschichte zu erzählen, ist eine Kunst für sich, die erlernt sein will und Ausdauer sowie Sprachverständnis erfordert. Beim anschließenden Gang in die (kommerzielle) Veröffentlichung muss man sich jedoch klar machen, dass man den Bereich des Hobbys verlässt und sich nun in einem beruflichen Umfeld bewegt, wo andere Regeln gelten.

Eure Rike.

Ein fehlerfreies Korrektorat gibt es nicht

Steile These, oder? Zumal ein fehlerfreies Korrektorat oft von unterschiedlichen Anbietern umworben wird. Ich erkläre gerne, weshalb das mindestens problematisch, aber meist nicht machbar sein wird – außer für gut geschriebene kurze Texte.

Menschen machen Fehler

Und Korrektoren sind halt Menschen. Daraus folgt der Schluss, dass auch Korrektoren Fehler machen. Aber nicht nur das. Sie können sie auch überlesen. Zwar sind Korrektoren darin geschult, Fehler zu finden, doch sie sind nicht perfekt. Hinzu kommt: Jeder einzelne Korrektor hat seine eigenen Stärken und Schwächen – der Mensch ist leider ein individuelles Wesen – und ab einem gewissen Zeitpunkt setzt bei jedem die sog. Betriebsblindheit ein. Autoren sollten davon ein Lied singen können.

Man sagt, sobald ein Text einmal gelesen wurde, setzt langsam die Betriebsblindheit ein. Spätestens aber nach dem zweiten oder dritten Lesedurchgang.

Anbieter, die ein fehlerfreies Lektorat anbieten oder sogar garantieren, handeln demnach höchst unseriös.

Fehler ist nicht gleich Fehler

Inzwischen gibt es laut Duden so viele Schreibvarianten, dass nicht immer von einem Fehler gesprochen werden kann, außer es liegt definitiv nur eine korrekte Schreibweise vor. Das wird auch gerne übersehen. Ein schönes Beispiel für eine Schreibvariante ist vor kurzem/vor Kurzem. Beides ist richtig. Allerdings sollte man in einem Text auf die einheitliche Schreibweise achten. Denn eine uneinheitliche Verwendung kann einen Fehler darstellen, obwohl beide Schreibweisen richtig sind.

Ein weiteres Beispiel sind getrennt- und auseinandergeschriebene Wörter, z. B. weitergehen oder weiter gehen. Auch hier sind beide Schreibweisen richtig, aber der Kontext entscheidet, wann welche falsch angewendet ist. So schreib man weitergehen, wenn eine Person sich weiterhin fortbewegt, aber weiter gehen, wenn es eine Distanzfrage beinhaltet.

Manchmal werden auch Begriffe, die einem unbekannt sind, als Fehler behandelt, weil deren Verbreitung gering ist oder die Verwendung im Kontext unbekannt. Dabei könnte z. B. eine kurze Google-Suche sofort Abhilfe schaffen. Bei manchen Worten denkt man aber nicht daran, weil sie einem irgendwie falsch vorkommen. Hier hilft wirklich nur nachschlagen.

Fehlerquote

Qualitativ hochwertige Texte haben eine möglichst geringe Fehlerquote. Verschiedene Quellen im Internet geben an, sie läge irgendwo bei unter 1%. Andere Aussagen sind: Ein Korrektor findet zwischen 90-98% der Fehler oder ein Text, der von 85-98% fehlerfrei ist, sei ein guter Text. Das sind vage und vor allem sehr weit gefasste Angaben. Selbst der Verband freier Lektoren (VFLL) hält sich mit expliziten Aussagen zurück. Kurz gesagt, es gibt keine einheitliche Festlegung, wie hoch eine Fehlerquote nach der Bearbeitung durch den Korrektor zu sein hat. Hier entscheidet das Fehlerempfinden des Auftraggebers, weshalb dieser Punkt im Vorfeld so genau wie möglich besprochen werden sollte, um keine Missverständnisse zu erzeugen.

Es gibt also eine vom Auftraggeber abhängige und vom Korrektor festgelegte Fehlerquote. Beides kann gut übereinstimmen, aber auch Welten voneinander entfernt liegen. Letzteres ist allerdings viel wahrscheinlicher. Denn neben echten Fehlern, die nicht diskutabel sind, kommt es auch auf die Art der Berechnung an und hierfür muss man die Parameter kennen.

Die einfachste Berechnung – die ich auch gerne benutze – ist die Anzahl der gefundenen Fehler in einem Text bezogen auf die Gesamtzahl an Wörtern. Man kann aber statt der Gesamtzahl an Wörtern auch die Zeichenlänge oder die Seitenzahl des Textes als Bezugsgröße nehmen. Nimmt man an, dass ein Text nach der Korrektur durch einen Profi nur noch 1% fehlerhaft sein darf, erhalten wir folgende Ergebnisse:

  • Von den 100 Seiten ist nur 1 Seite falsch. (Obacht! Hier ist nicht geklärt, ob es die ganze Seite oder nur ein Teil sein soll.)
  • Von den 30 000 Wörtern sind ganze 300 Wörter fehlerhaft.
  • Von den 200 000 Zeichen sind ganze 2000 Zeichen verkehrt.

Eine gute, informative Übersicht zum Thema Berechnung der Fehlerquote, aus der auch das oben genannte Beispiel stammt, wurde von Hansl Rothbauer veröffentlicht. Das PDF ist frei erhältlich/einsehbar.

Es spielt aber auch eine Rolle, ob jeder einzelne Fehler separat gezählt wird oder ein wiederkehrender Fehler aufgrund dieses Auftretens nur einmalig. Die einmalige Zählung würde die Fehlerquote künstlich herunterdrücken, während der Fehler für den Leser halt entsprechend häufiger vorkommt und so den Eindruck vermittelt, der Fehler ist aber z. B. 5x vorhanden, was ja auch Tatsache ist, und nicht bloß 1x.

Wie erhalte ich also ein möglichst fehlerfreies Korrektorat?

Die Betonung liegt hier auf möglichst fehlerfrei. Denn wie inzwischen bekannt sein dürfte, gibt es kein fehlerfreies Korrektorat. Helfen können hierbei zwei kombinierte Vorgehensweisen. Zum einen sollte darauf geachtet werden, einen Text mehrmals zu korrigieren. In der Fachsprache wird auch von mehrstufiger Sichtung/Prüfung gesprochen. Verantwortungsvolle Korrektoren bieten ein zweistufiges Korrektorat an, aber das einstufige kommt auch häufig vor, entweder weil es zum regulären Angebot des Korrektors gehört (z. B. bei Texten mit wenig Umfang) oder der Kunde explizit danach gefragt hat. Der Grund: weil es schneller geht und günstiger zu haben ist. Neben den eingesparten Kosten – immerhin dauert so eine Korrektur und Zeit ist bekanntlich Geld – erhält der Autor aber auch eine deutlich höhere Fehlerquote, denn: Jeder Korrekturdurchlauf verringert die Anzahl enthaltener Fehler, jeder übersprungene Korrekturdurchlauf erhöht sie. Das wird gerne vergessen.

Berücksichtigt man nun noch die einsetzende Betriebsblindheit bei einem mehrstufigen Korrektorat, wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal. Gemeint ist hier aber nicht die Kombination Korrektor-Autor, sondern Korrektor-Korrektor, denn der Autor leidet sowieso schon an akuter Betriebsblindheit.

Bei Verlagen ist es gang und gäbe, nach dem Korrektorat und der Gestaltung des Buchinnenteils noch eine Schlussredaktion vorzunehmen, bevor es in den Druck bzw. die Veröffentlichung geht. Hierbei werden dann die noch enthaltenen Fehler reduziert. Ich spreche absichtlich nicht davon „alle“ Fehler zu eliminieren, weil man dazu im Vorfeld genau wissen müsste, wie viele Fehler im gesamten Text überhaupt vorhanden sind. Das weiß vorher wirklich niemand. Im Selfpublishing ist die Abschlussredaktion eigentlich auch angeraten, wird aber oftmals von Seiten des Autors aus Kostengründen vernachlässigt.

Abschlussworte

Bei meinen Arbeiten achte ich darauf, die Fehlerquote möglichst unter 1% zu drücken, möglichst in den Promillebereich. Inwieweit das glückt, hängt stark von der Fehlerdichte des Ausgangstextes ab. Arbeite ich an einem Text mit Unmengen an Fehlern, werden nach Abschluss meiner Arbeiten deutlich mehr noch verblieben sein, als wenn ich einen bereits fehlerarmen Text zur Sichtung vorliegen habe. Eine Fehlerfreiheit garantiere ich daher nicht, stehe aber für Nachbesserungen bereit, wenn es zu einer Beanstandung kommt.

Wann ein Text übrigens für die Arbeit im Lektorat oder Korrektorat geeignet ist, lest ihr am besten hier nach.

Eure Rike.

AI-Bilder: Was du wissen solltest.

AI-Bilder sind legal. Ich mache nichts Verbotenes. Ich bin der Urheber und gebe Lizenzrechte weiter. Wieso sollte ich meine AI-Werke als AI kennzeichnen? Das geht nur meine Kunden etwas an.

Solche Äußerungen und Aussagen ähnlicher Art finden sich der Tage zu Hauf, wenn man gewisse Coverdesigner, Illustratoren u. a. – in der Fachsprache werden sie auch AI-Artists genannt – anspricht, auf deren Seiten man Werke findet, die einem schon von weitem ins Gesicht schreien, dass sie nicht von Menschenhand stammen – mittels Pinsel, Stift, Grafikprogramm oder Grafiktablet – aber nicht als solche gekennzeichnet wurden.

Aber ist wirklich alles so legal, wie es auf den ersten Blick scheint?

Der Frage gehen wir heute auf den Grund und führen einen kleinen Exkurs in rechtliche Gefilde einerseits und künstlerische Gefilde andererseits.

In meinem Blogbeitrag Kunst und die KI habe ich bereits ein paar Hintergründe und auch Geschädigte der AI-Szene offengelegt. Dennoch möchte ich kurz eine kleine Zusammenfassung loswerden. KI-Programme basieren auf einem Datensatz – inzwischen existiert die vierte oder sogar fünfte Generation vom sog. LAION Datensatz – der mit Werken gespeist ist, deren Urheber nicht einmal die Chance bekamen zu entscheiden, ob ihre Werke für das Training von KIs genutzt werden dürfen oder nicht. Die Verantwortlichen für diesen Prozess haben also alles in der Internetlandschaft regelrecht abgegrast, darunter auch so große Plattformen wie DevianArt.

Diese Fremdbestimmung und quasi rechtliche Enteignung hat die betroffenen Künstler zurecht sauer gemacht. Resultat dieser zutiefst unverfrorenen und unmoralischen Herangehensweise sind mindestens drei Klagen in den USA gegen Microsoft – genauer gesagt gegen GitHub und OpenAI (https://t3n.de/news/ki-klage-github-copilot-microsoft-openai-1511768) – und Stability AI, Midjourney und DeviantArt. Im Internet ist sogar die Klageschrift gegen letztgenannte Institutionen einsehbar.

Ups, gegen DevianArt richtet sich eine Klage? Wie kann das denn sein, wenn das doch eine Künstlerplattform ist, deren Künstler betroffen sind?

Created with GIMP

Tja, liebe Leute. DevianArt hängt in dieser Sache tief mit drinnen. Es hat die Bilder sozusagen freiwillig an die KI-Techniker weitergegeben. Das Vorgehen wurde seitens der dort ansässigen Künstler auch entsprechend öffentlich sichtbar gebrandmarkt. Sie luden aus Protest letzten Jahres massenweise Bilder hoch, die mit dem Schriftzug No-AI und einem roten Keis versehen waren, ähnlich der deutschen Verkehrsschilder. Diese Bilder sind auch heute noch als Hinweis des Protestes im Umlauf.

Unter anderem gab und gibt es noch ein Crowdfunding, mit weiterführenden Informationen zum Stand der Dinge, um sich gerichtlich zur Wehr zu setzen, was ja nun auch eingetreten ist. Ziel dieser Gegenwehr ist es mitunter zu erstreiten, in Zukunft gefragt zu werden, ob die eigenen Werke in Datensätze wie LAION verarbeitet werden und diese Rechtsprechung auf alle Urheber auszuweiten. Denn nicht nur Bilder werden in KIs eingespeist, sondern auch Texte jeglicher Art. Dazu zählt die Belletristik genauso wie Computercodes. Aus letztgenanntem Grund muss sich Microsoft verklagen lassen, nur mal so nebenbei erwähnt.

Dabei wäre alles nur halb so wild, wenn nur gemeinfreie Werke fürs Training der KIs herangezogen oder die Urheber vorher gefragt worden wären und man sich dann auch an die Entscheidung gehalten hätte. Hat man nicht und nun folgt der Backlash.

Urheberrecht und die Regelung zum unlauteren Wettbewerb in Deutschland

Anhand der Klagen sieht man sehr schön, dass die Nutzung von AI-Bildern sehr wohl mit rechtlichen Fallstricken versehen ist. Das haben auch verschiedene andere Kunstplattformen erkannt und reagiert. Einige Plattformen wie Getty Images verbieten AI-Bilder konsequent und andere wie Adobe erlauben sie, aber mit expliziter Auszeichnung, die auch in deren Nutzungsbedingungen geregelt ist.

Hier ein Auszug in dt. Übersetzung aus den Bedingungen für AI-Bilder seitens Adobe:

Do: Betiteln und taggen Sie Ihre Inhalte mit den Schlüsselwörtern „Generative AI“ sowie „Generative“ und „AI“, um die Moderation zu beschleunigen und Kunden zu helfen, die richtigen Inhalte zu finden.

Don’t: Kennzeichnen Sie generierte Bilder mit ungenauen oder vagen Beschreibungen wie „3D-Darstellung“, „Hintergrundbild“ oder „Neuronales Netzwerk“, es sei denn, sie entsprechen dem Inhaltsthema oder -stil.

Dazu gibt es noch weitere Anforderungen, z. B. müssen die Bilder frei von Fehlern sein, also sog. Glitches, wie sie von Bildgeneratoren immer wieder produziert werden. Kurz gesagt müssen AI-Bilder den gleichen qualitativen Standards genügen wie von einem erfahrenen Künstler oder Fotografen hergestellt.

Hier ein Auszug in dt. Übersetzung aus den Bedingungen für AI-Bilder seitens Adobe:

Do: Lesen Sie die Geschäftsbedingungen für generative KI-Tools, die Sie verwenden, um sicherzustellen, dass Sie das Recht haben, alle generativen KI-Inhalte zu lizenzieren, die Sie unter den Bedingungen für Anbieter an Adobe Stock senden . Beispielsweise können Sie keine Inhalte einreichen, wenn Sie diese nicht für kommerzielle Zwecke lizenzieren dürfen.

Don’t: Verwenden Sie generative KI-Tools, von denen bekannt oder anerkannt ist, dass sie schwerwiegende Mängel in ihrem Design oder ihren Ergebnissen aufweisen (z. B. Tools, die identifizierbare Personen oder Eigentum aus generischen Eingabeaufforderungen generieren).

Don’t: Reichen Sie Arbeiten ein, die reale Orte, identifizierbares Eigentum (z. B. berühmte Persönlichkeiten oder Logos) oder bemerkenswerte Personen (ob fotorealistisch oder – sogar Karikaturen) darstellen.

Am Vorgehen dieser beiden Plattformen, insbesondere dem von Adobe, sieht man sehr schön, dass die Rechtslage hinsichtlich der AI-Bilder nicht so klar ist, wie allgemeinhin behauptet wird. Sonst gäbe es keinen Grund, sich mit einem strikten Verbot oder expliziter Kennzeichnung abzusichern. Da fragt man sich automatisch: Wenn die Großen sich schon rechtlich absichern müssen, warum drücken sich die Kleinen, z. B. Coverdesigner und Illustratoren, regelrecht um eine explizite Kennzeichnung, wenn Teile ihrer Produkte oder das ganze Produkt aus achso legaler AI-Art besteht? Immerhin tragen deren Kunden das Risiko und im Zweifel können Coverdesigner und Illustratoren deswegen eine Schadensersatzklage kassieren. Es verhält sich hier ähnlich wie mit Stockfotos.

Werden Stockfotos widerrechtlich verkauft oder zum Erzeugen weiterer Kunstwerke benutzt, ist das strafbar. Betroffen sind im Falle einer Weiterveräußerung nicht nur der Coverdesigner/Illustrator, sondern auch derjenige, der das Erzeugnis gekauft hat und für seine Zwecke einsetzt. Autoren wissen das oder sollten es zumindest wissen und wert darauf legen. Diese Rückkopplung ist auch bei AI-Bildern zu erwarten, je nach Einsatzzweck und weiterführenden Nutzungsbedingungen und Co.

Ist also für einen potenziellen Kunden von vorneherein nicht ersichtlich, um was es sich bei dem Kauf handelt, dann kann das weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem driftet das – in Deutschland zumindest – bereits in den Bereich von irreführender Werbung ab, sobald mit AI-Covern geworben wird, ohne sie als solches zu kennzeichnen.

Auszug aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb:

(3) Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn

1. sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft

https://dejure.org/gesetze/UWG/5.html

Es gibt noch immer viel zu viele Autoren und andere Menschen, die den Unterschied nicht erkennen oder nicht daran denken oder glauben, der Künstler hat selbst gezeichnet. (Im Übrigen geben das auch gerne Coverdesigner bzw. Illustratoren vor, die entsprechende Bilder einkaufen. Ob das stimmt, sei mal dahingestellt.) Das ist eine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Entstehung des Covers. Es gibt genug Autoren und kunstliebende Menschen, die diese sog. Kunst nicht unterstützen oder nicht das Haftungsrisiko tragen wollen, von dem ich bereits gesprochen habe. Wie sollen sie die Entscheidung fällen, wenn sie darüber in der entsprechenden Werbung (Artikel, Website, Spot usw.) im Unklaren gelassen werden?

Amazon ist z. B. so ein Distributor, der unverhofft auf einen Autor zugeht und Nachweise zu Lizenzrechten für das jeweilige Cover erfragt. Das ist rechtens und spätestens hier landen wir bestenfalls in einer rechtlichen Grauzone. Denn der Coverdesigner, der mit AI-Art spielt, ist faktisch gesehen kein Urheber der AI-Bilder. Er tippt sog. Prompts – Eingaben in Textform – in die KI-Programme ein. Produziert hat die KI, nicht der Coverdesigner. Laut Urheberrecht (https://www.urheberrecht.de/) sind auch Coverdesigner Urheber, sofern sie „von produktiver und kreativer Arbeit ein Werk geschaffen haben“. Ein paar Phrasen in eine Eingabeaufforderung einzutippen, kann jedoch kaum als schöpferischer Akt bezeichnet werden. Da aber eine KI produziert, scheidet auch sie als Urheber aus, denn:

Beim Urheber muss es sich um eine natürliche Person handeln. Weil Pflanzen, Tieren, Maschinen, Computern sowie Computerprogrammen die Grundlage zur persönlich geistigen Schöpfung fehlt, fallen deren Erzeugnisse nicht unter das Urheberrecht.

https://www.urheberrecht.de/

Zudem gibt es vier Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Werk unter das Urheberrecht fällt:

  • Das Werk muss das Ergebnis menschlichen Schaffens sein.
  • Das Werk muss durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar sein. Dabei ist es nicht notwendig, eine dauerhafte Form zu wählen.
  • Das Werk muss eine kreative Leistung darstellen.
  • Das Werk muss durch den Urheber und seine Persönlichkeit geprägt sein.
https://www.urheberrecht.de/

Unterstützt wird diese Aussage von der Anwaltskanzlei Sieling. Sie sagt dazu folgendes:

In Deutschland gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von KI-Bildgeneratoren. Allerdings gelten die gleichen gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen auch für diese Technologie. Die Diskussion ist allerdings auch nicht ganz neu. Bereits zu Zeiten des Mathematikers Benoît Mandelbrot, der bereits in den 70ern Mathematik und Kunst vereinte, wurde diskutiert, ob Fraktale (als Ergebnis eines Algorithmus) urheberrechtlich geschützte Werke seien, was jedoch überwiegend verneint wurde.

Das Urheberrecht an Bildern steht grundsätzlich demjenigen zu, der sie erstellt hat – im Rahmen der KI, kommen hier mehrere Berechtigte in Frage, die KI selbst, der Betreiber (Entwickler) des KI-Bildgenerators oder der Nutzer, der den Input und die Vorgaben macht, so dass die KI nur Werkzeug des Nutzers oder auch Betreibers ist. Fest steht – die KI kann selbst und isoliert betrachtet keine urheberrechtlich geschützten Werken hervorbringen.  Das Urheberrecht sieht als Voraussetzung für den Schutz vor, dass das Werk eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist, also von einer natürlichen Person geschaffen wurde.

Es kommt also – wie so häufig in der Juristerei – auf den konkreten Einzelfall an. Wenn Sie ein Bild, das von einem KI-Bildgenerator erstellt wurde, verwenden möchten, sollten Sie deshalb immer vorher die Rechte an den Ergebnissen klären. Beachten Sie jedoch, dass viele Anbieter ihre Produkte bislang nur für den privaten Gebrauch freigeben – eine kommerzielle Nutzung ist oft nicht gestattet. 

https://www.kanzlei-sieling.de/2022/09/06/rechtliche-aspekte-bei-der-verwendung-von-ki-bildgeneratoren/

Ebenso das hier:

In Deutschland gilt das Urheberrecht nach dem Gesetz für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (UrhG) als schutzwürdig. Danach ist jede „geistige Schöpfung“ urheberrechtlich geschützt, sobald sie fixiert und damit „gewissermaßen niedergelegt“ wurde. Dazu können auch Bilder gehören, die mit Hilfe eines KI-Bildgenerators erstellt wurden. Allerdings ist zu diskutieren, ob ein solches Bild überhaupt als „geistige Schöpfung“ im Sinne des UrhG anzusehen ist. Das besagt, dass die geistige Schöpfung durch einen Menschen hervorgebracht werden muss.

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Rechtslage in Zukunft entwickeln wird. Bis dahin sollten Unternehmen, die KI-Bildgeneratoren einsetzen, eher vorsichtig sein.

https://www.kanzlei-sieling.de/2022/09/06/rechtliche-aspekte-bei-der-verwendung-von-ki-bildgeneratoren/

Ein AI-Bild ist ein Erzeugnis eines KI-Programms und das ist nicht menschlich. Eine KI ist auch kein bloßes Werkzeug. Ein Werkzeug wird aktiv von einem Menschen benutzt und geführt. Eine KI nimmt einem aber alle Arbeiten ab. Das ist selbstständiges Handeln der KI nach Arbeitsanweisung. Das findet sich aber auch von Chef zu Angestellten in jedem x-beliebigen Unternehmen. Und der Angestellte ist nicht das Werkzeug seines Chefs. Alleine dieser Punkt widerspricht daher der Rechtfertigung, der Urheber könnte z. B. der Coverdesigner sein, der die KI bedient, um ein Cover oder Teile davon zu entwerfen. Auch der deutsche Bundestag hat sich hinsichtlich des Urheberrechtes geäußert.

Mag auch die KI oder der Algorithmus selbst auf einem geistigen Schaffensprozess beruhen, so ist das hierdurch entstandene Ergebnis nur mittelbar auf einen menschlichen Schaffensprozess zurückzuführen. Es reicht also für den Urheberrechtsschutz
nicht aus, dass der Mensch zwar die Maschine beherrscht, den unmittelbaren Umsetzungsprozess innerhalb und durch die Maschine aber nicht mehr beeinflussen kann.

https://www.bundestag.de/resource/blob/592106/74cd41f0bd7bc5684f6defaade176515/WD-10-067-18-pdf-data.pdf?fbclid=IwAR1Dz1tXFIKCTxzpXmqX0VvvGnbDSkpLX6Pf8QY1WgrhrJVI5uNttTYACfc

Hierzu hat auch die USCO (United States Copyright Office) bereits ein jünstes Urteil verhängt und das Urheberrecht an KI erstellten Bildern eines bereits publizierten Comic-Buches nebst Illustrationen aufgehoben. Das war Ende Dezember 2022 der Fall. Es gab eine Berufungsfrist von 30 Tagen. Die Zeit ist rum und das Comic-Buch dürfte jetzt gemein sein. Gehört habe ich bis dato (03.02.2023) nichts gegenteiliges.

Aufgrund all dieser Ausführungen könnte der Coverdesigner höchstens von dem jeweiligen KI-Unternehmen ein Nutzungsrecht erlangen und das vielleicht an Kunden weitergeben, wobei anzumerken ist, dass nur ein Urheber solche Rechte vergeben kann. Details regelt hoffentlich der jeweilige Vertrag zwischen KI-Unternehmen und dessen Kunden also dem Coverdesigner in unserem Beispiel. Allerdings raten Anwälte wie die Kanzlei Sieling von der kommerziellen Nutzung ab, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist. Hinzu kommt, dass die meisten KI-Unternehmen die kommerzielle Nutzung dieser Bilder nicht erlauben. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber es sind Ausnahmen und auf jeden Fall Gegenstand einer Urheberrechtsprüfung.

Darüber hinaus gibt es noch ein Phänomen, das ein sog. KI-Plagiat ermöglicht. Gehen zwei User hin und tippen jeweils die gleichen Phasen in die Eingabeaufforderung ein, wird die KI jeweils ein identisches Bild ausspucken. Das haben Eigenexperimente verschiedener Nutzer bereits ergeben. So etwas lässt sich leicht testen. Auch dieser Punkt wurde von der Kanzlei Sieling herangeführt, zu lesen in einem der obigen Zitate.

Die Frage nach dem Urheber stellt sich hier also eigentlich nicht. Die Frage ist eher: Wer hat hier also das Nutzungsrecht? User 1 oder User 2? Und wie verhält es sich dann z. B. mit einem Autor/Illustrator/Coverdesigner, der von User 1 gekauft hat und das Bild für seine Zwecke verwendet, aber User 2 damit nicht einverstanden ist?

Ihr seht, da hängt ein ganzer Rattenschwanz an möglichen Konsequenzen hinten an. Aus genau all diesen Gründen und ungeklärten Rechtsfragen ist es für die entsprechenden Berufler, Plattformen und Unternehmen umso wichtiger zu kennzeichnen, wann man AI-Bilder benutzt hat oder zulässt.

AI-Bilder von Bildern aus Menschenhand unterscheiden lernen

Ja, das geht. Dazu braucht man ein geübtes Auge und das Wissen darum, wo man diese Information noch so findet. Hierzu verlinke ich zu einem Video auf Youtube. Es trägt den schönen Titel Real oder AI und ist auf Englisch, aber auch mit nicht ausgefeilten Englischkenntnissen, kann man verstehen, worum es geht.

Ich gebe zu, manche AI-Bilder sind schwer von den Bildern aus Menschenhand zu unterscheiden, und so mancher Coverdesigner und Illustrator kann die Herkunft, wenn sie nicht öffentlich sichtbar deklariert ist, durchaus übersehen. Aber es gibt einen Weg diese Bilder zu entlarven. Dazu müsste man nur in die Metadaten des eingekauften Bildes schauen. Im Video ist aufgezeigt, worauf man achten soll. Also kann sich wirklich niemand damit herausreden, nicht zu wissen, was man da verarbeitet in seinen Covern oder Illustrationen.

Für jene, die nicht auf Metadaten zurückgreifen können, gibt es anderen Hinweise. Angefangen über sog. Glitches, Fehler in der Darstellung bis hin zum immer gleich erscheinenden Stil ohne Abweichungen. Zu den Glitches zählen Deformationen im Gesicht oder anderen Körperteilen – es wirkt auf den Betrachter meist nur sehr seltsam im Sinne von: Irgendwas stimmt doch hier nicht – oder auch überzähligen Körperteilen, unsteten Proportionen usw. Ein öffentliches Beispiel ist ein Kinderbuchautor, der seine Illustrationen selbst mit einer KI erstellt hat. Er gibt auf Twitter sogar öffentlich diese Glitches zu.

Fazit!

Liebe Autoren und jene, die mit Künstlern jeglicher Art zusammenarbeiten, seit wirklich vorsichtig. Nicht jeder Künstler bedient sich der AI, aber diejenigen, die es machen, können euch mehr schaden als nützen, wenn die Fallstricke in diesem Bereich nicht beachtet werden. Es ist ein Akt der Ehrlichkeit und Transparenz dem Kunden gegenüber und allen anderen, die diese Werke zu Gesicht bekommen, wenn eindeutig und auf den ersten Blick ersichtlich ist, um was es sich da handelt.

Ich persönlich verteufle diese Technik nicht, wohl aber die Art und Weise wie sie entstanden ist und auf welche Weise mit ihr in manchen Bereichen umgegangen wird. Das ist ein sehr großer Unterschied.

Ich danke fürs Lesen dieses doch umfangreichen und höchstwahrscheinlich polarisierenden Artikels.

Eure Rike

PS: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die erhaltet ihr ausschließlich bei einem Fachanwalt eurer Wahl.

PPS: Es gab ein kleines Update hinsichtlich einiger weiterführender Informationen. Das betrifft die Erwähnung des deutschen Bundestages, die Kanzlei Sieling und den Fall aus den USA mit der USCO. (Stand 03.02.2023)

Ersetzen Testleser den Lektor?

Diese Frage treibt so manchen Autor um, besonders wenn ein Auge laufend auf den zu erwartenden Kosten für einen professionellen Lektor ruht. Denn gute Profis kosten, das ist nun einmal so.

Erwartungshaltung an Testleser

Die Erwartungen, die Autoren nicht selten an Testleser stellen, sind ähnliche wie an einen Profi selbst. Sie sollen treffsicher Fehler aufspüren, sprachgewandt sein und Ahnung von der Romanstruktur haben. Das umreißt die drei großen Eckpfeiler sehr gut. All diese Fertigkeiten in nur einem Testleser zu suchen, wäre utopisch, außer die Person hat eine entsprechend fachliche Ausbildung und kein Interesse damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Denn Testleser werden mit einer Rohfassung konfrontiert, oft genug mit einer, der sich nicht jeder Lektor oder Korrektor annehmen würde, ehe nicht der Autor selbst die eine oder andere Überarbeitung vorgenommen hat. Das hat seine Gründe. Einen kleinen Abstecher in dieses Thema bietet mein Blogbeitrag „Wann ist es Zeit für ein Lektorat?“.

Woher kommen Testleser?

Da das Testlesen nicht unbedingt etwas mit Spaß zu tun hat, sondern in Arbeit ausarten kann, wenn man es ernsthaft betreibt und nicht nur ein Buch weit vor einer möglichen Veröffentlichung abgreifen will – davon gibt es auch genug Leute – wird sich ein Autor in seiner Familie, Freunden/Bekannten und bei seinen Fans, falls schon vorhanden, umhören. Manchmal sind Testleser auch unter wildfremden Personen über Gruppen der sozialen Medien oder Autorenforen zu finden.

Was leisten Testleser wirklich?

Die Leistung von Testlesern ist äußerst unterschiedlich. Es gibt sehr fähige und weniger fähige Testleser. Wenn keine fachliche Ausbildung zu deren Fähigkeiten zählt, verfügen sie über ihr Schul- und Allgemeinwissen und sind in den Genres, in denen sie tätig sind, belesen und kennen sich darin zuweilen ziemlich gut aus. Dabei sollten Autoren beachten, dass Testleser Schwerpunkte in ihren Fähigkeiten haben und es daher ratsam ist, sich mehrere zuzulegen, deren Fähigkeiten sich ergänzen.

Generell können Testleser Logikfehler aufdecken, einmalig auftretende genauso wie jene, die sich fortführen. Zudem können sie die Wirkung eines Textes gut einschätzen, besonders dann, wenn sie der eigentlichen Zielgruppe entspringen. Dieses Wissen ist für den Autor überaus kostbar.

Allerdings dürften Testleser nie alle notwendigen Bereiche abdecken und damit den Profi entbehrlich machen.

Problematische Bereiche dürften sein:

  • Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik – es gibt so viele Regeln und Zweifelsfälle und regionale Unterschiede, dass sogar Profis mit ihrem geschulten Auge immer mal wieder nachschlagen müssen.
  • Einhaltung von Erzählperspektiven – Grobe Abweichungen fallen meist auch Testlesern auf, minimale Abweichungen, die unterschwellig das Leseempfinden tangieren, eher selten.
  • Spannungsbogen – es gibt mehrere verschiedene Romanstrukturen, die den Spannungsbogen individuell beeinflussen. Ein Profi ist hierfür auf jeden Fall die bessere Wahl.
  • Stilmittel – Profis verfügen meist über mehr Erfahrung und Feingefühl hinsichtlich der passenden Stilmittel der verschiedensten Genres. Besonders bei den immer häufiger auftauchende Genremixes ist das wertvoll.
  • Befangenheit – Während Testleser, die einem auch privat nahe stehen (z. B. Familienmitglieder oder Freunde), oft dazu neigen, einem nicht immer alles an Kritik zu sagen, ist das bei professionellen Lektoren und Korrektoren anders. Sie werden schließlich für ihre schonungslose Ehrlichkeit bezahlt. Schonungslos ist aber nicht gleichbedeutend mit fehlendem Fingerspitzengefühl.

Fazit

Gut ausgewählt können Testleser eine hervorragende Möglichkeit sein, das eigene Werk vorab so zu schleifen, dass die Kosten bei einem Profi möglichst gering ausfallen. Aber sie werden nie einen Profi komplett ersetzen können. Autoren machen hier gerne Abstriche. Inwiefern das sinnvoll ist, muss jeder selber wissen. Was für einen reinen Hobby-Autor, der nur zum Spaß schreibt und veröffentlicht, nachvollziehbar und legitim wirkt, ist für den (semi-)professionellen Autor weniger ratsam. Das Risiko, sich die Leser durch zu viele Fehler und Unstimmigkeiten zu vergrätzen, ist deutlich größer und kann im Zweifel schlechte Rezessionen und Absatzminderungen nach sich ziehen. Meine Empfehlung geht dahin, eine Kombination aus Testleser und professionellem Lektor/Korrektor zu nutzen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Freiberufler oder Gewerbetreibender

Seit ein paar Jahren bin ich schon als Lektorin & Korrektorin unterwegs. Ganz zu Anfang musste auch ich mich fragen: Bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender? So trivial wie manche meinen, ist die Antwort hierauf jedenfalls nicht. Man muss sich sehr genau mit der eigenen Tätigkeit beschäftigen, um darauf eine Antwort zu finden. Immerhin gibt es ein paar gesetzliche Bedingungen zu berücksichtigen. Beides geht Hand in Hand. Also beginnen wir dort, wo auch ich angefangen habe: am Anfang.

Der Einstieg

Lektor oder Korrektor wird man nicht über einen Lehrberuf. Meist kommt man als Quereinsteiger oder durch ein Germanistik-Studium mit diesem Arbeitsumfeld in Verbindung. Letzteres war neben dem Volontariat die Einstiegsmöglichkeit bei Verlagen, um sich in dem Tätigkeitsfeld zu etablieren. Heute ist das eher selten geworden, weil das Outsourcen von Fachkräften günstiger für Unternehmen ist. Verlage bilden da keine Ausnahme.

Wie gesagt fällt der Beruf des Lektors oder Korrektors nicht in den Bereich der Lehrberufe. Daher kann man sich ungestraft ganz einfach so bezeichnen, ohne einen Abschluss vorweisen zu müssen. Zumindest hier in Deutschland. Wie das in anderen Länder aussieht, kann ich nicht beurteilen. Diese unkomplizierte Handhabe kommt vor allem den Quereinsteigern zugute. Quereinsteiger haben meist auf individuellem Weg ihre Qualifikationen erlangt. Ich setze das jetzt einfach mal voraus und blende die vielen schwarzen Schafe aus, die es aufgrund der Bezeichnungsfreiheit leider auch gibt.

Für beide Berufswege – über den Verlag oder als Quereinsteiger – gibt es jetzt nur die Möglichkeit der Festanstellung oder der Selbstständigkeit. Somit stellt sich die Frage: Bin ich jetzt Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Die Selbstständigkeit!

Es gibt als Selbstständiger genau zwei Möglichkeiten. Entweder man ist man Freiberufler oder Gewerbetreibender.


Merksatz:
Ist man nicht das eine, so ist man automatisch das andere.


Das Problem besteht also darin, das eine zumindest auszuschließen. Bei Berufen, die keiner anerkannten Lehre entspringen, kann das zuweilen problematisch sein. Am einfachsten ist es, sich die Freiberufe anzusehen. Dieses Feld der Selbstständigkeit ist bedeutend leichter zu überblicken. Der Ansatzpunkt sollte die Gesetzeslage sein. Hierzu gibt es § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Darin steht:

„Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;“

(https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html)

All die hier aufgeführten Berufszweige sind sog. Katalogberufe und zeichnen sich durch eine persönliche, hohe schöpferische, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen aus. Wer sich näher mit dem entsprechenden Paragraphen (§ 1 Abs. 2 PartGG) beschäftigen will, geht bitte einmal hier entlang. (https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html)

Halten wir die Katalogberufe noch einmal übersichtlich fest. Da hätten wir:

  • Ärzte, Zahnärzte. Tierärzte,
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte,
  • Notare,
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure,
  • Architekten,
  • Handelschemiker,
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, beratende Volks-und Betriebswirte,
  • Heilpraktiker,
  • Dentisten,
  • Krankengymnasten,
  • Journalisten,
  • Bildberichterstatter,
  • Dolmetscher,
  • Übersetzer,
  • Lotsen

Neben den Katalogberufen gibt es weitere Berufe, die laut dem Bundesfinanzhof als Freiberufe gewertet werden. Zu denen gehören:

  • Tätigkeit als Diplom-Informatiker oder Diplom- Mathematiker,
  • Fleischbeschauer,
  • Hebamme, Entbindungspfleger, Diätassistenten,
  • Patentberichterstatter mit wertender Tätigkeit,
  • Prozessagenten,
  • Zahnpraktiker,
  • Gutachter,
  • Altenpfleger, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt,
  • Ergotherapeuten,
  • Krankenpfleger/Krankenschwestern, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt,
  • Logopäden,
  • Staatlich geprüfte Masseure, Heilmasseure, soweit diese nicht lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen,
  • Medizinische Bademeister, soweit diese auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig werden oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornehmen,
  • Medizinisch-technische Assistenten,
  • Orthopisten,
  • Psychologische Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche,
  • Podologen,
  • Rettungsassistenten

Aber das ist noch nicht alles. Es gibt noch die sonstigen Selbstständigen, die keine Gewerbetreibenden sind und ebenfalls in die Kategorie Freiberuf fallen. Das wären dann:

  • Testamentsvollstrecker,
  • Vermögens-, Insolvenz-, Vergleichs- oder Zwangsverwalter,
  • Aufsichtsratsmitglied,
  • Schiedsmann,
  • Berufsmäßiger rechtlicher Betreuer,
  • Tagesmutter,
  • Ehrenamtliches Mitglied kommunaler Vertretungen (z.B. Ortsbürgermeister, Landrat, Kreistagsabgeordneter),
  • Einnehmer einer staatlichen Lotterie (wenn diese nicht ausnahmsweise gewerblich sind).

(Quelle der kompletten Auflistung: https://www.buhl.de/steuernsparen/beruf-aus-dem-katalog)

So nun kennen wir die Rahmenbedingungen und wissen, welche Selbstständigen sich als Freiberufler bezeichnen dürfen. Eines fällt sofort auf, die Auflistung kann nicht vollständig sein. Der Korrektor ist dort genauso wenig aufgeführt wie der Lektor oder sogar der Autor. Letztgenannte gelten aufgrund ihres hohen künstlerischen Potentials definitiv als Freiberufler und sind damit eigentlich kein Streitfall (mehr dazu weiter unten), obwohl sich da so manches Finanzamt am Anfang auch gerne einmal querstellt. Denn bei denen wird man sich früher oder später sowieso melden müssen. Selbstständigkeit ist in jedem Fall anmeldepflichtig und dann muss man auch angeben, ob es sich bei der anzumeldenden Tätigkeit um ein Gewerbe oder einen Freiberuf handelt. Notfalls wird auch eine Erklärung fällig, warum die Anmeldung als Freiberufler erfolgt, wenn die Angabe von der Meinung des Finanzamtes abweicht.

So selten kommt das nicht vor. Dem Finanzamt liegt ja auch die Auflistung der Katalogberufe (siehe oben) vor, die leider nicht zu 100% vollständig ist. Die Beweisführung dürfte einem reinen Korrektor sehr schwer fallen, weil er nicht über die gleiche Kompetenz verfügt wie jemand, der in einem wissenschaftlichen oder pädagogischen Beruf arbeitet. Seine Tätigkeit bezieht sich auf das Auffinden von Rechtschreib-, Zeichensetzungs- und Grammatikfehlern, also alles, was zu den formellen Textschwächen zählt. Hinzu gesellen sich oft auch Formatierungsfehler. Das ist keine wissenschaftliche, keine künstlerische, keine schriftstellerische (weil man nicht selbst schreibt), keine unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Hierbei handelt es sich um reines Handwerk, auch wenn es digital abläuft, und das ist eindeutig gewerblich einzustufen. Wenn man dem Finanzamt also keine stichhaltige Begründung gemäß der gesetzlichen Definition des Freiberufes liefern kann, warum man Freiberufler und kein Gewerbetreibender ist, dann sollte man sich dieses Drama lieber ersparen und ein Gewerbe anmelden.

Aber diese Stellenanzeigen bei Google …!

Den Einwand lese ich in dieser oder ähnlicher Form immer wieder und es wird Zeit, damit einmal aufzuräumen. Suchen wir mittels Google nach Korrektoren, dann erhalten wir Ergebnisse wie nachstehend zitierte Textauszüge:

  • „Ein Korrektor arbeitet in der Regel freiberuflich. Nur noch in wenigen Verlagen sind fest angestellte Korrektoren zu finden – und die Zahl der Stellen wird weiter abgebaut.“
  • „Selbständiger – bzw. freiberuflicher – Korrektor werden ist somit die ideale Alternative zu einem ohnehin rar gesäten Job in einem Verlag.“
  • „Korrektor auf freiberuflicher Basis im Homeoffice (derzeit keine Stelle frei).„

All das wird gerne als Begründung herangezogen, dass der Beruf des Korrektors doch ein Freiberuf ist. Das ist allerdings falsch. Warum erkläre ich gerne. Die Begriffe „Freiberuf“ und „freiberuflich“ sind hier zwei verschiedene Paar Schuhe, werden aber gerne als Synonyme füreinander gebraucht. So kommt es zum Irrglauben, der Korrektor sei ein Freiberuf. In den von mir zitierten Google-Ergebnissen bedeutet der Begriff „freiberuflich“ nichts anderes, als dass es sich nicht um eine feste Anstellung handelt.


Wir erinnern uns: Wer nicht fest angestellt ist, ist selbstständig und sogar ein Gewerbetreibender, wenn er darüber hinaus nicht die Anforderungen für einen Freiberuf erfüllt.


Natürlich sollte man in zweiter Instanz fragen, was der Korrektor über sein eigentliches Tätigkeitsfeld noch leistet. Je nach Gewichtung und Sachlage, kann es Ausnahmen von der Einstufung des Gewerbetreibenden geben. Aber das ist dann ein Einzelfall und mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Eine weitere Anlaufstelle für derlei haarspalterische Fragen kann in diesem Fall auch die KSK (Künstlersozialkasse: https://www.kuenstlersozialkasse.de) sein. Sie sorgt dafür, dass Künstler und Publizisten einen ähnlichen gesetzlichen Sozialversicherungsstandard genießen wie Arbeitnehmer. Korrektoren werden dort nicht aufgenommen, weil Korrektoren keine Freiberufler sind. Lektoren werden bei der KSK jedoch genauso wie Autoren ohne Probleme versichert. Bei Lektoren wird der schöpferische Anteil am schriftlichen Werk ausreichend hoch bewertet, weshalb sie schlussendlich zu den Freiberuflern zählen.

Warum erwähne ich das so explizit? Nun, mir ist schon oft untergekommen, dass so mancher Korrektor behauptet hat, eine künstlerische Eigenleistung an dem Werk seines Kunden erbracht zu haben, nur weil hier und da ein paar stilistische Ausbesserungen vorgenommen worden sind, die in Wahrheit aber in den Bereich der formalen Fehlerquelle (Grammatik) gelegen haben. Ein paar überschaubare grammatikalische Eingriffe, die immer auch am Stil und Ausdruck feilen, machen aus einem Korrektor aber keinen Lektor. Die KSK erfragt vorab definitiv Nachweise über die anzumeldende und zugleich zu versichernde Tätigkeit. So trennt sich dann meist schon die Spreu vom Weizen.

Wer also mit dem Gedanken spielt, sich in Zukunft als Lektor oder nur als Korrektor, weil das von vielen Anwärtern als weniger arbeitsintensiv angesehen wird – das ist übrigens ein Trugschluss – sein monatliches Einkommen aufzubessern oder gleich ganz davon leben zu wollen, sollte sich also als erstes dieser Fragestellung widmen. Im Zweifelsfall muss man sich mit dem Gewerberecht vertraut machen. Scheitert man alleine schon daran oder möchte das aus irgendwelchen Gründen nicht, sollte man die Finger von diesem Berufsstart lassen. Denn als Selbstständiger, egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, hat man noch mit ganz anderen rechtlichen Passagen zu kämpfen, allen voran das Vertrags- und Finanzrecht.

Eure Rike.

Zwei mögliche Publikationswege: Verlag und Selfpublishing

Gratulation! Du hast dein erstes Buch geschrieben. Du kannst dir auf die Schulter klopfen und stolz darauf sein. Ich meine das ernst. Das schafft nicht jeder. Schreiben ist Handwerk und ein Schreibprojekt zu beenden, erfordert auf jeden Fall Disziplin.

Aber wie geht es nun weiter? Es geht doch weiter, oder? Du hast ja nicht nur für dich selbst geschrieben.

Nö, ich möchte schon gerne veröffentlichen.

Wusste ich es doch. An dieser Stelle sei gewarnt. Es gibt viele Stolpersteine. Und welche das sein werden, liegt an deiner Entscheidung, auf welchem Weg du veröffentlichen willst. Grundsätzlich gibt es für dich zwei Möglichkeiten: Verlag und Selfpublishing.

Verlag

Der klassische Weg zur Buchveröffentlichung führt über einen Verlag und ist somit auch der bequemste, aber leider auch der langatmigste. Als Autor schreibt man sein Buch und gibt die Arbeit danach an andere weiter und kassiert seine Tantiemen. So sieht die Vorstellung noch heute bei sehr vielen aus und sie stimmt zum großen Teil ja auch. Das Ding ist nur, dass es mit dem Schreiben und Weggeben nicht ganz so simpel ist.

Erst einmal musst du den für dein Werk passenden Verlag finden. Verlage führen ein sog. Verlagssortiment, das nach Genre unterteilt ist, und nehmen daher auch nur solche Manuskripte an, die in diese Auswahl fallen. Eingeschränkt wird das jedoch vom wirtschaftlichen Denken des Verlages. Verspricht ein Manuskript wenig bis keinen Umsatz zu generieren, winkt eine Ablehnung, wenn du Glück hast bekommst du sogar eine schriftliche Begründung. Damit würde ich aber nicht rechnen, Verlage werden jährlich mit Bewerbungen für ihr Sortiment überschwemmt. Eine Bewerbung ist dennoch einen Versuch wert.

Dazu musst du auf der Website des von dir ausgesuchten Verlages nach den Kontaktdaten und Einsendebedingungen schauen, vermutlich sogar via eMail erfragen. Da ein Verlag auf den Verkauf von Büchern ausgelegt ist, wird dich diese Information nicht gleich auf der ersten Seite anspringen. Darauf solltest du achten. Es kann passieren, dass von dir verlangt wird, dein Manuskript vorab nach Vorgabe zu formatieren: Schriftart, -größe usw.

Wieso muss ich das machen? Ich kann doch einfach auch so alles hinschicken.

Klar, könntest du das. Aber es gibt einen Grund für solche Anforderungen, die von Verlag zu Verlag unterschiedlich sein können. Auf diese Weise haben alle Einsendungen die gleiche Norm und sind einfach zu handhaben, aber sie geben auch Aufschluss darüber, wie gut du darin bist, Anweisungen zu befolgen, die während der Bearbeitungsphasen (Lektorat/Korrektorat) auf dich warten (können). Wenn du hier schon eigenbrödlerisch daherkommst, sieht es für deine Bewerbung nicht gut aus.

Das ist mir zu viel Aufwand. Dann gehe ich lieber zu einem Verlag, der mich auch so nimmt. Es gibt welche, die fordern einen Autor sichtbar dazu auf, sein Manuskript einzusenden und haben keine großen Anforder…

STOP! Wovon du da redest ist ein DKZV (Druckkostenzuschussverlag), ein schwarzes Schaf in der Buchbranche. Offenbar ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über Folgendes zu reden:

Druckkostenzuschussverlag

Du erkennst einen DKZV (Druckkostenzuschussverlag) daran, dass sie für ihr Versprechen, dein Manuskript ohne großes Wenn und Aber auf den Buchmarkt (ISBN inklusive) zu bringen, Geld verlangen. Ein Verlag nimmt niemals Geld von dir und finanziert alle nötigen Leistungen wie Lektorat, Korrektorat, Coverdesign, Buchsatz, Vertrieb, Lagerung und Marketing aus eigener Tasche. Wenn Geld fließt, dann nur zu dir, niemals von dir weg. Merke dir das gut.

In der Vergangenheit sind viele DKZV’s auf öffentliche Listen gerutscht, die sie als das benennen, was sie sind: schwarze Schafe der Buchbranche. Tja, daraus haben auch sie gelernt und tarnen sich immer besser, z. B. hinter vermeintlich seriösen Websites und elegantem Geschäftsgebaren. Es ist nicht mehr so leicht wie früher, sie zu erkennen, außer sie haben in der Gestaltung ihrer Websites richtig danebengegriffen. Besonders der verführerische Aufruf zum Einsenden jeglicher Manuskripte, weil der Verlag ja händeringend danach sucht, ist von der Hauptseite irgendwo auf eine Unterseite gerutscht und ist bei weitem nicht mehr so auffällig gestaltet. Das Gleiche gilt für die Kosten, die dich dort totsicher erwarten.

Siehst du dich aufmerksam auf solchen Websites um, stößt du spätestens auf einer der Unterseiten auf Sachen wie nachstehend aufgelistet:

„Haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht jedes Manuskript veröffentlichen können, das uns erreicht.“

„Wir prüfen Ihr eingereichtes Manuskript und machen Ihnen daraufhin ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.“

Das sind jetzt genau zwei Beispiele, die mir noch gut in Erinnerung geblieben sind, als ein DKZV an meine Tür geklopft hat und meine Dienste in Anspruch nehmen wollte. Nach eingehender Prüfung habe ich dankend abgelehnt, weil ich so eine Geldmacherei nicht unterstütze und auch nicht sicher sein kann, ob das mit der Bezahlung an mich so reibungslos verläuft.

Eine solche Wortwahl wie in meinen angeführten Beispielen ist entlarvend, obwohl sie elegant erscheint, richtig professionell eben. Es handelt sich aber um den berühmten Wolf im Schafspelz. Jemand der sich in der kaufmännischen Kommunikation nicht auskennt, wird jetzt vielleicht nicht verstehen, was ich meine. Daher erkläre ich es gerne einmal.

Satz 1:
„Haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht jedes Manuskript veröffentlichen können, das uns erreicht.“

Hierbei handelt es sich um eine indirekte Aufforderung zum Einsenden deines Manuskriptes und enthält zugleich das Versprechen eine hohe Chance, genommen zu werden. Die Schlüsselwörter sind hier „nicht jedes Manuskript“, was im Umkehrschluss heißt wie: Die meisten Manuskripte nehmen wir aber doch. Eine nähere Erläuterung fehlt fast immer und auch das Sortiment gibt selten Aufschluss, welche Genres unerwünscht sind. Wozu auch? Jedes Manuskript ist eine potentielle Geldquelle.

Satz 2:
„Wir prüfen Ihr eingereichtes Manuskript und machen Ihnen daraufhin ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.“

Mit absoluter Sicherheit wird ein Angebot kommen, nämlich ein Angebot, bei dem der Autor zur Kasse gebeten wird. Denn das bedeutet dieses Wort. Ein Angebot kann auch als Offerte bezeichnet werden. Es beinhaltet stets eine Leistung zu einem gewissen Gegenwert und ist überdies verbindlich für denjenigen, der es ausspricht. Sobald es angenommen wird, kommt ein Vertrag zustanden, nur mal so als Randbemerkung.

Fazit: Du wirst hier auf jeden Fall dein Geld los. Die Qualität des Gegenwertes (deine Veröffentlichung) ist dagegen fraglich.

Ein DKZV hat keinerlei Interesse, dein Buch zu pimpen und in den Medien zu pushen. Ein DKZV verdient an DIR, nicht am Buchverkauf. Das ist ein netter, aber vernachlässigbarer Nebeneffekt, wenn er denn eintrifft.

Erinnerst du dich, was ich weiter oben bei den Verlagen geschrieben habe? Deren Websites sind so aufgebaut, dass sie ihre Bücher anpreisen, weil sie sie verkaufen wollen. Ruf dir mal die Seite von Verlagen wie Heyne, Cornelsen, Bastei Lübbe auf und dann einen wie du ihn erwähnen wolltest. Was fällt dir im Vergleich auf? Die Aufmachung und Ansprache sind komplett unterschiedlich. Gut das sind nun die großen Verlage, aber auch Kleinverlage sind darauf aus, ihre Bücher zu verkaufen, sie haben noch weniger Geld, um all die vielen Autoren, die jährlich auf den Markt drängen, unter Vertrag zu nehmen. Achte also bei Verlagsseiten, die dir nicht bekannt sind, auf genau solche Merkmale.

Seriöse Verlage legen nie den Schwerpunkt darauf, Autoren zu gewinnen, sondern darauf Bücher zu verkaufen!

Bist du dennoch an einen DKZV geraten und kommst irgendwann auf die Idee, deine Veröffentlichung zurückziehen zu wollen und woanders zu veröffentlichen, werden große Probleme auf dich zukommen. Ein DKZV gibt ungerne und vor allem nicht freiwillig seine Rechte an dem Manuskript an dich zurück. Das endet nicht selten mit der Hilfe eines Anwaltes, dauert lange, kostet Nerven und Geld, DEIN Geld. Es gibt genug Autoren, die darauf reingefallen sind und ein Lied davon singen können.

Abgesehen davon endet eine Veröffentlichung über einen DKZV – viele sind bei den Profis der Buchbranche als solche leicht erkennbar – auch mit einem Image-Schaden für dich. Ein seriöser Verlag wird dein Manuskript danach vermutlich nicht mehr in sein Sortiment aufnehmen wollen, sollte das noch immer dein Ziel sein. Außerdem gelangt dein Buch nicht in den stationären Buchhandel. Bücher von DKZV’s findest du dort nicht. Rate mal wieso?

Selfpublishing

Die einzig denkbare Alternative zur Verlagsveröffentlichung ist das Selfpublishing. Und ja, das kostet Geld, dein Geld, und das darf es auch. Selfpublishing oder kurz SP genannt ist nichts anderes als die Eigenpublikation. Umgangssprachlich wird es auch als Selbst- oder Eigenverlag bezeichnet. Wobei das Wort Verlag sehr irreführend ist. Es steckt in der Regel nämlich kein Unternehmen dahinter, sondern du als Autor höchstpersönlich. Wenn du dich also nicht gerade mit einem eigens gegründeten Verlag – das beinhaltet eine Firmengründung – selbstständig gemacht hast, dann ist diese Übersetzung nicht zutreffend.

Aber gut, zurück zum Wesentlichen. Im Selfpublishing kümmerst du dich selbst um all die Prozesse, die normalerweise ein Verlag übernimmt. Somit obliegen auch dir alle anfallenden Kosten. Guck mich nicht so zerknirscht von der Seite an. DAS ist die Aufgabe eines Verlages.

Aber ich habe gehört, dass Selfpublisher schlechte Autoren sind und minderwertige Bücher produzieren.

Das Vorurteil hält sich leider hartnäckig. Noch immer hat das SP einen durchwachsenen Ruf, aber er verbessert sich stetig. Das liegt an den vielen professionellen und seriösen Dienstleistern, die mit hochmotivierten Autoren zusammenarbeiten, um ein möglichst qualitativ hochwertiges Buch auf den Markt zu bringen. Hier hast du – obwohl die Kosten auf deiner Seite liegen – die volle Kontrolle. Du alleine entscheidest, mit wem du zusammenarbeitest und kontrollierst auf diese Weise den Kostenfaktor UND Qualitätsfaktor. Wenn also im SP Schund auf den Markt geworfen wird, dann liegt die Ursache irgendwo auf dem Weg vom Schreiben bis zur Veröffentlichung, sprich an dir und/oder an einem Dienstleister.

Beachte: Niemand wird als Profi geboren und auch Dienstleister können nur mit dem arbeiten, was sie bekommen. Wenn du also gute Arbeit ablieferst, dann können sie daraus viel machen. Voraussetzung ist, sie beherrschen ihr Handwerk so wie du deines.

Den negativ behafteten Ruf hat das Selfpublishing also meist den Autoren zu verdanken, die sich nicht angemessen um die Qualität ihrer Werke kümmern. Besonders zu Anfang war das ein Problem, denn Dienstleister waren Mangelware. Heute ist das zum Glück anders und niemand kann sich herausreden, keine Hilfe bekommen zu haben, weil es keine gibt.

Die Finanzierung dieser Hilfe ist jedoch weiterhin ein Streitthema. Natürlich kostet die Hilfe eines Lektors, Korrektors, Buchsetzers oder Coverdesigners Geld. Würdest du umsonst arbeiten und wüsstest später nicht, wie du Miete, Strom, Versicherung, Essen und all die anderen Ausgaben in deinem Leben bezahlen kannst? Wohl kaum.

Habe ich denn auch Vorteile auf meiner Seite, wenn ich schon alle Kosten tragen muss?

Aber sicher. Dir alleine gehören alle Rechte am Manuskript und die Nutzungsrechte, die du mit den engagierten Dienstleistern vereinbart hast. Darunter fallen die Leistung des Lektorates, Korrektorates, Coverdesigns und Buchsatzes. Die behältst du auch, wenn du dein Werk zwecks Veröffentlichung an einen Distributor (Vertriebler) überstellst.

Stellst du all die Kosten aus dem SP, die du bis hierhin zu tragen hast, denen eines DKZV’s gegenüber, wirst du schnell erkennen, dass das günstiger ist als deren horrende Angebote. Wenn es schon dein Geld kosten soll, dann sei clever.

Ja, das klingt einleuchtend. Und die Dienstleister sind auch alle vertrauenswürdig?

Nicht alle. Leider gibt es auch unter ihnen schwarze Schafe. Damit du gewappnet bist im Dienstleistervergleich, empfehle ich dir meinen Blogartikel mit dem Titel Seriöse von unseriösen Dienstleistern unterscheiden. Dort erkläre ich dir, worauf du auf jeden Fall achten solltest.

Fazit

Generell kann ich das Selfpublishing sehr empfehlen. Du bist frei in deinen Entscheidungen, stehst aber auch überall in der Pflicht, dich selbst zu kümmern. Davor schrecken viele Autoren im ersten Moment zurück und der vermeintlich schlechte Ruf erledigt den Rest. Lass dich von beidem nicht abhalten, wenn es bei einem Verlag nicht klappen sollte.

Ein anständiger SPler beweist, dass er sich auf dem Spielfeld der Publikation behaupten kann, wenn er sich mit den richtigen Dienstleistern zusammentut. Ein SPler macht in dem Moment das Gleiche wie ein Verlag und ist damit ein Konkurrent. Und was macht man mit Konkurrenten? Zum Beispiel diskreditieren.

Nebenbei ist eines auch Fakt: Viele (nicht alle!) Verlage outsourcen selbst. Sie holen sich die Dienstleister (Lektoren, Korrektoren, Coverdesigner usw.) von außen dazu, statt sie intern dauerhaft anzustellen. Es ist kostengünstiger und daher nur logisch für ein Wirtschaftsunternehmen, das seine internen Kosten (Gehalt/Lohn) verringert bzw. niedrig halten will.

Und da sollen die mit Dienstleistern arbeitenden SPler schlechter als Verlage sein, die das Gleiche machen? Klingt nicht einleuchtend, oder? Siehste. Sie sind nicht schlechter, sie sind nur Konkurrenten oder wie man im Kaufmännischen auch gerne sagt „Mitbewerber“ und die kann man in der eigenen Nische selten gebrauchen.

Wie du siehst, steht dir der Weg frei, wie du dein Buch veröffentlichst. Es ist deine Entscheidung, was es werden soll: Verlag oder Selfpublishing.

Seriöse und unseriöse Dienstleister

Seit das Selfpublishing aus den Kinderschuhen herausgewachsen ist, boomt der Dienstleistungssektor und bringt seriöse und unseriöse Dienstleister hervor. Die Arbeiten, die normalerweise ein Verlag übernimmt – Lektorat, Korrektorat, Buchsatz, eBook-Erstellung, Coverdesign, Vertrieb und Marketing – obliegen im Selfpublishing den Autoren. Natürlich ist niemand ein 100%iges Multitalent. Es bleibt also die Wahl, jemanden für gewisse Dienstleistungen zu engagieren und damit regulär in Vorkasse zu treten, so wie Verlage es machen, oder das eigene Werk mit vermutlich übermäßig vielen Schwächen zu veröffentlichen. Letzteres zieht häufig und vor allem schnell eine negative Reaktion seitens der Leserschaft nach sich. Es empfiehlt sich also nicht.

Outsourcende Autoren stehen nun vor der Frage: Woran erkenne ich seriöse und unseriöse Dienstleister?

Diese Frage sollte sich wirklich jeder stellen und nicht leichtfertig außer Acht lassen, denn man kann im Zeitalter des Internets sehr schnell auf schwarze Schafe hereinfallen. Erst kürzlich musste ich lesen, wie wieder jemand auf einen sog. Lektoren-Kollegen hereingefallen ist.

Geld weg. Keine Leistung.

Übler kann eine Auftragserteilung gar nicht laufen, denkt ihr? O doch.

Geld weg. Keine Leistung UND keine Kontaktdaten!

Somit sind natürlich auch Ansprüche schwer durchzusetzen. Wie will man jemanden anmahnen, den Fall an ein Inkasso-Unternehmen übergeben oder gar zivilrechtlich verklagen, wenn man absolut nichts in der Hand hat? Ja, solche Fälle sind möglich.

Damit euch das nicht passiert, gebe ich euch eine ausführliche Hilfestellung. Für den einen oder anderen sind die nachstehenden Erläuterungen Alltag, aber für manche eben nicht. Und vielleicht ist selbst für erfahrene Autoren noch ein Stück neues Wissen dabei.

Seriöse und unseriöse Dienstleister: Hürde 1

Bei der Suche nach Lektoren und Co. werdet ihr recht schnell fündig. Anfragen und Gesuche z. B. bei Facebook und Instagram bleiben nie unbeantwortet. Legt euch eine Liste dieser Ergebnisse an. Sie sollte für den Anfang folgende Punkte enthalten:

  • Namen
  • Account (FB und/oder Instagram)
  • Website

Anhand dieser Punkte könnt ihr bereits aussieben. Viele Autoren gehen hin und treffen ihre Vorentscheidung alleine aufgrund von Preisvorstellungen. Das ist mitunter eine der ersten Fragen. Leistung soll möglichst wenig kosten. Ich kann das bis zu einem gewissen Punkt auch verstehen, aber dieses Kriterium solltet ihr euch besser für sehr viel später aufheben. Im Vorfeld ist etwas anderes wichtig.

Ein seriöser Dienstleister sorgt für grundlegende Transparenz und das fängt in den sozialen Medien bereits beim Namen und Account bzw. Fanpage an. Wenn ihr hier kein Impressum oder einen Fantasienamen vorfindet: Finger weg! Ausgenommen sind Künstlernamen, die können sogar im Personalausweis eingetragen sein und sind rechtlich anerkannt. Damit dürfen sogar Verträge abgeschlossen werden. Achtet dennoch auf Quellen zu bürgerlichen Namen.

Gleiches gilt, wenn die Chronik auf Facebook nicht einsehbar ist, weil man nicht befreundet ist. Einzige Ausnahme, diesen Dienstleister nicht sofort zu ignorieren, wäre hier ein Link zu dessen beruflicher Website. Diese solltet ihr auf jeden Fall auf folgende Punkte prüfen:

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Transportverschlüsselung

Mir ist klar, dass besonders die Datenschutzerklärung jeden Website-Betreiber vor eine große Herausforderung stellt, aber wer mit seiner Tätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten will und dafür eine Website benötigt, wird diese gesetzliche Hürde nehmen müssen. Außerdem gibt es im Internet Anbieter, die einem kostenlos ein Grundgerüst bereitstellen. Für alles andere muss ein Anwalt konsultiert werden, wenn man selbst nicht durchsteigt und auf Nummer sicher gehen will. So ist das Geschäftsleben und seriöse Dienstleister sind halt Geschäftsleute.

Gleiches gilt doppelt und dreifach für das Impressum. Es muss rechtsgültig angelegt sein. Mehr dazu findet ihr bei der IHK. Seid ihr der Annahme, dass es sich um die Adresse eines Impressum-Services handelt, seid vorsichtig. Dieser Dienst ist zwar rechtlich erlaubt, hinterlässt aber einen faden Nachgeschmack, da der Kunde für eine Auftragsbearbeitung all die dafür notwendigen Daten offenlegen muss.

Achtet auch auf die Transportverschlüsselung (https) in der Eingabezeile eures Browsers, besonders, wenn auf der Website via Formulare Daten übermittelt werden. Steht vor dem www nur ein http können beim Senden eure Daten von Dritten abgegriffen werden. Datenklau will wohl niemand.

Seriöse und unseriöse Dienstleister: Hürde 2

Nach dieser Aussiebung gibt es sicher noch einige potentielle Bewerber. Aber auch jetzt ist die Preisfrage noch nicht relevant. Viel mehr solltet ihr euer Augenmerk nun auf folgende Punkte richten:

  • Referenzen
  • Qualifikationen
  • Offensichtliche Fehler
  • Angebote

Referenzen zeigen einem, ob bereits ähnliche Werke wie das eigene bearbeitet worden sind. Sie lassen sich im Internet auch ausfindig machen. Der berühmte Blick ins Buch offeriert einem zudem das Impressum. Für gewöhnlich werden alle Mitwirkenden hier neben dem Autor genannt, sofern dafür das Einverständnis vorlag und der Autor die Mitwirkenden auch nennen will. Eine Verpflichtung dafür existiert übrigens nicht. Die Nennung im Impressum eines Buches verschafft jedoch Sicherheit und Vertrauen und ist ein wichtiger Fingerzeig, ob der Dienstleister seriös ist.


Kurzer Ausflug in Sachen Impressum von Büchern:

Natürlich gibt es in der Praxis auch immer wieder Fälle, wo Mitwirkende nicht im Impressum genannt werden wollen oder das Impressum nicht vorne im Buch auftaucht, sondern hinten. Beides ist rechtlich gestattet. Es besteht keine Pflicht zur Nennung von Mitwirkenden im Impressum und auch keine, die das Impressum vorne in das Buch zwingt. Es muss nur leicht aufzufinden sein und das ist sowohl vorne als auch am Ende des Buches der Fall. Was jedoch zu den Pflichtangaben bei Impressen in Büchern zählt sind die postalische Anschrift des Herausgebers, im Selfpublishing sind damit Autoren gemeint, und noch Druckerei bzw. Vertrieb. Letztere sind Bestandteil einer separaten Vertragsfrage.


Start-Ups verfügen hingegen selten über Referenzen. Hier helfen die Qualifikationen oder Arbeitsproben weiter. Letzteres fällt unter die Rubrik „Angebote“ und stellt keine Pflicht dar. Wenn ein Lektor oder Korrektor keine Arbeitsprobe anfertigen möchte, besteht darauf kein Anspruch.

Aber Achtung: Arbeitsproben müssen nicht kostenlos erfolgen! Fragt vorher nach, wenn auf der Website dazu nichts steht.

Noch etwas fällt in die Rubrik Angebot, nämlich die Auflistung der Inhalte. Seit vorsichtig, wenn z. B. großzügig von Lektorat und Korrektorat gesprochen wird, aber nicht aufgelistet ist, was für eine Leistung euch erwartet. Die Berufsbezeichnung ist nämlich nicht das einzige, was hier nicht geschützt ist. Auch die Inhalte solcher Angebote variieren. Ähnliches gilt für alle anderen Dienstleistungen. Macht euch vor Auftragserteilung schlau und lasst euch das schriftlich geben. Kommt es später zu Problemen im Bereich Leistungserbringung und Bezahlung, dann habt ihr etwas in der Hand.

Springen euch beim Durchstöbern der Website schon auffällig viele Fehler und andere Ungereimtheiten an, dann ist das kein gutes Zeichen. Anbieter mit Schwerpunkt auf Korrektorate sollten sorgfältiger vorgehen. Hier wäre ich vorsichtig und es muss die Frage erlaubt sein, ob der Anbieter sein Handwerk versteht, denn die Website ist dessen Aushängeschild, dessen Visitenkarte. Das Gleiche gilt übrigens für das Verfassen von Werbebeiträgen bei Facebook, Instagram und Co. Wer für sich und seine Angebote wirbt, sollte nicht über so etwas Banales wie Fehler in der Rechtschreibung, Grammatik oder Zeichensetzung stolpern.

Seriöse und unseriöse Dienstleister: Hürde 3

Jetzt kommen wir zum Nadelöhr der Auswahl. Es ist äußerst wichtig, um am Ende nicht doch noch auf unseriöse Anbieter hereinzufallen. Eine Website die über keine Preise verfügt, ist erst einmal nicht auffällig. Preise lassen sich erfragen, ebenso wie Zahlungsmodalitäten. Außerdem solltet ihr die Bearbeitungsmethoden erfragen und welches Format das eingereichte Manuskript haben soll.

Im Bereich des Lektorates und Korrektorates lassen Autoren gerne im Vorfeld eine Arbeitsprobe anfertigen, um die Art und Weise kennenzulernen, wie der jeweilige Lektor oder Korrektor arbeitet. Für diesen wiederum ist sie wichtig, um den Arbeitsaufwand abzuschätzen, der sein Honorar maßgeblich mitbestimmt. Bei so einer Anfrage, die übrigens unverbindlich ist, solltet ihr darauf bestehen, mit der Arbeitsprobe einen ordentlich ausgestellten Kostenvoranschlag zu bekommen.

Ein Vorteil des Kostenvoranschlages ist die damit einhergehende Verbindlichkeit, wenn der Autor aufgrund dessen den Auftrag erteilt. Der vereinbarte Preis darf höchstens um 15 % von der Rechnungssumme abweichen, ohne Rechtsfolgen auszulösen. Weiterführende Informationen findet ihr übrigens bei der IHK.

Noch ein Vorteil ist, ihr habt (nochmals) die Kontaktdaten eures möglichen Vertragspartners in den Händen. Ohne die könnte es im schlimmsten Fall – den sich niemand wünscht – eng werden. Schwarze Schafe neigen nicht dazu, ordentliche Kostenvoranschläge oder gar Rechnungen auszustellen. Übrigens gehören folgende Punkte in eine ordentlich ausgestellte Rechnung und auch in Kostenvoranschläge:

  • Anschrift vom Dienstleister und potentiellen Auftraggeber
  • Datum
  • Steuernummer (Dienstleister)
  • Rechnungs- bzw. Auftragsnummer (nur auf Rechnungen)
  • Inhalte der Dienstleistung
  • Der zu erwartende Preis inkl. Berechnungsgrundlage
  • Information zur Umsatzsteuerpflicht oder der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG
  • Zahlungsmodalitäten nebst Fristen

Eine feste Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wird von allen Unternehmen in Gestalt eines DIN normierten Geschäftsbriefes benutzt. So auch bei mir. Schaut euch nur mal die letzte Rechnung eures DSL Anbieters genau an. Bei Lektoren, Korrektoren und Co. könnt ihr hingegen auf eine formlose Variante stoßen. Das ist in Ordnung, allerdings muss sie die oben aufgeführten Punkte beinhalten. Weiterführende Informationen zum Thema Rechnungen gibt es bei der IHK.

Wenn ihr bis hierhin ausgesiebt habt, könnt ihr die Preisfrage entscheiden lassen. Denn ab hier ist die Wahrscheinlichkeit gering, an den falschen Dienstleister geraten zu sein.

Zusammenfassung

Es gibt also 3 Hürden, die ein Dienstleister im Bereich Selfpublishing meistern sollte. Damit verbunden ist eine Menge Input. Damit ihr bei Bedarf den ganzen Artikel nicht noch einmal durchscrollen müsst, stelle ich euch die wichtigsten Eckpunkte zusammen. Eure Checkliste sollte folgende Punkte umfassen:

  • Namen
  • Account (FB und/oder Instagram)
  • Website
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Sicherheitszertifikat (https – Verschlüsselung)
    • Referenzen
    • Qualifikationen
    • Offensichtliche Fehler
    • Angebote
  • Geschäftlicher Schriftverkehr
    • Anschrift vom Dienstleister und potentiellen Auftraggeber
    • Datum
    • Steuernummer (Dienstleister)
    • Rechnungs- bzw. Auftragsnummer
    • Inhalte der Dienstleistung
    • Der zu erwartende Preis inkl. Berechnungsgrundlage
    • Information zur Umsatzsteuerpflicht oder der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG
    • Zahlungsmodalitäten nebst Fristen

Wenn ihr die von mir aufgeführten und erläuterten Punkte beherzigt, dürftet ihr vor sehr vielen unschönen Erfahrungen geschützt sein und seriöse und unseriöse Dienstleister voneinander trennen können. Ausnahmen betätigen natürlich immer die Regel, aber mit dieser Checkliste steht ihr gut da.

Und jetzt wünsche ich euch viel Erfolg bei der Suche nach einem Dienstleister, der euren Ansprüchen gerecht wird und seriös ist.