Aufbau von Manuskripten

Für Autoren ist die richtige Handhabe von Schreibprogrammen und das Wissen um den Aufbau von Manuskripten essenziell. Der Aufbau ist nämlich das Grundgerüst des späteren Gewandes und das sollte von Anfang an ordentlich sitzen. Vorwiegend haben Neuautoren damit so ihre Probleme und Unmengen an Fragen, was verständlich ist, denn das liegt in der Natur der Sache. Niemand wird allwissend oder alleskönnend geboren. Aber hin und wieder treffe ich auch auf alte Hasen in der Belletristik, die nach etlichen Veröffentlichungen immer noch Nachholbedarf haben. Sie haben es schlichtweg nie gelernt, weshalb auch immer.

Für alle Neuautoren und alten Hasen gibt es heute einen kleinen Grundkurs in Sachen Aufbau von Manuskripten in der Belletristik, dargestellt an Blindtexten. Verwendet wurde der Blindtextgenerator Lorem ipsum. Interessierst du dich mehr für die Gestaltung des Buchinnenlayouts, empfehle ich dir meinen Blogartikel „Was versteht man unter Buchsatz?“.

Grundstruktur

Jeder, der schon einmal einen Text in ein Schreibprogramm eingetippt hat, weiß, dass der Text sich gliedern lässt. Man unterscheidet hier zwischen Kapitelanfängen und dem eigentlichen Textkörper. Kapitelanfänge können simple Zahlen oder ausformulierte Überschriften sein. Sie dienen als Orientierungshilfe, denn eine Geschichte ist in verschiedene Handlungsabschnitte unterteilt und die wiederum in Kapitel, die einen Teil der Handlung wiedergeben. Meist besitzen Kapitelanfänge und der restliche Text auch unterschiedliche Fonts also Schriften. Aber das ist zu Beginn des Schreibens eher unwichtig. Erlaubt ist, was gefällt. Worauf aber geachtet werden sollte, ist der Abstand zwischen den Kapitelanfängen und dem Textkörper. Dieser sollte vorhanden sein und nicht zu gering, aber auch nicht zu groß ausfallen.

Absätze

Kapitelanfänge sind schnell erstellt und man muss kaum etwas beachten. Beim restlichen Textkörper, dem sog. Fließtext, ist das anders. Denn der zieht sich über viele Seiten, so viele, wie das Kapitel lang ist. Entsprechend ist eine gewisse Struktur nötig, um die Lesbarkeit zu wahren. Das einfachste Mittel hierzu sind Absätze. Sie werden ganz einfach mit der Entertaste gesetzt, aber nicht willkürlich, wenn der Text irgendwann wie eine Wand aussieht, sondern müssen mit Sinn und Verstand eingesetzt werden, also zur Handlung passen. Absätze sind nämlich gleichbedeutend mit einer Lesepause, ähnlich wie das Ende eines Satzes, nur eben gewichtiger.

Ein gutes Beispiel für die Sinnhaftigkeit von Absätzen ist die optische Strukturierung von Fließtext zur wörtlichen Rede. Sobald ein Dialog beginnt, beginnt automatisch ein neuer Absatz. Das Gleiche gilt, wenn der Sprecher wechselt. Nun kann die Figur, während sie spricht, noch eine geringe Handlung vollführen. Hier gilt: Solange es keinen Sprecherwechsel gibt und der Absatz nicht zu groß wird, kann all das in einem Absatz stehen.

In Ausnahmefälle kann die wörtliche Rede – auch ohne Handlungseinschub – das Ausmaß einer Seite annehmen. In so einem Fall müssen Absätze gesetzt werden, um den Text gut lesbar zu halten. Die deutschen Anführungszeichen oder französischen Guillements (auch Chevrons genannt) werden allerdings nur zu Beginn und Ende der gleichen wörtlichen Rede gesetzt, nicht wenn diese bei einem Absatzwechsel zwischendurch umgebrochen wird.

Erstzeileneinzug

Ein weiteres Strukturelement des Fließtextes ist die Einrückung der ersten Zeile eines Absatzes – auch Erstzeileneinzug genannt. Ein Absatz besteht aus mehreren Zeilen. Wechselt dieser, sieht man das meist am Ende der letzten Zeile, weil die nicht immer bis zum Ende vollgeschrieben ist. Der Erstzeileneinzug ist nun das optische Gegenstück gleich zu Beginn eines neuen Absatzes, weil der Abstand zwischen den Absätzen in belletristischen Texten bis auf wenige Ausnahmen immer der Höhe des Zeilenabstandes entspricht. Was das ist, erkläre ich später noch.

Zur Verdeutlichung habe ich hier zwei Darstellungen, einmal mit und einmal ohne Erstzeileneinzug.

Wie man in beiden Darstellungen sieht, besitzt der erste Absatz keinen Erstzeileneinzug. Das ist die Ausnahme dieses Strukturelementes. Die erste Zeile des ersten Absatzes in einem neuen Kapitel wird nicht eingezogen. Das Gleiche gilt für jeden Absatz, der nach einer Leerzeile startet. Leerzeilen werden innerhalb von Kapiteln nur gesetzt, wenn es eine besondere Relevanz dafür gibt. Je nach Geschichte können das Ortswechsel sein, Zeitsprünge, Rückblenden oder die handelnde Figur wird durch eine andere abgelöst. Gemeint sind bei letzterem aber ausdrücklich keine Dialoge. In manchen Romanen werden auch gerne kleine Schriftwechsel dargestellt, also ein Brief. Vor und nach solch einer Darstellung erfolgt eine Leerzeile, manchmal auch mehrere je nach Optik. Auch sie wird mit der Entertaste eingefügt und nicht beschrieben. Insofern ist die Leerzeile nichts andere als ein unbeschriebener Absatz.

Unbeschrieben ist aber nicht gleichbedeutend mir leer. Man kann grafische Zierelemente einsetzen, sog. Ornamente, die aber genug Absatz zum Text davor und danach haben sollten, damit das gesamte Schriftbild nicht zu gequetscht aussieht. Je nach Einstellungsmöglichkeiten im Programm besteht dieser Zwischenraum aus mehreren Leerzeilen. Ob Zierelemente für das reine Niederschreiben nötig sind, muss jeder selbst entscheiden. Wenn diese Variante zum Einsatz kommt, sind die Abstände zwischen den Absätzen auf jeden Fall zu wahren.

Zeilenabstand

Wie der Name schon sagt, ist das der Absatz zwischen den Zeilen eines Absatzes. Der darf nicht zu groß und nicht zu klein gewählt werden und ist je nach ausgewählter Schriftart und Schriftgröße anzupassen. Der Text soll ja lesbar bleiben. Er ist überdies für jeden Absatz separat einstellbar. Allerdings macht es in den meisten Werken keinen Sinn, ihn von Absatz zu Absatz zu ändern, weshalb er für den gesamten Fließtext, abgestimmt auf die verwendete Schriftart, auf einen festen Wert eingestellt wird.

Blocktext oder Flattersatz

Zuletzt sei noch die Ausrichtung des Fließtextes als Ganzes erwähnt. Ein Text kann linksbündig, rechtsbündig, zentriert oder im Block dargestellt werden. In der Belletristik hat sich der sog. Blocksatz durchgesetzt. Diese Textausrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Text bündig nach links und rechts innerhalb eines Absatzes abschließt – mit Ausnahme beim Erstzeileneinzug und der letzten Zeile. Zuweilen kann es zu großen Lücken innerhalb des Textes kommen. Grund hierfür sind zu viele lange Wörter in einer Zeile in Kombination mit nicht durchgeführter Silbentrennung. Passt ein Wort nicht mehr in die Zeile, wird es in die nächste verschoben. Da der Blocksatz bündig nach links und rechts abschließt, erhält man so unschöne Lücken. Automatische oder manuelle Silbentrennung hilft in den meisten Fällen, das Problem in den Griff zu bekommen, denn zu große Lücken können den einen oder anderen Autor während des Niederschreibens durchaus irritieren.

Für das reine Schreiben, und um derlei Ablenkung zu entgehen, ist der Flattersatz besser geeignet. Charakteristisch hieran ist die linksbündige Ausrichtung eines Textes und gekennzeichnet dadurch, dass die Zeilen am rechten Rand wie angefressen aussehen. Der Effekt fällt in der Regel aber nicht so stark aus wie die Lücken in einem Blocktext bzw. wirken weniger ablenkend. Aber auch das ist bei der reinen Niederschrift Geschmackssache. Für den späteren Druck wird jedoch der Blocksatz genutzt.

Schlusswort

Wie ihr seht, gibt es schon während des Schreibens einiges zu beachten. Die hier aufgeführten und erklärten Stichpunkte sind aber nicht alles. Neben dem Aufbau von Manuskripten gibt es noch allerhand mehr, was man falsch machen kann und sich gar nicht erst antrainieren sollte. Doch das ist Stoff für einen anderen Artikel.

Eure Rike.

Ein fehlerfreies Korrektorat gibt es nicht

Steile These, oder? Zumal ein fehlerfreies Korrektorat oft von unterschiedlichen Anbietern umworben wird. Ich erkläre gerne, weshalb das mindestens problematisch, aber meist nicht machbar sein wird – außer für gut geschriebene kurze Texte.

Menschen machen Fehler

Und Korrektoren sind halt Menschen. Daraus folgt der Schluss, dass auch Korrektoren Fehler machen. Aber nicht nur das. Sie können sie auch überlesen. Zwar sind Korrektoren darin geschult, Fehler zu finden, doch sie sind nicht perfekt. Hinzu kommt: Jeder einzelne Korrektor hat seine eigenen Stärken und Schwächen – der Mensch ist leider ein individuelles Wesen – und ab einem gewissen Zeitpunkt setzt bei jedem die sog. Betriebsblindheit ein. Autoren sollten davon ein Lied singen können.

Man sagt, sobald ein Text einmal gelesen wurde, setzt langsam die Betriebsblindheit ein. Spätestens aber nach dem zweiten oder dritten Lesedurchgang.

Anbieter, die ein fehlerfreies Lektorat anbieten oder sogar garantieren, handeln demnach höchst unseriös.

Fehler ist nicht gleich Fehler

Inzwischen gibt es laut Duden so viele Schreibvarianten, dass nicht immer von einem Fehler gesprochen werden kann, außer es liegt definitiv nur eine korrekte Schreibweise vor. Das wird auch gerne übersehen. Ein schönes Beispiel für eine Schreibvariante ist vor kurzem/vor Kurzem. Beides ist richtig. Allerdings sollte man in einem Text auf die einheitliche Schreibweise achten. Denn eine uneinheitliche Verwendung kann einen Fehler darstellen, obwohl beide Schreibweisen richtig sind.

Ein weiteres Beispiel sind getrennt- und auseinandergeschriebene Wörter, z. B. weitergehen oder weiter gehen. Auch hier sind beide Schreibweisen richtig, aber der Kontext entscheidet, wann welche falsch angewendet ist. So schreib man weitergehen, wenn eine Person sich weiterhin fortbewegt, aber weiter gehen, wenn es eine Distanzfrage beinhaltet.

Manchmal werden auch Begriffe, die einem unbekannt sind, als Fehler behandelt, weil deren Verbreitung gering ist oder die Verwendung im Kontext unbekannt. Dabei könnte z. B. eine kurze Google-Suche sofort Abhilfe schaffen. Bei manchen Worten denkt man aber nicht daran, weil sie einem irgendwie falsch vorkommen. Hier hilft wirklich nur nachschlagen.

Fehlerquote

Qualitativ hochwertige Texte haben eine möglichst geringe Fehlerquote. Verschiedene Quellen im Internet geben an, sie läge irgendwo bei unter 1%. Andere Aussagen sind: Ein Korrektor findet zwischen 90-98% der Fehler oder ein Text, der von 85-98% fehlerfrei ist, sei ein guter Text. Das sind vage und vor allem sehr weit gefasste Angaben. Selbst der Verband freier Lektoren (VFLL) hält sich mit expliziten Aussagen zurück. Kurz gesagt, es gibt keine einheitliche Festlegung, wie hoch eine Fehlerquote nach der Bearbeitung durch den Korrektor zu sein hat. Hier entscheidet das Fehlerempfinden des Auftraggebers, weshalb dieser Punkt im Vorfeld so genau wie möglich besprochen werden sollte, um keine Missverständnisse zu erzeugen.

Es gibt also eine vom Auftraggeber abhängige und vom Korrektor festgelegte Fehlerquote. Beides kann gut übereinstimmen, aber auch Welten voneinander entfernt liegen. Letzteres ist allerdings viel wahrscheinlicher. Denn neben echten Fehlern, die nicht diskutabel sind, kommt es auch auf die Art der Berechnung an und hierfür muss man die Parameter kennen.

Die einfachste Berechnung – die ich auch gerne benutze – ist die Anzahl der gefundenen Fehler in einem Text bezogen auf die Gesamtzahl an Wörtern. Man kann aber statt der Gesamtzahl an Wörtern auch die Zeichenlänge oder die Seitenzahl des Textes als Bezugsgröße nehmen. Nimmt man an, dass ein Text nach der Korrektur durch einen Profi nur noch 1% fehlerhaft sein darf, erhalten wir folgende Ergebnisse:

  • Von den 100 Seiten ist nur 1 Seite falsch. (Obacht! Hier ist nicht geklärt, ob es die ganze Seite oder nur ein Teil sein soll.)
  • Von den 30 000 Wörtern sind ganze 300 Wörter fehlerhaft.
  • Von den 200 000 Zeichen sind ganze 2000 Zeichen verkehrt.

Eine gute, informative Übersicht zum Thema Berechnung der Fehlerquote, aus der auch das oben genannte Beispiel stammt, wurde von Hansl Rothbauer veröffentlicht. Das PDF ist frei erhältlich/einsehbar.

Es spielt aber auch eine Rolle, ob jeder einzelne Fehler separat gezählt wird oder ein wiederkehrender Fehler aufgrund dieses Auftretens nur einmalig. Die einmalige Zählung würde die Fehlerquote künstlich herunterdrücken, während der Fehler für den Leser halt entsprechend häufiger vorkommt und so den Eindruck vermittelt, der Fehler ist aber z. B. 5x vorhanden, was ja auch Tatsache ist, und nicht bloß 1x.

Wie erhalte ich also ein möglichst fehlerfreies Korrektorat?

Die Betonung liegt hier auf möglichst fehlerfrei. Denn wie inzwischen bekannt sein dürfte, gibt es kein fehlerfreies Korrektorat. Helfen können hierbei zwei kombinierte Vorgehensweisen. Zum einen sollte darauf geachtet werden, einen Text mehrmals zu korrigieren. In der Fachsprache wird auch von mehrstufiger Sichtung/Prüfung gesprochen. Verantwortungsvolle Korrektoren bieten ein zweistufiges Korrektorat an, aber das einstufige kommt auch häufig vor, entweder weil es zum regulären Angebot des Korrektors gehört (z. B. bei Texten mit wenig Umfang) oder der Kunde explizit danach gefragt hat. Der Grund: weil es schneller geht und günstiger zu haben ist. Neben den eingesparten Kosten – immerhin dauert so eine Korrektur und Zeit ist bekanntlich Geld – erhält der Autor aber auch eine deutlich höhere Fehlerquote, denn: Jeder Korrekturdurchlauf verringert die Anzahl enthaltener Fehler, jeder übersprungene Korrekturdurchlauf erhöht sie. Das wird gerne vergessen.

Berücksichtigt man nun noch die einsetzende Betriebsblindheit bei einem mehrstufigen Korrektorat, wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal. Gemeint ist hier aber nicht die Kombination Korrektor-Autor, sondern Korrektor-Korrektor, denn der Autor leidet sowieso schon an akuter Betriebsblindheit.

Bei Verlagen ist es gang und gäbe, nach dem Korrektorat und der Gestaltung des Buchinnenteils noch eine Schlussredaktion vorzunehmen, bevor es in den Druck bzw. die Veröffentlichung geht. Hierbei werden dann die noch enthaltenen Fehler reduziert. Ich spreche absichtlich nicht davon „alle“ Fehler zu eliminieren, weil man dazu im Vorfeld genau wissen müsste, wie viele Fehler im gesamten Text überhaupt vorhanden sind. Das weiß vorher wirklich niemand. Im Selfpublishing ist die Abschlussredaktion eigentlich auch angeraten, wird aber oftmals von Seiten des Autors aus Kostengründen vernachlässigt.

Abschlussworte

Bei meinen Arbeiten achte ich darauf, die Fehlerquote möglichst unter 1% zu drücken, möglichst in den Promillebereich. Inwieweit das glückt, hängt stark von der Fehlerdichte des Ausgangstextes ab. Arbeite ich an einem Text mit Unmengen an Fehlern, werden nach Abschluss meiner Arbeiten deutlich mehr noch verblieben sein, als wenn ich einen bereits fehlerarmen Text zur Sichtung vorliegen habe. Eine Fehlerfreiheit garantiere ich daher nicht, stehe aber für Nachbesserungen bereit, wenn es zu einer Beanstandung kommt.

Wann ein Text übrigens für die Arbeit im Lektorat oder Korrektorat geeignet ist, lest ihr am besten hier nach.

Eure Rike.

Ersetzen Testleser den Lektor?

Diese Frage treibt so manchen Autor um, besonders wenn ein Auge laufend auf den zu erwartenden Kosten für einen professionellen Lektor ruht. Denn gute Profis kosten, das ist nun einmal so.

Erwartungshaltung an Testleser

Die Erwartungen, die Autoren nicht selten an Testleser stellen, sind ähnliche wie an einen Profi selbst. Sie sollen treffsicher Fehler aufspüren, sprachgewandt sein und Ahnung von der Romanstruktur haben. Das umreißt die drei großen Eckpfeiler sehr gut. All diese Fertigkeiten in nur einem Testleser zu suchen, wäre utopisch, außer die Person hat eine entsprechend fachliche Ausbildung und kein Interesse damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Denn Testleser werden mit einer Rohfassung konfrontiert, oft genug mit einer, der sich nicht jeder Lektor oder Korrektor annehmen würde, ehe nicht der Autor selbst die eine oder andere Überarbeitung vorgenommen hat. Das hat seine Gründe. Einen kleinen Abstecher in dieses Thema bietet mein Blogbeitrag „Wann ist es Zeit für ein Lektorat?“.

Woher kommen Testleser?

Da das Testlesen nicht unbedingt etwas mit Spaß zu tun hat, sondern in Arbeit ausarten kann, wenn man es ernsthaft betreibt und nicht nur ein Buch weit vor einer möglichen Veröffentlichung abgreifen will – davon gibt es auch genug Leute – wird sich ein Autor in seiner Familie, Freunden/Bekannten und bei seinen Fans, falls schon vorhanden, umhören. Manchmal sind Testleser auch unter wildfremden Personen über Gruppen der sozialen Medien oder Autorenforen zu finden.

Was leisten Testleser wirklich?

Die Leistung von Testlesern ist äußerst unterschiedlich. Es gibt sehr fähige und weniger fähige Testleser. Wenn keine fachliche Ausbildung zu deren Fähigkeiten zählt, verfügen sie über ihr Schul- und Allgemeinwissen und sind in den Genres, in denen sie tätig sind, belesen und kennen sich darin zuweilen ziemlich gut aus. Dabei sollten Autoren beachten, dass Testleser Schwerpunkte in ihren Fähigkeiten haben und es daher ratsam ist, sich mehrere zuzulegen, deren Fähigkeiten sich ergänzen.

Generell können Testleser Logikfehler aufdecken, einmalig auftretende genauso wie jene, die sich fortführen. Zudem können sie die Wirkung eines Textes gut einschätzen, besonders dann, wenn sie der eigentlichen Zielgruppe entspringen. Dieses Wissen ist für den Autor überaus kostbar.

Allerdings dürften Testleser nie alle notwendigen Bereiche abdecken und damit den Profi entbehrlich machen.

Problematische Bereiche dürften sein:

  • Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik – es gibt so viele Regeln und Zweifelsfälle und regionale Unterschiede, dass sogar Profis mit ihrem geschulten Auge immer mal wieder nachschlagen müssen.
  • Einhaltung von Erzählperspektiven – Grobe Abweichungen fallen meist auch Testlesern auf, minimale Abweichungen, die unterschwellig das Leseempfinden tangieren, eher selten.
  • Spannungsbogen – es gibt mehrere verschiedene Romanstrukturen, die den Spannungsbogen individuell beeinflussen. Ein Profi ist hierfür auf jeden Fall die bessere Wahl.
  • Stilmittel – Profis verfügen meist über mehr Erfahrung und Feingefühl hinsichtlich der passenden Stilmittel der verschiedensten Genres. Besonders bei den immer häufiger auftauchende Genremixes ist das wertvoll.
  • Befangenheit – Während Testleser, die einem auch privat nahe stehen (z. B. Familienmitglieder oder Freunde), oft dazu neigen, einem nicht immer alles an Kritik zu sagen, ist das bei professionellen Lektoren und Korrektoren anders. Sie werden schließlich für ihre schonungslose Ehrlichkeit bezahlt. Schonungslos ist aber nicht gleichbedeutend mit fehlendem Fingerspitzengefühl.

Fazit

Gut ausgewählt können Testleser eine hervorragende Möglichkeit sein, das eigene Werk vorab so zu schleifen, dass die Kosten bei einem Profi möglichst gering ausfallen. Aber sie werden nie einen Profi komplett ersetzen können. Autoren machen hier gerne Abstriche. Inwiefern das sinnvoll ist, muss jeder selber wissen. Was für einen reinen Hobby-Autor, der nur zum Spaß schreibt und veröffentlicht, nachvollziehbar und legitim wirkt, ist für den (semi-)professionellen Autor weniger ratsam. Das Risiko, sich die Leser durch zu viele Fehler und Unstimmigkeiten zu vergrätzen, ist deutlich größer und kann im Zweifel schlechte Rezessionen und Absatzminderungen nach sich ziehen. Meine Empfehlung geht dahin, eine Kombination aus Testleser und professionellem Lektor/Korrektor zu nutzen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Wie wird man Lektor?

Heute ist es mir ein persönliches Anliegen, über den Werdegang eines Lektoren zu schreiben. In Anbetracht dessen, dass mir immer wieder Beiträge bei Facebook oder Instagram auffallen, wo Kollegen mit ihrer Ausbildung zum Lektor werben und das groß in Szene setzen, ist es an der Zeit, einiges richtig zu stellen. Immerhin wirkt so ein Aushängeschild wie ein Magnet, weil es impliziert, dass da jemand wirklich vom Fach ist und Ahnung hat. Das erwartet man schließlich von jemandem mit Ausbildung und wähnt sich gut aufgehoben.

Auf die meisten Lektoren trifft das auch zu. Aber Obacht! Wenn zu sehr darauf hingewiesen wird, kann etwas faul sein. Schaut also besser einmal mehr und genau hin.

Allgemeines zur Ausbildung!

Ausbildung ist nicht gleich Ausbildung. Es gibt staatlich anerkannte Berufsausbildungen und die berufliche Weiterbildung in Form von Qualifikationen, weil sie nur einen Teil Fachwissen vermitteln. Eine fundierte Ausbildung ist hier Voraussetzung. Ein Merkmal der staatlich anerkannten Berufsausbildung ist die sog. Ausbildungsverordnung. In ihr werden Lehrinhalte festgehalten. Hinzu kommt ein Ausbildungsrahmenplan, der die zeitliche Abfolge bereitstellt. All das und die Liste der anerkannten Ausbildungsberufe kann beim BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung, https://www.bibb.de) eingesehen werden.

Ein weiteres Merkmal für eine anerkannte Berufsausbildung ist der Schutz der beruflichen Bezeichnung und/oder die Erlaubnis, die Tätigkeit auch ausführen zu dürfen.

Hierzu habe ich drei Beispiele herausgepickt.

Konditor
Der Konditor ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Bezeichnung ist geschützt und es ist Privatpersonen nicht erlaubt, in diesem Rahmen kommerziell tätig zu sein. Im Klartext heißt das, dass man sich ohne diese Ausbildung nicht Konditor schimpfen oder (im heimischen Umfeld) nicht für andere gegen Bezahlung backen darf. Verschenken oder Bereitstellen bei einem Basar ist dagegen aber sehr wohl erlaubt.

Mediendesigner
Auch der Mediendesigner ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Anders als zum Konditor ist es Menschen, die keine fundierte Ausbildung in dem Bereich abgeschlossen haben, durchaus erlaubt, diese Tätigkeit kommerziell anzubieten, aber sie dürfen sich nicht als Mediendesigner bezeichnen.

Lektor
Laut dem BIBB ist der Lektor KEIN anerkannter Ausbildungsberuf und kann daher von jedem ausgeübt werden. Ebenso kann sich jede Person so nennen. Es gibt da keine Verbote oder Grenzen.

Ausbildung zum Lektor

Obwohl der Lektor kein anerkannter Ausbildungsberuf ist, ist es dennoch möglich, sich dahingehend „ausbilden“ zu lassen. Das klingt jetzt wie ein Widerspruch, ist es aber nicht. Wie vielen bekannt ist, gibt es den Lektor noch heute als Angestellten in Verlagen. Er besetzt einen Posten im Qualitätsmanagement des Verlagssortiments. Schließlich achtet der Lektor auf die Qualität der vom Verlag herausgegebenen Literatur. Aber nicht nur das, er managt in enger Zusammenarbeit mit anderen Verlagsabteilungen (z. B. Marketing, Finanz- und Vertragsabteilung) ganze Buchprojekte. Die gleiche Arbeit fällt auch seinen freiberuflichen Pendants zu.

Für beide, Verlagslektor und freiberuflicher Lektor, gibt es nun drei seriöse Wege des Werdeganges.


1. Studium
Der Weg des Studiums führt über einen der folgenden Studiengänge: Germanistik, Buchwissenschaft oder Buchhandel/Verlagswirtschaft. Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulzugangsberechtigung. Der Abschluss wird als Bachelor of Arts oder Master of Arts bezeichnet.

2. Ausbildung im Buchhandel
Als ausgebildeter Buchhändler erhält man ein umfangreiches Wissen über die vorhandene Literatur, Bezugsquellen und geschäftlichen Abläufe. All das wird bei Verlagen als Vorwissen sehr geschätzt und ist für die Tätigkeit als Lektor nicht unerheblich. Die Kenntnisse der unterschiedlichen Genres und Subgenres sind essentiell.

3. Ausbildung im kaufmännischen Beruf
Für den kaufmännischen Bereich kommen Berufe wie Medienkaufmann in Digital und Print genauso infrage wie Kaufmann für Büromanagement. Beide Berufe bringen ein umfangreiches Wissen in der Programmführung mit sich. Als Lektor muss man zwingend mit einem gewissen Handwerkzeug ausgestattet sein und die Arbeiten heutzutage erfolgen fast nur noch digital, in Wort und Schrift genauso wie in bildlicher Darstellung. Als Kaufmann für Büromanagement lernt man unter anderem noch intensiver in den Bereichen: Vertragsrecht, Finanzrecht, Buchhaltung, Kundenkommunikation, Organisation, Kalkulationen usw. All das wird bei einem Lektor im Verlagswesen und Freiberuf gleichermaßen abverlangt.


Nach erfolgreichem Abschluss von mindestens einer dieser drei Möglichkeiten ist man bei weitem noch kein Lektor, aber es stehen einem die Türen im Verlag offen, wobei Verlage den Uni-Absolventen nicht gerade selten bevorzugen oder gleich selbst die entsprechend anerkannte Ausbildung ausschreiben und dann die Weiterbildung zum Lektor daran knüpfen.

Oder man wählt die freiberufliche Schiene und legt einfach los, weil man sich ja zu jederzeit als Lektor bezeichnen kann, sei es nun mit oder ohne Ausbildung. In dem Fall spart man sich die angeschlossene Fortbildung, die gut und gerne auch noch einmal bis zu 2 Jahre dauern kann, sofern sie nicht parallel zur anerkannten Berufsausbildung gelaufen ist.

Wieso ist die Weiterbildung nötig?

Mit dem Studium oder einer Berufsausbildung hat man bereits einiges an Wissen und an Fertigkeiten gesammelt, die als Lektor unerlässlich sind. Das gilt insbesondere für diejenigen, die freiberuflich arbeiten. Denn sie sind ihr komplettes Büro: Vertrags- und Finanzabteilung in einem. Da sollte man schon wissen, was man tut. Aber das Spezialwissen, das es braucht, um effektiv als Lektor arbeiten zu können, ist bestenfalls in den Anfängen vorhanden. Das ist auch davon abhängig, ob praktische Erfahrung in Form von Praktika oder Volontariat dabei waren. Immerhin gibt es bei jedem Studium und jeder Berufsausbildung auch einen praktischen Teil.

Wer sich für den Verlagsweg entscheidet, ist auf jeden Fall gut beraten, seine praktische Erfahrung bereits während der Ausbildung dort zu suchen. Aber nicht jeder hat das Glück, bei einem Verlag zu landen. Daher ist es angeraten, das nach Abschluss des Studiums nachzuholen. Denn die Arbeit beim Verlag schult das Auge für interne Abläufe und hinsichtlich des Verlagsprogramms. Zudem steckt man dann schon ein gutes Stück in der Materie drinnen und kann sein Wissen sowie die bisher erlangten Fertigkeiten verfeinern.

Wer sich nach einer Berufsausbildung für den Weg der Selbstständigkeit in Form des Freiberufes entscheidet, ohne zuvor groß praktische Erfahrungen im Verlagswesen oder den Buchhandel gemacht zu haben – was auch vorkommt – sollte sich um eine externe Weiterbildung bemühen. Sie erfolgt oft in Form von Berufsqualifikationen und kann von diversen Institutionen ausgeschrieben sein. Die Angebote sollte man tunlichst genau prüfen, weil es auch hier schwarze Schafe gibt. Dazu weiter unten mehr.

Möglich ist es auch, sein Praktikum in einem Lektoratsbüro zu machen. In dem Fall handelt es sich um einen unabhängig tätigen Lektor, der vermutlich noch andere Angestellte hat und daher ein Gewerbe betreibt. Auch das gibt es. Wer sich für den Unterschied Freiberuf und Gewerbe interessiert, darf sich hier einfinden. Es kommt aber auch vor, dass sich angehende Lektoren als Testleser anbieten, um so ihre Erfahrungen auf sehr kostengünstigen Weg zu erlangen.

Zusammenfassung!

Eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Lektor gibt es nicht. Der seriöse Zugang erfolgt über ein Studium oder eine fundierte Berufsausbildung und dauert in der Regel bis zu 3 Jahre, verkürzt auf 2 Jahre, wenn es auf dem zweiten Bildungsweg passiert. Ein Abschluss ist in jedem Fall ein Qualitätsmerkmal. Weiterbildungen erfolgen in Verlagen oder durch externe Angebote und werden bei erfolgreichem Abschluss mit Zertifikaten belegt.

Vorsicht bei Ausbildungsversprechen!

Nachdem die Rahmenbedingungen geklärt sind, möchte ich zum Abschluss noch eine Mahnung aussprechen. Es sind immer wieder Angebote im Internet unterwegs, die eine schnelle und kompetente Ausbildung zum Lektor versprechen. Darauf folgen dann nicht selten die eingangs erwähnten Aushängeschilder. Lektoren werben groß mit ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung, um Pluspunkte zu sammeln. Manche benennen dabei sogar noch die (angebliche) Ausbildungsstätte.

Wie die dargelegten Inhalte in diesem Blog zeigen, braucht es seine Zeit, um sich Fachwissen sowie Fertigkeiten anzueignen. Innerhalb weniger Wochen ist das nicht leistbar. Selbst wenn ein gewisses Maß an Grundwissen vorliegt, das aber nicht durch eine der genannten Ausbildungen oder des Studiums gestützt ist, ist es sehr unwahrscheinlich, dass solche Ausbildungsversprechen das halten, was sie im Interesse der späteren Kunden (Autoren) sollten.

Um den Lektoren oder sogar die Ausbildung näher zu beleuchten, ist es angeraten, auf nachstehende Fragen eine Antwort zu bekommen. Kann der Lektor eine Zertifizierung oder etwas Ähnliches vorweisen? Schreiben kann man immerhin viel. Erfolgte die Ausbildung bei einer zertifizierte Lehrkraft bzw. anerkannten Stelle?

Die Überprüfung der Ausbildungsstätte ist insofern sinnvoll, da eine Weiterbildung immer mit vermitteltem Fachwissen einhergeht. Leute, die so etwas machen, werden Trainer genannt oder auch Coaches. Sie sind entweder festangestellt oder selbstständig gewerblich tätig. Allerdings brauchen sie für ihre Tätigkeit eine Trainerlizenz (Zertifizierung) und die Vergabe erfolgt über die IHK. Es sind also erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge erforderlich.

Fazit!

Egal was ihr seid, Autoren auf der Suche nach einem Lektor oder jemand, der eine Ausbildung zum Lektor machen möchte, seid vorsichtig und überprüft die Versprechen in den jeweiligen Werbebeiträgen, ganz besonders wenn noch keine einsehbaren Referenzen vorliegen. In der Werbung werden nicht immer die richtigen Bezeichnungen verwendet, sondern das, was gut klingt und eine ähnliche Bedeutung hat, in der Hoffnung, die gewünschte Wirkung zu erzielen.

Eure Rike.

Freiberufler oder Gewerbetreibender

Seit ein paar Jahren bin ich schon als Lektorin & Korrektorin unterwegs. Ganz zu Anfang musste auch ich mich fragen: Bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender? So trivial wie manche meinen, ist die Antwort hierauf jedenfalls nicht. Man muss sich sehr genau mit der eigenen Tätigkeit beschäftigen, um darauf eine Antwort zu finden. Immerhin gibt es ein paar gesetzliche Bedingungen zu berücksichtigen. Beides geht Hand in Hand. Also beginnen wir dort, wo auch ich angefangen habe: am Anfang.

Der Einstieg

Lektor oder Korrektor wird man nicht über einen Lehrberuf. Meist kommt man als Quereinsteiger oder durch ein Germanistik-Studium mit diesem Arbeitsumfeld in Verbindung. Letzteres war neben dem Volontariat die Einstiegsmöglichkeit bei Verlagen, um sich in dem Tätigkeitsfeld zu etablieren. Heute ist das eher selten geworden, weil das Outsourcen von Fachkräften günstiger für Unternehmen ist. Verlage bilden da keine Ausnahme.

Wie gesagt fällt der Beruf des Lektors oder Korrektors nicht in den Bereich der Lehrberufe. Daher kann man sich ungestraft ganz einfach so bezeichnen, ohne einen Abschluss vorweisen zu müssen. Zumindest hier in Deutschland. Wie das in anderen Länder aussieht, kann ich nicht beurteilen. Diese unkomplizierte Handhabe kommt vor allem den Quereinsteigern zugute. Quereinsteiger haben meist auf individuellem Weg ihre Qualifikationen erlangt. Ich setze das jetzt einfach mal voraus und blende die vielen schwarzen Schafe aus, die es aufgrund der Bezeichnungsfreiheit leider auch gibt.

Für beide Berufswege – über den Verlag oder als Quereinsteiger – gibt es jetzt nur die Möglichkeit der Festanstellung oder der Selbstständigkeit. Somit stellt sich die Frage: Bin ich jetzt Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Die Selbstständigkeit!

Es gibt als Selbstständiger genau zwei Möglichkeiten. Entweder man ist man Freiberufler oder Gewerbetreibender.


Merksatz:
Ist man nicht das eine, so ist man automatisch das andere.


Das Problem besteht also darin, das eine zumindest auszuschließen. Bei Berufen, die keiner anerkannten Lehre entspringen, kann das zuweilen problematisch sein. Am einfachsten ist es, sich die Freiberufe anzusehen. Dieses Feld der Selbstständigkeit ist bedeutend leichter zu überblicken. Der Ansatzpunkt sollte die Gesetzeslage sein. Hierzu gibt es § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Darin steht:

„Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;“

(https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html)

All die hier aufgeführten Berufszweige sind sog. Katalogberufe und zeichnen sich durch eine persönliche, hohe schöpferische, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen aus. Wer sich näher mit dem entsprechenden Paragraphen (§ 1 Abs. 2 PartGG) beschäftigen will, geht bitte einmal hier entlang. (https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html)

Halten wir die Katalogberufe noch einmal übersichtlich fest. Da hätten wir:

  • Ärzte, Zahnärzte. Tierärzte,
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte,
  • Notare,
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure,
  • Architekten,
  • Handelschemiker,
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, beratende Volks-und Betriebswirte,
  • Heilpraktiker,
  • Dentisten,
  • Krankengymnasten,
  • Journalisten,
  • Bildberichterstatter,
  • Dolmetscher,
  • Übersetzer,
  • Lotsen

Neben den Katalogberufen gibt es weitere Berufe, die laut dem Bundesfinanzhof als Freiberufe gewertet werden. Zu denen gehören:

  • Tätigkeit als Diplom-Informatiker oder Diplom- Mathematiker,
  • Fleischbeschauer,
  • Hebamme, Entbindungspfleger, Diätassistenten,
  • Patentberichterstatter mit wertender Tätigkeit,
  • Prozessagenten,
  • Zahnpraktiker,
  • Gutachter,
  • Altenpfleger, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt,
  • Ergotherapeuten,
  • Krankenpfleger/Krankenschwestern, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt,
  • Logopäden,
  • Staatlich geprüfte Masseure, Heilmasseure, soweit diese nicht lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen,
  • Medizinische Bademeister, soweit diese auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig werden oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornehmen,
  • Medizinisch-technische Assistenten,
  • Orthopisten,
  • Psychologische Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche,
  • Podologen,
  • Rettungsassistenten

Aber das ist noch nicht alles. Es gibt noch die sonstigen Selbstständigen, die keine Gewerbetreibenden sind und ebenfalls in die Kategorie Freiberuf fallen. Das wären dann:

  • Testamentsvollstrecker,
  • Vermögens-, Insolvenz-, Vergleichs- oder Zwangsverwalter,
  • Aufsichtsratsmitglied,
  • Schiedsmann,
  • Berufsmäßiger rechtlicher Betreuer,
  • Tagesmutter,
  • Ehrenamtliches Mitglied kommunaler Vertretungen (z.B. Ortsbürgermeister, Landrat, Kreistagsabgeordneter),
  • Einnehmer einer staatlichen Lotterie (wenn diese nicht ausnahmsweise gewerblich sind).

(Quelle der kompletten Auflistung: https://www.buhl.de/steuernsparen/beruf-aus-dem-katalog)

So nun kennen wir die Rahmenbedingungen und wissen, welche Selbstständigen sich als Freiberufler bezeichnen dürfen. Eines fällt sofort auf, die Auflistung kann nicht vollständig sein. Der Korrektor ist dort genauso wenig aufgeführt wie der Lektor oder sogar der Autor. Letztgenannte gelten aufgrund ihres hohen künstlerischen Potentials definitiv als Freiberufler und sind damit eigentlich kein Streitfall (mehr dazu weiter unten), obwohl sich da so manches Finanzamt am Anfang auch gerne einmal querstellt. Denn bei denen wird man sich früher oder später sowieso melden müssen. Selbstständigkeit ist in jedem Fall anmeldepflichtig und dann muss man auch angeben, ob es sich bei der anzumeldenden Tätigkeit um ein Gewerbe oder einen Freiberuf handelt. Notfalls wird auch eine Erklärung fällig, warum die Anmeldung als Freiberufler erfolgt, wenn die Angabe von der Meinung des Finanzamtes abweicht.

So selten kommt das nicht vor. Dem Finanzamt liegt ja auch die Auflistung der Katalogberufe (siehe oben) vor, die leider nicht zu 100% vollständig ist. Die Beweisführung dürfte einem reinen Korrektor sehr schwer fallen, weil er nicht über die gleiche Kompetenz verfügt wie jemand, der in einem wissenschaftlichen oder pädagogischen Beruf arbeitet. Seine Tätigkeit bezieht sich auf das Auffinden von Rechtschreib-, Zeichensetzungs- und Grammatikfehlern, also alles, was zu den formellen Textschwächen zählt. Hinzu gesellen sich oft auch Formatierungsfehler. Das ist keine wissenschaftliche, keine künstlerische, keine schriftstellerische (weil man nicht selbst schreibt), keine unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Hierbei handelt es sich um reines Handwerk, auch wenn es digital abläuft, und das ist eindeutig gewerblich einzustufen. Wenn man dem Finanzamt also keine stichhaltige Begründung gemäß der gesetzlichen Definition des Freiberufes liefern kann, warum man Freiberufler und kein Gewerbetreibender ist, dann sollte man sich dieses Drama lieber ersparen und ein Gewerbe anmelden.

Aber diese Stellenanzeigen bei Google …!

Den Einwand lese ich in dieser oder ähnlicher Form immer wieder und es wird Zeit, damit einmal aufzuräumen. Suchen wir mittels Google nach Korrektoren, dann erhalten wir Ergebnisse wie nachstehend zitierte Textauszüge:

  • „Ein Korrektor arbeitet in der Regel freiberuflich. Nur noch in wenigen Verlagen sind fest angestellte Korrektoren zu finden – und die Zahl der Stellen wird weiter abgebaut.“
  • „Selbständiger – bzw. freiberuflicher – Korrektor werden ist somit die ideale Alternative zu einem ohnehin rar gesäten Job in einem Verlag.“
  • „Korrektor auf freiberuflicher Basis im Homeoffice (derzeit keine Stelle frei).„

All das wird gerne als Begründung herangezogen, dass der Beruf des Korrektors doch ein Freiberuf ist. Das ist allerdings falsch. Warum erkläre ich gerne. Die Begriffe „Freiberuf“ und „freiberuflich“ sind hier zwei verschiedene Paar Schuhe, werden aber gerne als Synonyme füreinander gebraucht. So kommt es zum Irrglauben, der Korrektor sei ein Freiberuf. In den von mir zitierten Google-Ergebnissen bedeutet der Begriff „freiberuflich“ nichts anderes, als dass es sich nicht um eine feste Anstellung handelt.


Wir erinnern uns: Wer nicht fest angestellt ist, ist selbstständig und sogar ein Gewerbetreibender, wenn er darüber hinaus nicht die Anforderungen für einen Freiberuf erfüllt.


Natürlich sollte man in zweiter Instanz fragen, was der Korrektor über sein eigentliches Tätigkeitsfeld noch leistet. Je nach Gewichtung und Sachlage, kann es Ausnahmen von der Einstufung des Gewerbetreibenden geben. Aber das ist dann ein Einzelfall und mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Eine weitere Anlaufstelle für derlei haarspalterische Fragen kann in diesem Fall auch die KSK (Künstlersozialkasse: https://www.kuenstlersozialkasse.de) sein. Sie sorgt dafür, dass Künstler und Publizisten einen ähnlichen gesetzlichen Sozialversicherungsstandard genießen wie Arbeitnehmer. Korrektoren werden dort nicht aufgenommen, weil Korrektoren keine Freiberufler sind. Lektoren werden bei der KSK jedoch genauso wie Autoren ohne Probleme versichert. Bei Lektoren wird der schöpferische Anteil am schriftlichen Werk ausreichend hoch bewertet, weshalb sie schlussendlich zu den Freiberuflern zählen.

Warum erwähne ich das so explizit? Nun, mir ist schon oft untergekommen, dass so mancher Korrektor behauptet hat, eine künstlerische Eigenleistung an dem Werk seines Kunden erbracht zu haben, nur weil hier und da ein paar stilistische Ausbesserungen vorgenommen worden sind, die in Wahrheit aber in den Bereich der formalen Fehlerquelle (Grammatik) gelegen haben. Ein paar überschaubare grammatikalische Eingriffe, die immer auch am Stil und Ausdruck feilen, machen aus einem Korrektor aber keinen Lektor. Die KSK erfragt vorab definitiv Nachweise über die anzumeldende und zugleich zu versichernde Tätigkeit. So trennt sich dann meist schon die Spreu vom Weizen.

Wer also mit dem Gedanken spielt, sich in Zukunft als Lektor oder nur als Korrektor, weil das von vielen Anwärtern als weniger arbeitsintensiv angesehen wird – das ist übrigens ein Trugschluss – sein monatliches Einkommen aufzubessern oder gleich ganz davon leben zu wollen, sollte sich also als erstes dieser Fragestellung widmen. Im Zweifelsfall muss man sich mit dem Gewerberecht vertraut machen. Scheitert man alleine schon daran oder möchte das aus irgendwelchen Gründen nicht, sollte man die Finger von diesem Berufsstart lassen. Denn als Selbstständiger, egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, hat man noch mit ganz anderen rechtlichen Passagen zu kämpfen, allen voran das Vertrags- und Finanzrecht.

Eure Rike.

Wann gebe ich mein Manuskript ins Lektorat?

Die Frage „Wann gebe ich mein Manuskript ins Lektorat?“ stellen sich wohl so einige Autoren. Tatsächlich ist sie aber nicht ganz so leicht zu beantworten. Für gewöhnlich sagt man: Sobald das Manuskript fertig geschrieben ist. Allerdings existiert ein riesengroßer Unterschied zwischen „einfach heruntergeschrieben“ und „korrigiert geschrieben“.

Jeder Autor arbeitet anders. Einige nutzen ihren Flow und sind innerhalb weniger Wochen mit einem 300 Seiten Taschenbuch fertig, während andere deutlich langsamer sind, immer mal wieder das bisher Geschriebene gegenlesen und korrigieren. 

Fakt ist: Beim gewöhnlichen Herunterschreiben ist ein Manuskript gespickt von Fehlern aller Art. Da kann der Autor noch so aufgepasst haben. Genau diese Manuskripte gehören jetzt noch nicht ins Lektorat.

Wieso denn nicht? Wozu sind Lektoren und Korrektoren sonst da?

Nun, Lektoren und auch Korrektoren sind zwar dafür da, Texte rundzuschleifen und Fehler auszumerzen. Aber je mehr Arbeit auf sie zukommt, umso höher sind Zeit- und Arbeitsaufwand, was sich später in den Kosten niederschlägt. Jeder Autor ist daher gut beraten, selbst sattelfest in Rechtschreibung, Grammatik und Co. zu sein.

Wozu braucht es dann noch einen Lektor/Korrektor? Da kann ich es auch gleich selber machen!

Das ist zu einfach gedacht. Nach einer gewissen Zeit wird man textblind. Sogar Lektoren und Korrektoren passiert das nach wiederholtem Durchlesen desselben Manuskripts. Schuld ist die Funktionsweise unseres Gehirns, das man hin und wieder zwar mit ein paar Kniffen austricksen kann, jedoch nicht immer und überall. Unser Gehirn hat eine sog. Autokorrektur, die sich auf das Auge überträgt. Unwillentlich überlesen wir daher Fehler oder können sogar einen Text mit haufenweise verdrehten Buchstaben noch entziffern, solange bestimmte Schlüsselpositionen unverändert mit dem richtigen Buchstaben besetzt sind. Natürlich leidet dann der Lesefluss, das Lesen ermüdet und nervt auf jeden Fall mit der Zeit. Aus diesen und anderen Gründen ist es daher angeraten, Texte so fehlerfrei wie nur möglich zu gestalten. Das gilt für inhaltliche und formelle Fehler.

Daher ist es auch für Autoren unerlässlich, so sauber zu arbeiten, wie es für sie machbar ist. Vor Textblindheit ist keine Seite geschützt, aber ein hohes Maß an Sorgfalt beim Schreiben ist einer der Grundbausteine für ein gutes Werk. Abgesehen davon wird sich sauberes Schreiben auch am Geldbeutel bemerkbar machen.

Zudem erleichtert es die Arbeit des Lektors ungemein, wenn er nicht an jedem 2. Satz wegen irgendwelchen Unstimmigkeiten oder Fehlern hängenbleibt. Manuskripte, die von Anfang an fehlerfreier sind als andere, kosten nicht nur weniger, sie sind auch bei weitem schneller abgearbeitet. Und das – liebe Autoren – erlaubt es euch, eine Veröffentlichung vielleicht vorzuziehen oder auch kurzfristig beim Lektor eures Vertrauens anzufragen, ob er/sie denn Zeit für euch hat.

In jedem Fall gilt aber: Lasst vorher eine Probearbeit machen, egal ob für ein Lektorat oder Korrektorat.